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Vom Amtsgericht Lörrach
(Eingang bei Moser am 01.08.2018):

Veröffentlicht am 23. April 2023


Umladung

Amtsgericht Lörrach
 

Amtsgericht Lörrach, PF 1140, 79501 Lörrach

Herrn
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen

Datum:
Durchwahl:
Aktenzeichen:
 
27.09.2018
 07621 408-.......
31 Cs 86 Js 17536/17

(Bitte bei Antwort angeben)


In dem Strafverfahren gegen Gertrud ... Moser wegen Beleidigung


Sehr geehrter Herr Moser,

im oben bezeichneten Verfahren wurde der Termin zur Hauptverhandlung verlegt.

Grund: Verhinderung eines Beteiligten

Ursprünglicher Termin: Montag, 12.11.2018 09:15 Uhr

Sie brauchen daher zu diesem Termin nicht zu erscheinen.

Neuer Termin ist bestimmt worden auf:
Montag, 19.11.2018 09:15 Uhr Sitzungssaal S 0.51, EG, Bahnhofstraße 4

Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen.


Seite 2

Sind bei Beginn der Hauptverhandlung weder Sie noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen und ist das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht Ihren Einspruch ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen.

Ebenso ist zu verfahren, wenn die Fortführung der Hauptverhandlung in dem Termin dadurch verhindert wird, dass
  

1. sich der Verteidiger ohne genügende Entschuldigung entfernt hat und Ihre eigene Abwesenheit nicht genügend entschuldigt ist oder Ihr Verteidiger Sie nicht weiter vertritt und Ihre eigene Abwesenheit nicht genügend entschuldigt ist,
 
2. Sie sich ohne genügende Entschuldigung entfernt haben und kein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist, oder
 
3. Sie sich vorsätzlich und schuldhaft in einen Ihre Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt haben und kein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist.
 
Das Gericht hat Ihr persönliches Erscheinen angeordnet. Dieser Anordnung ist auch dann Folge zu leisten, wenn Sie durch einen Verteidiger vertreten werden. Wenn Sie bei Beginn der Hauptverhandlung nicht erschienen sind und Ihr Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist, kann Ihre Vorführung oder Verhaftung angeordnet werden.

Zu der Verhandlung werden die nachfolgend aufgeführten Beweismittel hinzugezogen. Sie können die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständiger oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, bei dem Gericht beantragen. Zeugen und Sachverständige, deren Vernehmung Sie wünschen, können Sie auch zur Hauptverhandlung mitbringen; Sie müssen aber ihre Namen und Anschriften unverzüglich dem Gericht mitteilen.
 

GM-Kommentar:
Ich habe zwei Hauptzeuginnen zweimal genannt und weitere Zeugenbefragungen beantragt. Das hat Richter Frick genehmigt bzw. ignoriert.

Verzeichnis der Beweismittel:

Zeugen:      
  Datum Uhrzeit Name
  19.11.2018 09:30 Nachbarin-X, Binzen
    09:40 Zeuge-X, ........


Falls Sie mittellos und daher nicht in der Lage sind, die Kosten für die Reise zum Ort der Verhandlung und für die Rückreise zu bestreiten, können Ihnen auf Antrag bei dem vorstehend bezeichneten Gericht die notwendigen Reisekosten als Vorschuss gewährt werden. Die Reisekosten gehören zu den Kosten des Verfahrens und sind nach dessen Abschluss von demjenigen zu erstatten, der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Falls Sie der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig oder hör- oder sprachbehindert sind, können Sie für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen, soweit dies zur Ausübung Ihrer strafprozessualen Rechte erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an das zuständige Gericht.


Seite 3

Im Gerichtsgebäude finden gegebenenfalls Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Bringen Sie diese Ladung zum Termin bitte mit!

Mit freundlichen Grüßen
x...............
Justizfachangestellte


GM-Kommentar:
Keine von mir beantragten Zeugin/nen wurden geladen !!!

Geändert am:   23.04.2023

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