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Justitia
  
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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Vom Amtsgericht Lörrach
(Eingang bei Moser am 25.10.2018):


Amtsgericht Lörrach
 

Amtsgericht Lörrach, PF 1140, 79501 Lörrach

Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen


Datum:
Durchwahl:
Aktenzeichen:
 

23.10.2018

 07621 408-.......
33 Cs 88 Js 10154/18

(Bitte bei Antwort angeben)


In dem Strafverfahren gegen
   G.......... Moser
wegen verbotene Mittlungen über Gerichtsverhandlungen

Sehr geehrte Frau Moser,

anliegend erhalten Sie den Strafbefehl vom 12.10.2018.

Falls Sie wirksam Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung und Sie erhalten eine Vorladung zum Gericht.

Die Einzelheiten zur Einlegung eines Einspruchs entnehmen Sie der dem Strafbefehl beigefügten Rechtsmittelbelehrung.

Falls Sie keinen Einspruch einlegen und der Strafbefehl rechtskräftig wird, erhalten Sie eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung der Geldstrafe (Geldbuße), soweit darauf erkannt wurde und den Kosten des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Entsprechende Zahlungen sind nicht an das hiesige Amtsgericht, sondern an die Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau, Zweigstelle Lörrach zu richten.

Bitte zahlen Sie erst nach Zugang der Zahlungsaufforderung.

Sollten Sie einen Antrag auf Ratenzahlung stellen wollen - sofern die Ratenzahlung nicht schon bewilligt wurde -, können Sie diesen schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau, Zweigstelle Lörrach einreichen.


Bitte unbedingt beachten:
Falls Sie den Einspruch per Fax einlegen, muss das Fax persönlich unterschrieben sein!

Mit freundlichen Grüßen

x..............


Justizfachangestellte


GM-Kommentar:
 

Geändert am:   18.01.2024

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