Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Schreiben an Nachbarn


Gertrud Moser, ............, 79589 Binzen, Tel. 07621 / .........
www.huehnerwelt.de oder www.our-chicken.com
 

An die Anwohner
in der .....Str. x
oder angrenzenden Straßen,
die mich ab und zu sehen

2. November 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

möglicherweise sind Sie mehr oder weniger umfangreich informiert,
dass ich seit 2009 in einem langjährigen, ungerechten Rechtsfall bin,
der durch einen Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin ausgelöst wurde.

Einige von Ihnen wissen möglicherweise gar nicht, wer sich hinter der Absenderin verbirgt, weil ich nicht oft zu sehen bin.
Ich bin in Binzen nur selten mit meiner Bobtailhündin unterwegs.
Mein Fahrzeug ist ein alter silbergrauer Toyota Yaris Verso.

Wie Sie vermutlich schon gesehen haben, gab es im Laufe der Jahre diverse
(Protest-)Schilder an meinem Zaun. Natürlich war und ist mir dies peinlich.
Aber wenn man meinen langjährigen Rechtsfall betrachtet, könnte es verständlich sein.

Seit November 2017 gibt es ein Strafverfahren im Auftrag meiner Nachbarin gegen mich. Dagegen habe ich am 10. Januar 2018 Einspruch eingelegt.
Weil dann keine Reaktion bzw. kein Schreiben kam, habe ich meinen Einspruch nach und nach ergänzt.

Erst etwa nach einem halben Jahr kam ein Schreiben dazu.
Gegen Zahlung von 300 Euro sollte das Verfahren eingestellt werden.
Das habe ich abgelehnt, weil dieses Verfahren wieder auf drastischen Falschaussagen meiner Nachbarin beruht.

 

1.
 
Briefe an einige Nachbarn im Januar 2015
 
Im Januar 2015 habe ich einen Brief an einige Nachbarn geschrieben, die bei mir in der Nähe wohnen und daher seit Jahren mich mehr oder weniger oft sehen.
Auf diesen Brief gab es entweder keine Reaktion oder eine mündliche Ablehnung.
Das habe ich akzeptiert.

Zu diesem Brief gab es auch eine Abschrift des Polizeiberichts von 2009,
der die falschen Aussagen meiner Nachbarin enthielt.
Außerdem ein Fragebogen. Aber niemand hat ihn ausgefüllt.

- 2 -

2.
 
Zweiter Polizeibericht vom 22. Nov. 2017 von meiner Nachbarin
 
Er enthält ähnliche (Falsch-)Aussagen wie früher.
Durch diesen 2. Polizeibericht habe ich Ende Dezember 2017 einen Strafbefehl bekommen. Dabei habe ich erfahren, dass meine Nachbarin Sozialtherapeutin sein soll. Ihr Verhalten passt aber überhaupt nicht zu dieser Berufsangabe.

Hauptinhalt von Seite 3:

Zur Sache

Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden. Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts.

Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen, herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".
Zeuge für diese Aussage war Herr .......... vom gegenüberliegenden Steuerbüro x.... Ich habe darauf nichts entgegnet und ging weiter.

Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch oder wieder auf der Straße. Sie hat sofort wieder angefangen herumzuschreien. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder". "Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum. Das steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das mache ich jetzt immer". Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück zu unterem Haus. Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre und nicht aufgehört zu brüllen.

Es gibt andauernd solche Vorfälle, so dass ich inzwischen Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann tätlich werden könnte gegen mich. Ich fühle mich verfolgt von ihr und habe Angst. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir werden einen Anwalt aufsuchen.

Ich stelle Strafantrag gegen Frau Moser und wünsche Einstellungsnachricht.

Ende der Vernehmung 08.46 Uhr

selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben
Nachbarin-X

x.......
(Angest. im Schreibdienst)

Lindermer, POK
 


 
3. Mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Lörrach am 19.11.2018

Ich würde mich freuen, wenn Sie als Zuschauer/in kommen könnten. Das Gericht bzw. der Richter wird keine Fragen an Sie stellen
 
Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

Montag, 19.11.2018 9:15 Uhr  Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstr. 4
                                                 Sitzungssaal S 0.51, Erdgeschoss

Information des Amtsgerichts:

Im Gerichtsgebäude finden gegebenenfalls Zugangskontrollen statt,
die einige Zeit in Anspruch nehmen können.

Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten,
mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

 - 3 -

Wie meine Nachbarin auf Zuschauer/innen mit (Falsch-)Aussagen vor Gericht reagiert, weiß ich nicht. Wenn ich verurteilt werde, lege ich vermutlich Berufung ein.

 

5. Gründe für die Dringlichkeit bzw. Bedeutung Ihrer Teilnahme

Aufgrund eines Polizeiberichts mit drastischen Falschaussagen im Auftrag meiner Nachbarin bin ich 2009 in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen.
Ich wurde zwar nicht betreut bzw. entmündigt. Es ist aber für mich eine schwere Belastung mit einer Entmündigungsakte aufgrund von Falschaussagen zu leben.

Natürlich habe ich mich dagegen gewehrt. Aber bis heute ging so ziemlich alles schief, was nur schiefgehen kann.
Meine bisherigen Anwälte haben nicht so gehandelt, wie sich sie beauftragt hatte. Teilweise haben sie zu schnell ihre Tätigkeit eingestellt. Einer hat mich hintergangen. Einem habe ich im November 2015 die Vollmacht entzogen. Dagegen hat er sich gewehrt und eigenmächtig gehandelt, so dass ich bis heute noch mit ihm zu tun habe.

Dieser Rechtsfall dominiert mein Leben und
ich kann schon lange nicht mehr richtig schlafen.

Daher habe ich nach zwei Jahren angefangen, meinen Rechtsfall auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage) zu dokumentieren.

Nach so vielen Jahren gibt es nachweislich genügend Gründe,
um auf das Polizeirevier Weil am Rhein, das Landratsamt Lörrach, das Amtsgericht Lörrach und anderen Gerichte, die Staatsanwaltschaft Lörrach und höhere Ebenen, usw. sauer zu sein. Das geht aus meiner Homepage offensichtlich hervor.

Ab Weihnachten 2011 veröffentlichte ich die Informations-Homepage mit ähnlicher Adresse: www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de,
damit sich Bürger/innen besser wehren können,
wenn sie in eine ähnlich Situation wie ich geraten.

Meine Berichtigung bzw. die wahren Vorgänge habe ich beim Amtsgericht eingereicht. Sie fehlen hier, um meiner Nachbarin keine Vorteile zu verschaffen.
 


Wie ich seit 2009 belege, begünstigt die Polizei meiner Meinung nach zu Unrecht meine Nachbarin.
Daraus mein Brief an die Polizei vom 11.01.2018

Anlage 1

und die Antwort der Polizei vom 16.01.2018

Anlage 2


Abschließend möchte ich Sie bitten, zu überlegen,
wie die Falschaussagen meiner Nachbarin bewiesen werden könnten.
Wie meine Homepage belegt, wurde alle Beweisversuche abgelehnt.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser
 


Anlage 1

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per Email als PDF-Anhang an .............................@polizei.bwl.de

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein
Kopie an das  Amtsgericht AZ .........

11. Januar 2018

Az: ............................../2017

1. Auskunft über die Weiterleitung des Polizeiberichts an alle möglichen staatlichen Institutionen.
 
2. Auskunft über Ihr Tätigwerden gegen mich


 Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines ............ gegen mich und meiner Akteneinsicht vom 04.01.2018 beim Amtsgericht Lörrach, habe ich einen Polizeibericht gegen mich vorgefunden, der Falschaussagen enthält. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.

2009 wurde schon einmal ein Polizeibericht mit Falschaussagen von der gleichen AE erstellt, wozu mir bis heute die Beweise verweigert wurden, auch von der Polizei.

Der Polizeibericht war so drastisch, dass weder das Landratsamt noch das Amtsgericht auf die Idee gekommen sind, dass er Falschaussagen enthält.

Das muss ich bis heute büßen. Damals wurde der Polizeibericht hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt.

Weil der Polizeibericht so drastisch war, bekam ich vom Landratsamt kein rechtliches Gehör. Er wurde an das Amtsgericht Lörrach geschickt und dort wurden sämtliche Einwendungen ignoriert, vermutlich, weil er so "glaubwürdig" war.

Zu 1.
POK L....... hat am 04.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Lörrach eine Strafanzeige mit den Aussagen der AE Nachbarin-X geschickt.

Ich habe aufgrund des persönlichen Besuchs am 28.11.2017 von POK L..... und PK ........ am gleichen Tag eine Stellungnahme an die Polizei geschickt, obwohl ich nur über eine Falschaussage informiert war.

Weil Herr ..... meine Schilder am Zaun fotografiert hatte, bin ich ausführlich in der Stellungnahme auf diese Schilder eingegangen.

Bei meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 konnte ich den Bericht abfotografieren und zuhause durchlesen.
Über die Schilder stand darin nichts,
aber es waren weitere belastende Falschaussagen enthalten.

Ich möchte nun wissen, bei welchen staatlichen Institutionen sie diesen unbewiesenen Polizeibericht noch weiter verbreitet haben?
Wieder an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe?

zu 2.

Schon 2009 hat die AE Nachbarin-X ausgesagt, dass ich in Polizeikreisen als psychisch krank bekannt bin. Dies war mir neu und sehr belastend.
Erst als ich nach diversen Online-Recherchen eine Hilfemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz gefunden habe, ergab sich nach einigen Monaten, dass es nur einen einzigen Polizeibericht über mich gab, nämlich, den der AE Nachbarin-X.

Im neuen Polizeibericht steht nun: "Die Polizei war schon mehrfach tätig."

Dazu ist mir nur der Polizeibericht von 2009 bekannt.

2013 bin ich zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer Anwältin der AE Nachbarin-X in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen. Mir war sofort klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches begangen habe.

Damals bekam ich ein Schreiben von Ihrem Revier zu einem Verhör.
Als ich eine Strafverteidigerin einschaltete, erfuhr ich, dass ich gar nicht zum Verhör kommen muss, wenn sie mich vertritt. Als die Rechtsanwältin nach relativ langer Zeit die Akten bekam, stellte sie auch fest, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt war. Am gleichen Tag schrieb sie einen kurzen Brief und das Verfahren wurde eingestellt. Das Anwaltshonorar war aber eine faktische Strafe für mich: 1.840, 69 €.

Als ich dann Aktenkopien bekam, hatte die Anwältin ihre Tätigkeit schon eingestellt. Dort entdeckte ich diverse Falschaussagen über mich.
Ich schrieb dann selber eine Strafanzeige wegen Verleumdung, die leider abgelehnt wurde.

Mit dem hier genannten Aktenzeichen ist die Polizei gegen mich tätig geworden.
Ich hätte nun von Ihnen gerne eine Erklärung, wieso die AE Nachbarin-X eine solche Aussage: "Die Polizei war schon mehrfach tätig." machen kann.

Gibt es Polizeiberichte und -einsätze gegen mich, von denen ich nichts weiß?

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 


Anlage 2

Baden-Württemberg
POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
POLIZEIREVIER WEIL AM RHEIN -FÜHRUNGSGRUPPE

Polizeirevier Weil am Rhein FüGr Basler Straße 7,79576 Weil am Rhein

Gertrud Moser
.....Str. x 9
79589 Binzen
Datum
Name
Durchwahl
E-Mail OE
Aktenzeichen
 
16.01.2018
E............
07621......
.....@polizei.bwl.de
-ohne-
(Bitte bei Antwort angeben)

Ihr Ersuchen vom 11.01.2018

Sehr geehrte Frau Moser,

der Vorgang auf den Sie Bezug nehmen wurde als Strafanzeige (polizeiliche Vorgangsnummer ST/2209853/2017) am 07.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Freiburg-Zweigstelle Lörrach übersandt.

Das Verfahren wird dort unter dem Justiz-Aktenzeichen .................. geführt.

Bei dem von Ihnen angeführten Auszug aus der Ermittlungsakte, handelt es sich, wie Sie bereits erkannt haben, um den Inhalt einer Vernehmung.

Es ist die Aussage einer Zeugin,
die wir inhaltlich weder bestätigen noch dementieren können.

Die durch uns geführten Recherchen, im uns aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Verfügung stehenden Aufzeichnungszeitraum, erbrachten keine weiteren beim Polizeirevier Weil am Rhein gespeicherten Vorkommnisse.

Sollten Sie darüber hinaus weitergehende Auskünfte über eventuell zu Ihrer Person bei der Polizei gespeicherten Daten wünschen, so bitte ich Sie, sich an die folgende zuständige Stelle zu wenden:

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Referat 110
Taubenheimerstraße 85
70372 Stuttgart

Mit freundlichen Grüßen

E...........................
Polizeikommissar

GM-Kommentar:

Einfach unglaublich, wie sich die Polizei gegenüber Nachbarin-X begünstigend verhält und mir eine scheinheilige Antwort gibt.


Geändert am:   18.01.2024

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de