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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Staatsanwaltschaft Lörrach

Veröffentlicht  am     2018


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. von Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

16. November 2018

 

88 Js 11510/18

Ermittlungsverfahren gegen "Zeuge-x" wegen Verdachts der Verleumdung
Ihr Schreiben vom 17.10.2018, mein Schreiben vom 30.10.2018

Nachtrag zu meinem Schreiben vom 30.10.2018
 

Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,

 

ich weiß nicht, ob ich mit diesem Schreiben eine Frist versäumt habe und somit dieses Schreiben rechtlich unbedeutend ist.
Andererseits ist die folgende Information schon in den Akten 31 Cs 86 Js 17536/17 enthalten.

 

Auf den AS 15 bis 21 ist meine übereilt geschriebene Stellungnahme vom 28.11.2017 enthalten, weil mich mittags überraschend ohne Ankündigung zwei Polizisten besucht haben und nur von einem Teil einer Anzeige berichtet haben.

 

Das halte ich bis heute für eine rechtlich unzulässige Überrumpelung.
Ich wurde nicht über meine Rechte belehrt.

 

Daraus nochmals der wichtige Textteil für dieses Verfahren 88 Js 11510/18:
(andere Struktur zum schnellen Verständnis)

 
Nachbarin-X kam mit ihrem Hund aus dem Holztor, hinter dem sie und ihre Familie wohnt.

Ich habe ihr dann zugerufen: "Wann nehmen Sie endlich ihre Falschaussagen zurück. Jeden Morgen wache ich wie unter einem Schock auf.

Sie hat darauf nicht reagiert.
 

 


- 2 -
 

Zeitlich parallel kam auf der Straße von oben ein Mitarbeiter des gegenüberliegenden Steuerberatungsunternehmens und betrat das Gebäude.

Diagonal gegenüber erschien die Schwiegermutter Nachbarin-X  senior am Fenster und rief mir einiges zu.
Was sie mir zugerufen hat, bitte ich die Polizei sie selbst zu befragen.

Aus dem Gebäude des Steuerberaters erschien eine Mitarbeiterin, die mir u.a. zurief, ich solle doch mal zum Arzt gehen.

Ich antwortete sinngemäß, dass ich schon beim Arzt aufgrund meines Rechtsfalls bin. Außerdem gestehe ich mir das Recht zu, meine Nachbarin an ihre Falschaussagen zu erinnern, unter denen ich seit Jahren in einen umfangreichen Rechtsfall gekommen bin.

Die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin hat auf die Äußerungen und Verhaltensweisen des "Zeugen" x....... reagiert, ist hinausgegangen und hat mir u.a. zugerufen, ich solle doch mal zum Arzt gehen.

Sie hat auf die "Informationen" des "Zeugen" x....... reagiert,
aber das tatsächliche Ereignis nicht mitbekommen.

Und ich bleibe erneut dabei, dass ich die Wahrheit geschrieben habe.

Manchmal vergesse ich auch Einzelheiten.
Im letzten Brief habe ich beschrieben, wie meine direkten Kontakte zum Steuerberatungsbüro x.......  waren. Dazu gibt es unbeantwortete Briefe.
Ein Mitarbeiter, Herr x kenne ich von früher über seine jüngere Schwester.

Ganz selten unterhalten wir uns kurz, wenn er beim Steuerberatungsbüro ankommt oder das Büro verlässt. Auch er könnte damit ein Zeuge sein, der die Falschaussagen der AE Nachbarin-X für nicht glaubwürdig einstufen kann.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser
 


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   10.12.2021

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