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Brief an die Staatsanwaltschaft Lörrach

Veröffentlicht  am     2019


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. von Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

20. November 2018

 

88 Js 11510/18

Ermittlungsverfahren gegen "Zeuge-x" wegen Verdachts der Verleumdung

Ergänzung meines Schreibens vom 30.10.2018 durch neue Informationen

Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,

1. Ergänzung eines Ereignisses

im Schreiben vom 30.10.2018 habe ich ein Ereignis beschrieben, dass sich auf dem Parkplatz des gegenüberliegenden Steuerberatungsunternehmens abspielte.

Herr Zeuge-x befand sich auf dem Parkplatz mit zwei oder drei jungen Frauen, vermutlich Mitarbeiterinnen des Steuerberatungsunternehmens.

Gestern während der Verhandlung kamen zwei junge Frauen als Zuschauer/innen, die nach der Verhandlung beim nicht aufgerufenen "Zeugen" Zeuge-x standen.

Dabei handelte es ich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die auf dem Parkplatz anwesenden Damen. Interessant ist auch, dass sie eventuell vom Steuerberater x.................... von der Arbeit freigestellt wurden, um an dem Prozess teilzunehmen.
 

2. Unbekannter Staatsanwalt bei meinem Strafverfahren gegen mich

Beim gestrigen Strafverfahren gegen mich habe ich erwartet, dass Sie und/oder Ihre beteiligte Kollegin erscheinen. Das ist nicht geschehen.
 

3. Ablauf des gestrigen Strafverfahrens

Durch Online-Informationen, auch auf der Lörracher Staatsanwaltschaft-Homepage, war ich über den Ablauf eines Strafprozesses gegen mich informiert und habe daher ohne anwaltlichen Beistand teilgenommen.

Leider verlief der Prozessablauf anders als ich erwartet habe.

- 2 -

So wurden weder die angeblich Geschädigte Nachbarin-X noch der "Zeuge" Zeuge-x als Zeugen hereingebeten, so dass der Richter, der Staatsanwalt und ich Fragen stellen konnten. Bei erneuten Falschaussagen hätte ich die Vereidigung auf das Grundgesetz beantragt.

Das halte ich für zu meinen Ungunsten sehr nachteilig.
Falls tatsächlich gegen den "Zeugen" Zeuge-x ein Strafverfahren eingeleitet wird, darf er schweigen.

Aus den Tatsachenberichten von den vielen Kriminalfällen weiß ich inzwischen, dass Zeugen, die gelogen haben, später andere, teilweise widersprüchliche Schilderungen machen.

Außerdem weiß ich inzwischen auch, dass es Zeugen gibt, die glauben, die Wahrheit gesagt zu haben, obwohl es nicht stimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies gegeben sein.
Diese Voraussetzungen könnten auch beim Zeugen Zeuge-x gegeben sein.

Weiterhin gibt es bestimmte Merkmale bzw. Kennzeichen bei Menschen, die nicht die Wahrheit sagen. Da keine Zeugen geladen wurden, wurde mir auch dieses Indiz verweigert.

Am vergangenen Sonntag habe ich mir noch eine wissenschaftliche Videodokumentation auf einem PC zum Lügen angeschaut:
Dabei erfuhr ich u.a. dass es bald eine Software gibt, mit der man durch die Pupillenbewegungen beim Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen kann, dass er lügt. Beispielsweise, wenn ein Zeuge vor eine Videokamera gesetzt wird.
Leider ist diese Software noch nicht verbreitet, sonst hätte ich beantragt, dass der Zeuge und die angeblich Geschädigte damit untersucht werden.

Aufgrund des gestrigen Prozessverlaufs habe ich mich heute Morgen bis mittags online über den genauen Ablauf eines Strafverfahrens informiert. Dabei habe ich festgestellt, dass der gesamte Ablauf bei mir nicht eingehalten wurde.

Von den von mir im September 2018 beantragte Zeugen zu meinen Gunsten wurde niemand geladen.

Dieses in einem Rechtsstaat übliche wichtige Recht bei der Polizei, bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft wurde mir nachweislich vielfach seit 2009 verweigert.
 

4. Gibt es noch Ermittlungen zu meinen Gunsten?

Falls es die nicht gibt, überlege ich, ob ich einen dritten Kredit wegen meines Rechtsfalls beantragen soll.

- 3 -

Damit würde ich versuchen, einen sehr bekannten Strafverteidiger, mit dem ich einmal kurz Kontakt hatte, für meine Interessen zu beauftragen. Falls er als Rechtsanwalt meine bisherigen festgestellten Ungerechtigkeiten bestätigt und weitere neue gegenüber einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft feststellt,
 

  bin ich der Meinung,
dass die beteiligten Personen bei Gericht und Staatsanwaltschaft
für sein Honorar aufkommen müssten,
weil sie viele Beweisvorschläge und Beweisanträge zu meinen Gunsten unterlassen haben,

und natürlich auf viele meiner sachlichen Argumente
nicht eingegangen sind.

 

Mit freundlichem Gruß

G. Moser


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   10.12.2021

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