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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


An Amtsgericht Anfechtung Gerichtsverfahren


Gertrud Moser, ....................., 79589 Binzen, Tel. 07621 / ...................

Per Email als PDF-Dokument

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

Binzen, 21. November 2018

31 Cs 86 Js 17536/17 (Führendes Verfahren)

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlung

ST/2095879/2018   06.11.2018     Polizeirevier Weil am Rhein
(Schreiben an die Nachbarschaft)

Hier: Anfechtung der Gerichtsverhandlung am 19. 11.2018

Da ich die Argumente alleine erkannt habe, ist auch kein Anwalt dazu nötig.

Sehr geehrter Herr Richter Frick, sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Staatsanwältinnen,
 


 

1. Strafprozess vom 19.11.2018 gegen mich
am 19. November 2018 ab 9.15 Uhr habe ich mich selbst in dem hier zugrundeliegenden Gerichtsverfahren verteidigt.
Der gesamte Ablauf war völlig anders als erwartet.
Zuvor habe ich weder aktiv noch passiv als Zuschauerin an einem Strafverfahren teilgenommen.
 
2. Zuschauerin im Strafprozess vom 19.11.2018 , 13.30 Uhr
Laut Aushang fand ein weiteres Strafverfahren um 13.30 Uhr mit dem gleichen Richter statt. Da ich vom Verlauf meines Gerichtsverfahrens enttäuscht war, beschloss ich, mit meiner Freundin als Zuschauerin daran teilzunehmen.

- 2 -

Dieses Verfahren dauerte länger und hatte den üblichen mir aus Online-Informationen bekannten Ablauf eines Strafverfahrens.

Obwohl das der möglichen Straftat zugrundeliegende Ereignis nicht eindeutig geklärt war, wurde der Anklagte freigesprochen.

Dazu wurde auch aufgezählt, dass er ein relativ langes Vorstrafenregister hat.

 

  Beweis: Zeitungsartikel von heute

Anlage E 1

 
3. Antrag auf Freispruch zu sämtlichen Strafsachen gegen mich
Dem Gericht liegen Aktenberge und viele Aktenzeichen zu meinem langjährigen, ungerechten Rechtsfall vor.
 
  Darin ist belegt,
dass von der Polizei,
den Gerichten und
der Staatsanwaltschaft
 
keinerlei Aktivitäten unternommen wurden,
um die vielen Falschaussagen der AE Nachbarin-X gegen mich zu belegen.


In meinen Beschwerden und Einsprüchen sind ausreichend Argumente
für einen Freispruch enthalten.

 

4. Vor meiner Gerichtsverhandlung hatte ich nur eine grobe Vorstellung vom Ablauf des Prozesses, d.h. so in etwa wie die Staatsanwaltschaft Lörrach auf ihrer Homepage informiert, wobei ich jetzt meine verbesserte Version von meiner Homepage übernehme:
 

e) Ablauf des Strafgerichtsverfahrens
  In dem Hauptverhandlungstermin wird dann über die Anklage verhandelt, alle vorhandenen Beweismittel werden geprüft, die Beteiligten werden angehört, am Ende eines solchen Termins trifft das Gericht dann eine Entscheidung.
Manchmal wundern sich die Leute, die als Zeugen oder sonstige Beteiligte zu einem solchen Hauptverhandlungstermin geladen sind, warum sie alles „noch einmal" erzählen sollen, sie hätten doch bei der Polizei schon alles gesagt.

Das deutsche Strafrecht geht aber grundsätzlich davon aus, dass ein Strafgericht im Rahmen einer Hauptverhandlung alle Beweise persönlich zur Kenntnis nimmt und Zeugen auch persönlich hört, um zu einem gerechten Ergebnis zu kommen.
 

f) Mögliche Folgen beim Strafgerichtsverfahren
  Das Ergebnis einer solchen Verhandlung kann für den Angeklagten auch jetzt noch mit einem Freispruch enden,
aber auch mit einer Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe.

Dazwischen sind, wie schon im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, natürlich auch alle anderen Möglichkeiten der Einstellung wegen geringen Verschuldens möglich (vgl. oben §§ 153, 153a, 154 StPO), wenn die Verfahrensbeteiligten zustimmen. ...


- 3 -

Nach meiner Gerichtsverhandlung habe ich versucht,
den üblichen Ablauf näher zu beschreiben und zwar mit Online-Informationen:

Strafgerichtsverfahren od. Strafprozess beim Amtsgericht
 
1. Gründe für ein Strafgerichtsverfahren
Siehe Ermittlungsverfahren.
 
2. Ablauf eines Strafgerichtsverfahrens (Hauptverhandlungstermin),
d.h. es wird über die Anklage verhandelt.
 
a) Fragen zur Person des Angeklagten, Verlesung der Anklage.
Eventuell Stellungnahme durch den Angeklagten.
 
b) Alle vorhandenen Beweismittel werden geprüft und Beteiligte angehört.
Dazu werden die als Zeugen oder sonstige Beteiligte (Sachverständige) noch einmal befragt, auch wenn ihre Aussagen schon in den Akten existieren.
Beispiel: Zeugenaussagen bei der Polizei, Verlesung von Urkunden.
 
c) Plädoyer des Staatsanwalts (und Beantragung der Strafe).
 
d) Plädoyer des Verteidigers und das "letzte Wort" des Angeklagten.
 
e) Am Ende eines solchen Termins trifft das Gericht eine Entscheidung.
  Das deutsche Strafrecht geht aber grundsätzlich davon aus, dass ein Strafgericht im Rahmen einer Hauptverhandlung alle Beweise persönlich zur Kenntnis nimmt und Zeugen auch persönlich hört, um zu einem gerechten Ergebnis zu kommen.

Das Gericht zieht sich eventuell zur geheimen Beratung zurück und verkündet danach das Urteil im Namen des Volkes:
Das Gericht kann von den Anträgen der Staatsanwaltschaft oder des Verteidigers abweichen oder eigenständig entscheiden.
 

f) Mögliche Entscheidungen durch das Gericht:
 
  Freispruch

Einstellung des Strafverfahrens

Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe

Bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kann die Vollstreckung der Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten erscheinen nicht in einem Führungszeugnis,
wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

   

5. ST/2095879/2018 06.11.2018 Polizeirevier Weil am Rhein
(Schreiben an die Nachbarschaft)
 
Weil keine von mir am 25. September 2018 beantragten Zeugen geladen wurden, habe ich an die Nachbarn Informationen verteilt.

Wie mein Fall belegt, wurden noch nie Zeugen geladen oder befragt.

Aufgrund der ungerechten Behandlung durch die Polizei, das Landratsamt Lörrach, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft seit 2009
 

  muss es im Rechtsstaat Bundesrepublik
aufgrund der Presse- und Meinungsfreiheit möglich sein,
dass ich die eben genannten Institutionen massiv kritisiere.
 
Dazu gibt es immer entsprechende Gründe,
die sich i.d.R. auf geltende Rechtsvorschriften beziehen.

Daher darf diese Aktion nicht als Strafsache behandelt werden und
ist damit einzustellen.
 
6. Keine Zeugenvernehmung
 
Mit Schreiben vom 14.09.2018 habe ich beantragt, die Vernehmung der Zeugen auf Tonträger aufzunehmen. Darauf gab es keine Antwort.

Aus diesem Grund hatte ich in der Verhandlung zwei Diktiergeräte dabei, die ich dem Gericht zur Verfügung stellen wollte, um meinem Anliegen zu entsprechen.
Aus diesem Schreiben ergab sich auch, welche Bedeutung die Zeugenvernehmung für mich hatte.
 


- 4 -
 

7. Meine gestrigen Schreiben an die Staatsanwaltschaft zu meinen bisher erfolglosen Strafanzeigen gegen den "Zeugen" und die angebliche Geschädigte Nachbarin-X begründen ebenfalls einen

Freispruch in allen 3 Verfahren für mich.

und ein strafrechtliches Vorgehen gegen den "Zeugen" x......... und
die angeblich Geschädigte Nachbarin-X.
 

a) 88 Js 11510/18

Ermittlungsverfahren gegen "Zeuge-X" wegen Verdachts der Verleumdung

Ergänzung meines Schreibens vom 30.10.2018 durch neue Informationen

Anlage E 2

b)  86 Js 4768/18

Ermittlungsverfahren gegen Nachbarin-X
wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung

Ihr Schreiben vom 17.05.2018 Vorläufige Einstellung des Verfahrens

Anlage E 3
  

8. Zu folgendem Verfahren besitze ich weder Kopien noch wurde mir Akteneinsicht nach der Zustellung des Strafbefehls genehmigt:

33 Cs 88 Js 10154/18 bzw. 31 Cs 88 Js 10154/18

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlung.

Im Vergleich zum ersten Verfahren wurde der Termin für die mündliche Verhandlung zu kurzfristig festgelegt.

 

9. Neuer teurer Strafverteidiger notwendig?
 
Heute habe ich beschlossen, einen Strafverteidiger einzuschalten, wenn ich keinen Freispruch für alle Verfahren bekomme.

Da ich in einem langjährigen, ungerechten Verfahren bin,  muss ich einen Kredit aufnehmen, um den hoffentlich kompetenten und erfolgreichen Strafverteidiger zu bezahlen.

Die viele Arbeit, die er haben wird, kommt mich dann sehr teuer,
was äußerst ungerecht ist.
 

G. Moser


Anlage E 1

Quelle: www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/keine-koerperverletzung-sondern-notwehr--160237485.html

Keine Körperverletzung, sondern Notwehr
Von Thomas Loisl Mink, Mi, 21. November 2018, Weil am Rhein

Gericht spricht Mann frei, der aggressiven Kontrahenten schlug / Verletzung Folge von Sturz.

.... (Keine Veröffentlichung hier möglich wegen Urheberrechten) ........


Anlage E 2

Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. von Frau Sattler-Bartusch
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

20. November 2018

 

88 Js 11510/18

Ermittlungsverfahren gegen "Zeuge-x" wegen Verdachts der Verleumdung

Ergänzung meines Schreibens vom 30.10.2018 durch neue Informationen

Sehr geehrte Frau Sattler-Bartusch,

1. Ergänzung eines Ereignisses

im Schreiben vom 30.10.2018 habe ich ein Ereignis beschrieben, dass sich auf dem Parkplatz des gegenüberliegenden Steuerberatungsunternehmens abspielte.

Herr Zeuge-x befand sich auf dem Parkplatz mit zwei oder drei jungen Frauen, vermutlich Mitarbeiterinnen des Steuerberatungsunternehmens.

Gestern während der Verhandlung kamen zwei junge Frauen als Zuschauer/innen, die nach der Verhandlung beim nicht aufgerufenen "Zeugen" Zeuge-x standen.

Dabei handelte es ich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die auf dem Parkplatz anwesenden Damen. Interessant ist auch, dass sie eventuell vom Steuerberater x.................... von der Arbeit freigestellt wurden, um an dem Prozess teilzunehmen.
 

2. Unbekannter Staatsanwalt bei meinem Strafverfahren gegen mich

Beim gestrigen Strafverfahren gegen mich habe ich erwartet, dass Sie und/oder Ihre beteiligte Kollegin erscheinen. Das ist nicht geschehen.
 

3. Ablauf des gestrigen Strafverfahrens

Durch Online-Informationen, auch auf der Lörracher Staatsanwaltschaft-Homepage, war ich über den Ablauf eines Strafprozesses gegen mich informiert und habe daher ohne anwaltlichen Beistand teilgenommen.

Leider verlief der Prozessablauf anders als ich erwartet habe.

- 2 -

So wurden weder die angeblich Geschädigte Nachbarin-X noch der "Zeuge" Zeuge-x als Zeugen hereingebeten, so dass der Richter, der Staatsanwalt und ich Fragen stellen konnten. Bei erneuten Falschaussagen hätte ich die Vereidigung auf das Grundgesetz beantragt.

Das halte ich für zu meinen Ungunsten sehr nachteilig.
Falls tatsächlich gegen den "Zeugen" Zeuge-x ein Strafverfahren eingeleitet wird, darf er schweigen.

Aus den Tatsachenberichten von den vielen Kriminalfällen weiß ich inzwischen, dass Zeugen, die gelogen haben, später andere, teilweise widersprüchliche Schilderungen machen.

Außerdem weiß ich inzwischen auch, dass es Zeugen gibt, die glauben, die Wahrheit gesagt zu haben, obwohl es nicht stimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies gegeben sein.
Diese Voraussetzungen könnten auch beim Zeugen Zeuge-x gegeben sein.

Weiterhin gibt es bestimmte Merkmale bzw. Kennzeichen bei Menschen, die nicht die Wahrheit sagen. Da keine Zeugen geladen wurden, wurde mir auch dieses Indiz verweigert.

Am vergangenen Sonntag habe ich mir noch eine wissenschaftliche Videodokumentation auf einem PC zum Lügen angeschaut:
Dabei erfuhr ich u.a. dass es bald eine Software gibt, mit der man durch die Pupillenbewegungen beim Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen kann, dass er lügt. Beispielsweise, wenn ein Zeuge vor eine Videokamera gesetzt wird.
Leider ist diese Software noch nicht verbreitet, sonst hätte ich beantragt, dass der Zeuge und die angeblich Geschädigte damit untersucht werden.

Aufgrund des gestrigen Prozessverlaufs habe ich mich heute Morgen bis mittags online über den genauen Ablauf eines Strafverfahrens informiert. Dabei habe ich festgestellt, dass der gesamte Ablauf bei mir nicht eingehalten wurde.

Von den von mir im September 2018 beantragte Zeugen zu meinen Gunsten wurde niemand geladen.

Dieses in einem Rechtsstaat übliche wichtige Recht bei der Polizei, bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft wurde mir nachweislich vielfach seit 2009 verweigert.
 

4. Gibt es noch Ermittlungen zu meinen Gunsten?

Falls es die nicht gibt, überlege ich, ob ich einen dritten Kredit wegen meines Rechtsfalls beantragen soll.

- 3 -

Damit würde ich versuchen, einen sehr bekannten Strafverteidiger, mit dem ich einmal kurz Kontakt hatte, für meine Interessen zu beauftragen. Falls er als Rechtsanwalt meine bisherigen festgestellten Ungerechtigkeiten bestätigt und weitere neue gegenüber einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft feststellt,
 

  bin ich der Meinung,
dass die beteiligten Personen bei Gericht und Staatsanwaltschaft
für sein Honorar aufkommen müssten,
weil sie viele Beweisvorschläge und Beweisanträge zu meinen Gunsten unterlassen haben,

und natürlich auf viele meiner sachlichen Argumente
nicht eingegangen sind.

 
Mit freundlichem Gruß

G. Moser


 


 


 

 

 


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   18.01.2024

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