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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an eine Staatsanwältin und ehemalige Richterin


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Dr. Puchinger
Bahnhofstraße 4A

 

79539 Lörrach

1. April 2019
 

Ihre unterlassenen und gegen mich gerichteten Aktivitäten
und somit Begünstigung der AE Nachbarin-X .....(Adresse)......

 

Sehr geehrte Frau Dr. Puchinger,

 

am 07.10.2014 reichte ich beim Amtsgericht Lörrach die Klage 2 C 1446/14 Moser ./. Nachbarin-X wegen Schadenersatz ein.
Dieser Klage gingen folgende, für mich sehr ungünstige und diskriminierenden Ereignisse voraus:

 

Rechtsanwalt 7 hat mich hintergangen. Er sollte eigentlich die Klage einreichen. Um dies zu belegen, haben ich fast den gesamten Schriftwechsel eingereicht und dabei leider das Klageaktenzeichen verwendet. Zuvor hatte ich keine richtigen Klageerfahrungen.

 

Sie haben dann verfügt, dass die Gegenpartei diesen Schriftwechsel im Doppel erhalten muss. Damit haben Sie meiner Nachbarin und ihrer Anwältin sicherlich eine große Freunde gemacht.
Interessant ist, dass Sie vermutlich in der gleichen Kanzlei bei dem berühmten Strafverteidiger Prof. Dr. .....x............... tätig waren. Einige Jahre zuvor war auch Rechtsanwalt 7 in dieser Kanzlei.

 

Als die
Klageerwiderung der Gegenpartei
mit überraschenden und falschen Aussagen
am 18.11.2014 einging,
war für mich klar, dass ich doch eine anwaltliche Vertretung benötigte.

 

Die neue Rechtsanwältin erhielt am 26.11.2014 die eingescannte Klageerwiderung mit Kommentaren und Berichtigungen. Daher verblieb noch Zeit, innerhalb von 2 Wochen auf die Klageerwiderung der Gegenpartei wieder zu antworten.

 

Die neue Rechtsanwältin schrieb weder eine Erwiderung auf die Klageerwiderung noch ging sie darauf in der späteren mündlichen Verhandlung ein, als die gegnerische Rechtsanwältin die Falschaussagen wiederholte.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                 1. April 2019 an Dr. Puchinger                    Seite 2

 

Ich wäre auch bereit gewesen, selbst auf die Klageerwiderung zu antworten, weil ich ja schriftliche Argumente verfasst hatte. Ich wusste aber zu diesem Zeitpunkt nicht, dass man auf eine Klageerwiderung wieder antworten kann.

Von dieser Möglichkeit habe ich erst nach der Verhandlung zufällig über eine Internet-Recherche erfahren.

Ich muss mir daher die falschen Beschuldigungen der Gegenpartei gefallen lassen, was Sie veranlasst hat, im Urteil von Übertreibungen in den Aussagen über die AE Nachbarin-X zu schreiben, was rechtlich zulässig sei.

Außerdem verglichen Sie das Verhalten meiner Nachbarin mit Zivilcourage, was ich als unbeschreibliche Beleidigung mir gegenüber auffasse.

In der letzten Zeit war ich als Zuschauerin bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren beim Amtsgericht Lörrach. Dabei habe ich festgestellt, dass negative Aussagen gegen Beschuldigten genau geprüft werden und dann ein Urteil oder Beschluss gefasst wird.
Dabei geht es auch um nicht so drastische Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Beschuldigte beispielsweise 120 € zu zahlen hat.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten werden Zeugen geladen.

Damit ist mir das Ausmaß der Ungerechtigkeiten noch mehr bewusst geworden, die ich durch Sie, die Staatsanwaltschaft Lörrach und Richter Trefzer seit 2009 bis heute erleiden muss.
Mehrere, m.E. berechtigte Strafanzeigen gegen Nachbarin-X wurden abgelehnt. Ich dagegen bin aufgrund von Falschaussagen der Nachbarin in Strafverfahren gekommen.

Sie haben in der Verhandlung nicht versucht, die Falschaussagen zu widerlegen. Dazu hatten Sie in den Unterlagen einen Fragebogen, den Sie nicht verwendet haben.
Sie haben meiner Nachbarin nur eine unwichtige Frage gestellt, die sie falsch beantwortet hat.

Außerdem haben Sie keine von mir beantragten Zeugen geladen.
Ein Unding in einem Rechtsstaat.

Da ich die Inhalte des Urteils nicht akzeptieren konnte, versuchte ich zunächst mit einer Rechtsanwältin aus Bad Säckingen in Berufung zu gehen (Online: Anwältin 11).
Diese hielt mich fast einen Monat hin, so dass ich kurz vor Ablauf der Berufungsfrist in der Strafverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Freiburg eine neue anwaltliche Vertretung suchte.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                 1. April 2019 an Dr. Puchinger                    Seite 3
 

Dort wählte ich Rechtsanwalt 12 aus Lörrach aus, weil ich ihn fälschlicherweise für einen langjährigen, erfahrenen sehr guten Anwalt hielt. Online fand ich Presseberichte über ihn, allerdings nur über seine Aktivitäten in einer Partei und in der evangelischen Kirche. Er war sofort bereit, Berufung einzulegen und ich hatte vollstes Vertrauen zu ihm. Die Berufung scheiterte, eventuell auch, weil auch er mich nicht gegen die Falschaussagen in der Klageerwiderung der 2. Instanz verteidigte.

Weil mich weder Rechtsanwältin 10 noch Rechtsanwalt 12 gegen die Falschaussagen von Nachbarin-X verteidigt habe, erstattete ich Strafanzeige wegen Prozessbetrug (95 Js 242/16). Und die wurde (natürlich) von der Staatsanwaltschaft Lörrach abgelehnt.

Die Rechtsanwältin 10 habe ich dann erfolglos verklagt (5 C 1601/16), so dass ich dafür wieder Gerichtskosten hatte und ich ihr die zugehörigen Rechtsanwaltsgebühren zahlen musste.

Als ich Rechtsanwalt 12 dann für zwei Klagen gegen die Polizei und das Landratsamt Lörrach beauftragte, verlor ich allmählich jegliches Vertrauen in ihn. Er handelte zu schnell und teilweise gegen meinen Willen. Aus zwei geplanten Klagen wurden 6 Klagen beim Verwaltungsgericht. Den Vollmachtsentzug im November 2015 akzeptierte er nicht. Seine Eingaben waren alle erfolglos und damit mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden. Dann verklagte er mich noch erfolglos auf Zahlung von Rechnungen wegen Aktivitäten, die nach meinem Vollmachtsentzug  entstanden sind.
usw.

Ich habe immer noch mit ihm zu tun. Ich weiß inzwischen auch, dass er nicht den besten Ruf bei Anwälten aus der Umgebung und bei diversen Gerichten hat.
Das weiß sicherlich auch die AE Nachbarin-X und ihre Familie, so dass die Schadenfreude in einem bestimmten Ausmaß sicherlich vorhanden ist.

Im Moment läuft noch ein Verfahren gegen Rechtsanwalt 12 beim Landgericht Freiburg. Dazu habe ich keine großen Erwartungen. Ich weiß, was er sich viel bei diversen Gerichten erlauben kann.

Seit November 2017 gibt es einen neuen Polizeibericht mit Falschaussagen im Auftrag der AE Nachbarin-X. Er bezieht sich bis in das Jahr 2009 und ich habe dadurch einen Strafbefehl erhalten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Damit haben Sie, Richter Trefzer, die Staatsanwaltschaft Lörrach und die Polizei die AE Nachbarin-X faktisch zu weiteren Falschaussagen animiert und zwar bis heute.

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Gertrud Moser, 79589 Binzen                 1. April 2019 an Dr. Puchinger                    Seite 4

 

Seit 2009 ging so alles schief, was nur schief gehen kann.
Diese Ereignisse beschreibe ich seit dem 10.01.2012 in meiner Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.

Kurz zuvor begann ich mit folgender Informations-Homepage:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

 

Auf meiner Fall-Homepage sind die vielen belastenden, ungerechten Ereignisse beschrieben, die bis heute andauern. Auch das Gerichtsverfahren bei Ihnen ist dokumentiert, einschließlich meiner Stellungnahme dazu.

 

Daher ist es gerecht, wenn Sie mir wenigsten 5.000 Euro ersetzen,

d.h. eine Entschädigung für Rufmord, Anwalts-, Gerichts-, Verwaltungskosten, gesundheitliche Folgen,
natürlich auch die Demütigungen vor meiner Nachbarin-X.

und zwar bis zum 1. Mai 2019

 

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

Kontoinhaberin: Gertrud Moser
Bank: ...............
IBAN .......................
BIC ..................................

 


Geändert am:   25.02.2020

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