Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Staatsanwaltschaft Freiburg


Gertrud Moser, ......................................... Binzen, Tel. 0...........Email .....
 

Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br.
Berliner Allee 1

79114 Freiburg i.Br.

1. Oktober 2019

200 Js 17515/19 Termin für Stellungnahme: 4. Oktober 2019

In dem Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Ida Moser wegen
des Verdachts der Erpressung der Staatsanwältinnen Sattler-Bartusch und Dr. Reil

rege ich an, das Ermittlungsverfahren gegen mich gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Gegen mich als Beschuldigte wird wegen Erpressung ermittelt.

Der Tatbestand der Erpressung setzt nach § 253 StGB voraus, dass eine Person einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen der Genötigte einen Nachteil zufügt, um sich zu Unrecht zu bereichern.

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Aus dem Inhalt der Ermittlungsakten ist nicht ersichtlich, auf welchen Aktenseiten bewiesen wird, dass eine Erpressung vorliegt.

Das gilt sowohl für die Briefe an die beiden Staatsanwältinnen als auch auf den in der Akten vorhanden Homepageseiten von www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Meine Fall-Homepage dokumentiert, wie ich durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X erhebliche Rechtsfolgen, Kosten und Rufmord seit 10 Jahren er-dulden muss.
Sie dokumentiert auch, dass die Staatsanwaltschaft sämtliche Strafanzeigen von mir wegen diverser Falschaussagen abgelehnt hat. Das ist ein Albtraum in einem Rechtsstaat.







 

  Die Homepage zeigt auch,
dass mir jegliche Beweise und Ermittlungen zu meinen Gunsten
von der Polizei und der Justiz
verweigert wurden.  
Sie ist meine Notwehr gegen die Polizei und Justiz.
 
Dabei muss ich mir auch abwertenden Äußerungen der beteiligten Personen gefallen lassen.

- 2 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                Seite 2

Bei meinem langjährigen, ungerechten Rechtsfall ist auch schwarzer Humor erforderlich. Mein Rechtsfall ist wirklich sehr belastend und dominiert mein Leben.
Die Fall-Homepage zeigt seit 2009, dass ich erfolglos sehr oft an die beteiligten staatlichen Personen geschrieben habe. Sie zeigen, dass ich der Sitution angemessen respektvoll war. Aber mit zunehmenden Jahren und zunehmenden Ungerechtigkeiten ist das nicht mehr so leicht.

M.E. fehlt in der Akte die Startseite meiner Homepage.
Ich verändere sie im Laufe der Zeit. Die für diese Ermittlungen zugehörigen Informationen sind immer noch vorhanden, weil ich oft das Datum der Ergänzung angebe.

(Stand 15.09.2019)

Anlage StAFR 1

 
 

Wie auf der Startseite meiner Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
ersichtlich ist, habe ich an den Richter Trefzer und an drei Staatsanwältinnen am 1. April 2019 Schreiben geschickt oder abgegeben, davon in den Akten: AS 5, 7

AS 33 bis 45
 

Zuvor hatte Frau Sattler-Bartusch zwei Rechnungen bekommen

Anlage StAFR 2

und

Anlage StAFR 3

auf die der Leitende Oberstaatsanwalt Heering geantwortet hat.

Anlage StAFR 4


Darin sind Gründe enthalten, warum ich von den betreffenden Personen ungerecht bzw. rechtswidrig behandelt wurde. Daher hatte ich in der Folgezeit hohe Kosten.

Alle haben das Datum vom 1. April 2019.

Damit könnten sie auch ein Aprilscherz sein.

Ansonsten sind sie reine Schadenersatzforderungen, die berechtigt oder nicht berechtigt sein können. Wenn nicht bis zum 1. Mai 2019 gezahlt wird, dann müsste ich dazu eine Zivilklage einreichen.
Natürlich hat keine der angeschriebenen Personen etwas gezahlt. Richter Trefzer und Staats-anwältin Dr. Puchinger (in meinem Fall noch Richterin) haben nicht reagiert. Und ich habe nicht geklagt.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 3

Anlage StAFR 1
 

Startseite meiner Homepage: Stand 15.09.2019
 

- 4 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 4

- 5 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 5

- 6 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 6

- 7 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 7

- 8 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 8

- 9 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 9

- 10 -


Gertrud Moser            Stellungnahme zur angeblichen Erpressung am 01.10.2019     200 Js 17515/19                                             Seite 10

- 11 -


 


GM-Kommentar:

Die Justiz ist in meinem Fall besonders ausgeprägt argumente-resisiten.


Geändert am:   07.04.2023

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de