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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an den Petitionsausschuss

Veröffentlicht  am 5. März 2018


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

Email: ........
 

Per Email als PDF-Brief an .............................@bundestag.de

 

Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Sekretariat Pet 4
Ausschussdienst
Platz der Republik 1
 

11011 Berlin

Binzen, 5. März 2018

Pet 4-19-07-99999-002533

Chronologische Ereignisliste
für alle Gerichts- und Staatsanwaltschaftsakten

Mein Brief vom 25. Jan 2018, Ihre Antwort vom 12. Feb. 2018
mit neuer Petitionsnummer Pet 4-19-07-3005-002533

Mein Brief vom 25. Jan 2018 wurde missverstanden !!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider reagiere ich etwas spät auf ein wichtiges Missverständnis:

1. Antwortteil:

Aufgrund früherer eingereichter Petitionsvorschläge weiß ich,
dass in Petitionen keine Links zu Internetseiten enthalten sein dürfen.

Mein Brief vom 25.01.2018 war zur internen Bearbeitung meiner Petition gedacht.

Bei meinem langjährigen Rechtsfall:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage)

sind Ereignislisten mit und ohne Aktenseiten-Nummern zu finden.
Dazu die Seiten Aktenberge, Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht usw. aufrufen.

Beispiel:

 

1) Aktenberge
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/aktenberg.htm
 
2) Bild oder Aktenzeichen 6 C 472/16
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ev-as.htm

Ereignisse geordnet nach den Aktenseiten
 

3) Seite ohne die Endung "as" aufrufen:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/einstwverfuegung.htm

(neu: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-6c472-16.htm)

Ereignisse geordnet nach Datum

 

Falls Sie die Petition zur Abstimmung veröffentlichen, ist eine Beurteilung ohne konkrete Beispiel aus dem Alltag nicht sehr verständlich.

 
2. Antwortteil:

Ihr Vorschlag, mich an den Petitionsausschuss vom Landtag in Baden-
Württemberg zu wenden, war gut gemeint und rechtlich richtig.

Leider habe ich im März 2013 eine Einzelpetition eingereicht, die nachweislich nicht bzw. kaum bearbeitet wurde.

Die Petition wurde abgelehnt. Ihr Original wurde nicht veröffentlicht, sondern nur eine Zusammenfassung der eingereichten wichtigen Belege, die geprüft werden sollten.

Wie auf meiner Homepage belegt ist unter der Schaltfläche "Einzelpetition 2013"
(http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm)
hat sich meine Lage verschlimmert, statt verbessert.

Bei Verwaltungsgerichtsverfahren hat die Polizei und das Landratsamt Lörrach als Beweis verwendet, dass in meinem Fall alles rechtlich in Ordnung ist, weil der Petitionsausschuss dies geprüft habe. Letzteres war natürlich nicht der Fall.

Falls ein Jurist vom Deutschen Bundestag meine Einzelpetition überprüft, wird er vermutlich feststellen, dass gar keine ordnungsgemäße Prüfung nach den Petitionsrichtlinien erfolgt ist. Daher bin ich wütend geworden, was dann in einem Strafverfahren wegen Bedrohung endete. Dies wurde allerdings mangels Tatbestand eingestellt. Die etwa über 1800 Euro Anwaltskosten waren aber eine faktische Strafe für mich.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser


 

Geändert am:   10.01.2019

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