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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Abschrift aus einem menschenverachtenden internen Formulars des Amtsgerichts Lörrach bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens (faktisch Entmündigungsverfahren)
mit eigenen Hervorhebungen in roter Farbe, erstellt am 18.09.2017


Foto laut Akteneinsicht im Februar 2010


Amtsgericht Lörrach
- Vormundschaftsgericht -

XVII __________

 

79539 Lörrach, den                

Betr.: Betreuung für

________________________

geb. am: ________________

 

V e r f ü g u n g:

 

1.

Eintrag XVII __________, NVZ

2.

Eintrag Pebb§y

3.

Anfrage Vorsorgeregister       - keine Eintragung -

4.

Aktendecke, - Zählblatt einheften -

5.

Schreiben an das Landratsamt Lörrach -Betreuungsbehörde

Zu der in Kopie anliegenden Anregung der Betreuung bitte ich um Überprüfung der Verhältnisse d. Betroffenen und Stellungnahme zu Erforderlichkeit und ggf. zum Aufgabenkreis einer Betreuung.

Um Vorschlag eines geeigneten und zur Übernahme bereiten Betreuers wird gebeten. Wir bitten um Vorlage eines Personalbogens für den Betreuer.

6.

Schreiben an das Landratsamt Lörrach -Gesundheitsamt-

Anbei überlassen wir Ihnen Kopien des Antrages auf Bestellung eines Betreuers für d. Obengenannte(n) mit der Bitte um Vorlage eines Gutachtens über den gesundheitlichen Zustand d. Betroffenen und die Notwendigkeit einer Betreuung.

  Kommentar von Moser: Daher wird die betroffene Person zu einem psychiatrischen Zwangsgutachten gezwungen, bei dem auch die Betreuungsbehörde durch Ihre Stellungnahme mitwirken darf.

7.

Schreiben an Sachverständigen mit Vordruck S-B.doc (mit Kopie AS_______)-

  Kommentar von Moser: Damit könnte der Fragenkatalog  für psychiatische Zwangsgutachten gemeint sein. Link1

8.

Schreiben an d. Betroffene(n)

 

aufgrund Ihres Antrages

 

aufgrund einer Anregung von/durch ______________________

prüft das Gericht, ob für Sie ein Betreuer bestellt werden soll. Dieser würde vom Gericht bevollmächtigt, Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen, soweit Sie dazu selbst nicht mehr ausreichend in der Lage wären.

Bei der Betreuerbestellung, sollte eine solche notwendig sein, können Sie selbst mitwirken. Das Gericht wird die Betreuungsbehörde beim Landratsamt bitten, mit Ihnen und Ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen. Dabei werden Ihnen auch Fragen, die Sie vielleicht selbst noch haben, gerne beantwortet.

Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre Angehörigen Gelegenheit zur Äußerung bekommen, teil Sie dies bitte umgehend mit.


Kommentar

Auch wenn noch nicht geprüft wurde, ob eine "Betreuung" oder faktisch Entmündigung durch das Gericht beschlossen wird
wird die betroffene Person sofort intern und später im Schriftverkehr als solche bezeichnet: "Betreuung für ...".

Das fällt ausgebildeten Juristen, wie Richter Trefzer, Amtsgerichtsdirektor Lorenz usw. nicht einmal auf.
Meine mehrfachen Hinweise dazu wurden vom Amtsgericht Lörrach nicht beantwortet und ignoriert.

Alle menschenverachtenden Maßnahmen werden sofort am 1. Tag festgelegt. Dem menschlichen Zielobjekt werden keine Rechte eingeräumt.

Für mich ein Beweis, dass auch bei den Juristen rechtsstaatswidrige Maßnahmen und nationalsozialistische Tendenzen nicht erkannt werden.

In meinem Fall kommt die Anregung vom Landratsamt.
Dann soll das Landratsamt nochmals prüfen !!!
Ein schockierender Ablauf  für Betroffene, z.B. mich.
Die Prüfung sollte m.E. vor der Anregung erfolgen.

Wenn man in diesem Formular auf das Geschlecht achtet,
ist der Betreuer männlich und die betroffene Person meist geschlechtsneutral durch die Abkürzung "d."

Für die betroffenen Personen könnte der Begriff "Betreuung" positiv erscheinen. Sie werden nicht informiert, dass sie de wichtigsten Rechte verlieren können: Keine volle Geschäftsfähigkeit mehr, keine Verfügung über das eigenen Vermögen, keine Selbstbestimmung über den Aufenthaltsort, usw.).

Das menschenverachtende Gerichtsschreiben informiert auch nicht,
dass ein psychiatrischen Gutachten zwangsweise erstellt werden muss,
auch wenn kein wichtiger bzw. ausreichender Grund vorliegt.


Geändert am:   10.01.2019

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