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Blinde,
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Justitia
  
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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

3.1.2012 von Polizeirevier BW-xx

Baden-Württemberg, Polizeidirektion BW-x, Polizeirevier BW-xx
An

Moser
Binzen  

Datum 03.01.2012
Name xx Aktenzeichen 7xxxx2012

Aktenzeichen 7xxxx, Ihr Schreiben vom 01.12.2011

Sehr geehrte Frau Moser,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage.

Bezüglich des o. g. Aktenzeichens liegen Ihnen sämtliche Informationen vor. Hierauf muss nicht näher eingegangen werden.

Es gibt keinerlei weitere Vorgänge hier bei denen Sie in irgendeiner Form betroffen sind. 
Ich hoffe Ihnen mit der Auskunft weitergeholfen zu haben.

Viele Grüsse,
xxx (Unterschrift)

Diese Auskunft kann wahr oder falsch sein
Sie entspricht aber den gesetzlichen Vorschriften bei der Polizei.
Der mögliche Kontakt zwischen Polizei und Ehemann der Nachbarin-X liegt schon über 12 Monate zurück. Keine so schwerwiegenden Anzeigen müssen dann gelöscht werden.
Diese rechtliche Information habe ich vom Landesbeauftragten für Datenschutz am 9.12.2009 bekommen.

Wie aus den Kontakten von mir und Anwalt 3 mit der Polizei ersichtlich ist, gibt es keinerlei Entgegenkommen der Polizei. Auch dem Journalisten Nr. 1 hat die Polizei bestätigt, dass in diesem Fall alles ordnungsgemäß abgelaufen ist.
Die einzige Hilfe zum Polizeibericht war die Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg.


Geändert am:   11.01.2019

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