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				 Lörrach, 21.8.2015 
				Moser ./. Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung 
				Verwaltungsgericht Freiburg  
				Sehr geehrte liebe Frau Moser, 
				ich bedanke mich für Ihre zwei Briefe vom 19. und 20.8.2015.  
				Damit das Klageverfahren nicht verzögert wird, habe ich 
				bereits mit dem ihnen mitgeteilten Schriftsatz vom 21.8.2015 
				weiter vorgetragen. 
				Heute endlich kam eine Antwort des Landratsamts Lörrach mit 
				dem beigefügten 
				Schreiben des Fachbereichsleiters des Fachbereich Soziales 
				vom 17.8.2015. 
				Zuständig für dem Polizeibericht war jedoch die 
				Kreispolizeibehörde. 
				Der Landkreis muss sich das Fehlverhalten der 
				Kreispolizeibehörde zurechnen lassen, die den Bericht selber zu 
				bearbeiten hatte und nicht einfach an den Fachbereich Soziales 
				weitergeben darf, damit dieser Fachbereich damit umgehen kann, 
				wie er will und wie es Herr M. darstellt. 
				Mit der Vorlage an das Verwaltungsgericht zögere ich noch, 
				da die Klage ja erst noch zugestellt werden muss, was ich jetzt 
				auf dem letzten Schriftsatz vom 21.8.2015 vom Verwaltungsgericht 
				erwarte.  
				Der Beklagte (Landkreis Lörrach) sollte dann für die 
				Kreispolizeibehörde stehen und antworten. 
				Die Einholung eines Sachverständigengutachtens habe ich nur 
				zur Unterstützung des Wikipedia-Ausdruckes, falls dieser für den 
				technologischen Zusammenhang nicht ausreichen sollte, angegeben. 
				(G.M. am 17.4.2016: Jawohl immer eine 
				Ausrede für unwichtige Eingaben) 
				Mit guten Wünschen für Ihre Gesundheit und freundlichen 
				Grüßen  
				Rechtsanwalt 12 
				Anlage: 
				2015-08-17-landratsamt-soziales 
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