Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Eingabe an das Verwaltungsgericht

Veröffentlicht am 25.10.2017.


Moser- Adresse.....
 

Verwaltungsgericht Freiburg  
Habsburgerstr. 103


79104 Freiburg

07.09.2015

Mein Antrag auf humanen Suizid,

Meine Schreiben vom 31.08.2015 und 01.09.2015 mit umfangreichem Schriftwechsel mit der Polizei (410 g)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Meine Antrag auf humanen Suizid gehört nicht zum Aktenzeichen 4 K 1908/15.
Dazu benötige ich ein extra Aktenzeichen und werde mein Anliegen alleine ohne Rechtsanwalt vertreten.

 

Bevor ich bei Ihnen den Antrag auf humanen Suizid gestellt habe, wollte ich unbedingt die Polizei verklagen. Dies habe ich zum Beispiel mit Schreiben vom 4. Juli 2015 meinem Rechtsanwalt 12 mitgeteilt.
Er hat dies z.B. aus Kostengründen und/oder möglicher Erfolglosigkeit abgelehnt.
Ob seine Ablehnung sinnvoll war oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Durch diese Ablehnung ist aber mein Antrag auf 3 tödliche Zyanid-Dosen bei Ihnen entstanden. Begründet ist er mit umfangreichem erfolglosen Schriftwechsel mit der Polizei (410 g) und der nicht ordnungsgemäßen Bearbeitung meiner Petition.

 

Heute gebe ich noch einen weiteren Grund an:

 

Es gibt auch umfangreichen erfolglosen Schriftwechsel mit der baden-württembergischen Staatsanwaltschaft auf allen Ebenen.

 

Von meinen Anliegen mit mehr oder weniger ausführlichen Begründungen wurde kein einziges als Strafrechtsverstoß gegen mich akzeptiert.

 

85 Js 9229/09 03.10.2009 Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin Dr. Reil
Ihre Interpretationen halte ich für rechtswidrig.
3 Zs 2606/09 27.11.2009 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe
E-1402.2010/884 08.10.2010 Justizministerium Baden-Württemberg, Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Dr. Stohrer

 

Hinter meinem Rücken hat die Staatsanwaltschaft 2009 Kopien aus der Betreuungsakte einschließlich des ärztlichen Gutachtens erstellt. Daraus entstand eine Beiakte zu meiner Strafanzeige gegen die Verursacherin des Polizeiberichts „Nachbarin-X“.

 

Da mir sonst keine Ermittlungen zu meinen Gunsten bekannt sind, nehme ich an, dass das Gutachten als Beweis verwendet wurde, dass die Anzeigeerstatterin Nachbarin-X mit allen ihren unwahren Behauptungen gegen mich recht hat.

 

Im Rahmen einer alleinigen Akteneinsicht 2012 bei der Staatsanwaltschaft Lörrach bekam ich erst Kenntnis und Einsicht in diese Beiakte. Möglicherweise ist dabei eine „Panne“ passiert. Vielleicht sollte ich davon nichts erfahren.
Beweis: Kurz darauf beantragt ich eine zweite Akteneinsicht mit der Rechtsanwältin Claudia Grether. Uns wurde nur eine Akte ausgehändigt. Als wir nachhakten, erfuhren wir von einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, dass die zuständige, nicht anwesende Staatsanwältin Dr. Reil dies so angeordnet hat. Nach einer sofortigen mündlichen Beschwerde von Rechts-anwältin Claudia Grether wurde uns die Beiakte doch ausgehändigt.

 

85 Js 9229/09 28.05.2012 An Staatsanwaltschaft Lörrach: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.5.2012. Wurde später abgelehnt.
5 Zs 2028/13 08.11.2013 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Ablehnung meiner Strafanzeige wegen Nötigung gegen die Rechtsanwältin von Nachbarin-X und Nachbar-X

Auch folgende selbsterstellte Strafanzeige war erfolglos
82 Js 8808/13 21.08.2013 Anzeige wegen möglicher Nötigung und Erpressung durch Rechtsanwältin und meine Nachbarn bei Staatsanwaltschaft Freiburg. Weiterleitung an Lörrach. Erfolgloser Widerspruch gegen die Bearbeitung von Lörrach von mir

Erfolgreich war die Gegenpartei mit einer aus meiner Sicht völlig unzureichenden Gründen, mit denen ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich eingeleitet hat.
Es wurde zwar mangels Tatbestand eingestellt. Als erstes Strafverfahren gegen mich in meinem Leben, hat es viel Zeit, Nerven und Geld gekostet, so dass ich tatsächlich doch bestraft worden bin (faktische Geldstrafe ca. 1800 Euro für Rechtsanwaltshonorar).

Aufgrund dieses Strafverfahrens schrieb ich auch wieder eine erfolglose Strafanzeige wegen Verleumdung, in der ich ausführlich belegte, dass im Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich, unwahre Aussagen über mich getätigt wurden.
 

80 Js 1317/14 05.02.2014 Ablehnung meiner Strafanzeige und Strafantrag vom 11.12.2013
Sie wurde am 5. Februar 2014 von der Staatsanwaltschaft Lörrach abgelehnt.
Daraufhin reichte ich eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein, die natürlich auch abgelehnt wurde.
  18.02.2014 Moser an Generalstaatsanwalt Ka
Beschwerde gegen die Ablehnung meiner Strafanzeige vom 11.12.2014 mit dem Aktenzeichen 80 Js 1317/14
Ablehnungsschreiben vom 5.2.2014 durch den LOStA Inhofer
  04.03.2014 Generalstaatsanwalt KA Moser Ablehnung meiner Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen falscher Verdächtigung. Eingang 7.3.2014

 

Aus meinem Schriftwechsel mit Rechtsanwalt 7 ergibt sich, dass er dann eine Eingabe bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe für mich machen sollte. Er hat aber erst kurz vor Ablauf der Frist eine Akteneinsicht beantragt und dann keine Eingabe gemacht und mir statt dessen eine zivilrechtliche Klage in Aussicht gestellt.
Diese hat er im Sommer 2014 angeblich eingereicht und es dann doch nicht getan.

 

Als ich im Rahmen meiner selbst eingereichten Klage gegen Nachbarin-X beim Amtsgericht Lörrach den Schriftwechsel mit dem Anwalt aushändigen musste, habe ich die Rechtsanwaltskammer Freiburg erfolglos um Hilfe gebeten. Sie hat dann einen Teil des Schriftwechsels mit dem Anwalt bekommen.

 

Am 15.11. 2014, kurz vor Ablauf der 3monatigen Frist habe ich allein eine Strafanzeige und einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft x.... gestellt. Zur Begründung habe ich mehr Anlagen abgegeben als bei der Rechtsanwaltskammer, weil es zwischenzeitlich zu zusätzlichem Schriftwechsel kam.
 

201 Js 16983/14 29.12.2014  Ablehnung meiner Strafanzeige und Strafantrag vom 15.11.2014 gegen Rechtsanwalt 7
 
Am 7. Januar 2015 teilte mir die Rechtsanwaltskammer Freiburg schriftlich mit, dass der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgegeben worden ist. Seit her gibt es keine Neuigkeiten mehr dazu.

Kurz:
Ich kann mir nicht mehr vorstellen, dass die baden-württembergische Staatsanwaltschaft bei Strafrechtsverstößen gegen mich jemals zu meinen Gunsten tätig wird.

Damit habe ich einen weiteren Grund für einem humanen Suizid zu einem mir gewählten Zeitpunkt.
Während ich von der Anzeigeerstatterin Nachbarin-X  keinen selbst geschriebenen Brief an mich oder an eine andere Institution besitze, muss ich mit einem riesigen Aktenberg leben und leiden. Insofern kann ich Ihre intellektuellen Fähigkeiten schlecht einschätzen.

Mit dem, was sie aber erfolgreich gegenüber der Polizei und ihrer Rechtsanwältin mündlich gegen mich ausgesagt hat, hat sie für mich ein künftiges normales Leben unmöglich gemacht.

Damit beanspruche ich auch ein Recht auf freiwilligen Suizid in einem Krankenhaus nach einem von mir bestimmten Termin. Das ist doch ein großzügiges Angebot. Für ihre unwahren Aussagen und Demütigungen erreicht sie die faktische Todesstrafe für mich.

Kein Mensch kommt auf die Idee, mal nachzuhaken, ob Nachbarin-X in Wirklichkeit psychisch erkrankt ist. Dazu kommen einige Symptome nach dem offiziellen Merkmalskatalog für psychische Krankheiten in Frage. Siehe beispielsweise Schaltfläche „psychisch krank“ bei www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.

Zumindest aber ist sie an der Stigmatisierung von mir als „Psychisch Kranke“ beteiligt.
Mehr zur Stigmatisierung siehe gleichnamige Schaltfläche bei www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de. Und das als nicht bewiesene, aber offiziell anerkannte „Betreuerin für psychisch Kranke“.

 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


Links zum Thema:

Selbsttötung auf Rezept
(veröffentlicht am Fr, 03. März 2017 auf badische-zeitung.de)

Recht auf Sterbehilfe?
 (veröffentlicht am Mi, 24. November 2010 auf badische-zeitung.de)


Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de