Moser- Adresse..... 
 
				Verwaltungsgericht Freiburg   (Kopie an 
				Anwalt 12) 
				Habsburgerstr. 103 
				79104 Freiburg 
				
				31.08.2015 
				Antrag auf humanen Suizid 
				Sehr geehrte Damen und Herren, 
				ich beantrage hiermit einen humanen Suizid, weil ich seit 
				2009 erfolglos gegen Falschaussagen gegen mich kämpfe und von 
				mir ein Persönlichkeitsbild in diversen Akten entstanden ist, 
				das ich nicht akzeptieren kann. Mein Grundstückeingang und der 
				der Denunziantin liegen nur wenige Meter voneinander entfernt. 
				Ich werde also seit über 6 Jahren meinen Denunziantennachbarn 
				vorgeführt und somit gedemütigt. 
				Durch die Belastungen muss ich Medikamente nehmen, u.a. auch 
				Psychopharmaka. Ich verabscheue aber die Einnahme von 
				Psychopharmaka. Daher gibt es seit 2009 Phasen mit der Einnahme 
				von Psychopharma zur Unterdrückung der Angstsymptome durch 
				meinen Rechtsfall, verbunden mit körperlichen Symptomen, vor 
				allem Herzbeschwerden. Nach einer gewissen Einnahmezeit habe ich 
				geglaubt, dass ich ohne Medikamenteneinnahme auskommen kann.  
				Durch die vielen erfolglosen und belastenden Ereignisse in 
				meinem Rechtsfall werden die körperlichen Symptome wieder so 
				schlimm, dass ich doch wieder bereit bin, ein von mir gehasstes 
				Medikament einzunehmen.  
				Mit dem Recht auf Zeugen aus der Nachbarschaft könnten meine 
				Angstsymptome wesentlich gemildert werden. Dieses Recht wurde 
				mir aber mehrfach von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den 
				Zivilgerichten und dem Petitionsausschuss BW verweigert. Mein 
				derzeitiger Anwalt ist der Meinung, dass ich auch nicht beim 
				Verwaltungsgericht das Recht auf Zeugen im Sinne einer 
				umfangreichen Nachbarschaftsbefragung habe. 
				Im letzten ablehndenden Urteil vom Landgericht Freiburg wurde 
				bestätigt, dass keine normalen ärztlichen Atteste akzeptiert 
				werden, sondern nur psychiatrische Gutachten. Letztere lehne ich 
				inzwischen kategorisch ab. In den Medien gibt es genügend 
				Beweise über ihre zweifelhafte Gültigkeit. Beispiel: 
				Schaltfläche „Ärztliche 
				Gutachten“ bei 
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de. 
				Wenn ich dazu noch einmal gezwungen werde, wähle ich vermutlich 
				den Freitod. 
				Meine Hausärztin hat mir kürzlich empfohlen, mein Haus zu 
				verkaufen und wegzuziehen. Das möchte ich nicht. Ich möchte mich 
				nicht durch Mobbing meiner Nachbarn in Kooperation mit 
				staatlichen Institutionen zum Hausverkauf bewegen zu lassen. 
				Außerdem nützt dies sowieso nichts. In diversen Akten sind 
				Falschaussagen meiner Nachbarn enthalten, die ein falsches 
				Persönlichkeitsbild von mir wiedergeben.  
				Dagegen habe ich jetzt über 6 Jahre erfolglos gekämpft. 
				Ich habe durch den Rechtsfall Schulden, 
				Gesundheitsschäden, mein Ruf ist ruiniert und ich kann nicht 
				mehr angstfrei leben. 
				Daher bin ich der Meinung, dass ich ein Recht auf Suizid in 
				Form einer Narkotisierung mit anschließendem Einschläfern in 
				einem staatlichen baden-württembergischen Krankenhaus habe. Ich 
				werde dieses Recht vermutlich nicht sofort in Anspruch nehmen.
				 
				Mit diesem Recht kann ich in Ruhe meinen Tod planen, und meine 
				Angelegenheiten so regeln, dass nach meinem Tod kaum Arbeit für 
				Dritte entsteht. 
				Vermutlich würde ich dieses Recht auf Suizid in einigen Jahren 
				umsetzen. 
				Seit über 6 Jahren werden mir rechtsstaatliche Mittel zu 
				meinen Gunsten verweigert.  
				Daher ist es nicht übertrieben, wenn ich jetzt aufgebe und 
				wenigstens das Recht auf einen humanen Suizid habe. 
				Die Maßnahmen in den letzten 6 Jahren sind verwandt mit 
				nationalsozialistischen Maßnahmen gegen mich. Daher beantrage 
				ich jetzt auch eine nationalsozialistische Maßnahme gegen mich, 
				nämlich das Recht auf Euthanasie in einem Krankenhaus. 
				In allen Staaten gibt es Suizide von belastetenden Menschen. 
				Leider sind alle freiwilligen Suizide qualvoll oder unsicher. 
				Der sicherste Suizid scheint „Sich Erhängen“ zu sein.  
				Erhängen ist aber ein schrecklicher, qualvoller Tod. Überdosen 
				an Medikamenten können schwere Gesundheitsschäden mit sich 
				führen und nicht unbedingt den Tod verursachen.  
				Da die Polizei seit über 6 Jahren meine Nachbarn einseitig 
				unterstützt, lehne ich es ab, von ihr künftig eine mögliche 
				Hilfe zu bekommen. Für den Fall, dass es doch notwendig sein 
				sollte, beantrage ich drei Dosen Zyanid, die ich an 
				verschiedenen Orten deponiere, z.B. in einer Kapsel an meinem 
				Körper. Ich besitze dafür schon drei Kapseln zur Aufbewahrung.
				 
				Falls ich in eine Notsituation gerate, kann es sein, dass ich 
				lieber Zyanid schlucke, als die Polizei um Hilfe zu bitten. So 
				wie ich von der Polizei seit über 6 Jahren behandelt werde, ist 
				mein Anliegen nicht übertrieben. 
				Die deutschen gerichtlichen Betreuungsverfahren verstoßen 
				offensichtlich gegen die Grund- und Menschenrechte. Das müsste 
				auch den beteiligten privaten und staatlichen Juristen 
				auffallen, ebenfalls einem Teil der Politiker. Die 
				Bundesrepublik verleugnet diese Tatsache.  
				Ein Beweis sind die Reden von Mitgliedern des 
				Bundesjustizministeriums vor dem UN-Behindertenrechtskonvention 
				Komitee in Genf am 27.3.2015.  
				Ich habe die drei Videos auf meiner Homepage  
				
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de bei den 
				Schaltflächen „Zwangspsychiatrie“ 
				und „Begriff 
				Betreuung“ eingebunden.  
				Eine 
				
				Rede von Georg Litter ist als Anlage hier vorhanden. 
				Seine Rede über das Betreuungsrecht, besteht teilweise aus 
				verschachtelten Sätzen, die bei einer internationalen Konferenz 
				nur schwer simultan übersetzt werden können. Er verwendet 
				unübliche Begriffe, nicht konkrete Aussagen und macht sogar 
				falsche Angaben.  
				Ich habe die Rede anhand des Videos niedergeschrieben. Im 
				Video sind Kommentare vom Werner-Fuss-Zentrum in Berlin 
				eingeblendet. Diese Kommentare habe ich auch in einem zweiten 
				Text in etwa eingefügt. Diesen Kommentaren schließe ich mich 
				voll an. 
				Außerdem habe ich 
				
				2012 und 
				
				2014 Vorschläge zur Verbesserung des deutschen 
				Betreuungsrechts gemacht, die als öffentliche Petitionen zur 
				Abstimmung der Allgemeinheit im Internet zur Verfügung gestellt 
				wurden. Alle wurden zur Veröffentlichung abgelehnt, und zwar mit 
				ähnlichen nicht konkreten Gründen wie in den Reden vor der 
				internationalen Konferenz. Sie sind bei den Schaltflächen „Petitionen 
				2012“ und „Petitionen 
				2014“ auf
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de 
				veröffentlicht. 
				Mit Verbesserungen im Betreuungsrecht könnte ich beruhigter 
				leben. Dazu geschieht aber nichts. Viele Probleme und 
				Missbrauchsfälle sind auf meiner Homepage 
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de aufgeführt. 
				Keine Verbesserungen im Betreuungsrecht stärken das Recht auf 
				Suizid. 
				Die Alterssuizid-Rate steigt seit Jahren. Die Anwendung des 
				Betreuungsrecht gegen Bürger/innen ebenfalls. Ich sehe darin 
				einen engen Zusammenhang und bin mir sicher, dass mit dem 
				Betreuungsunrecht Bürger/innen in den Tod getrieben 
				worden sind. 
				Die Einstellung zum Suizid war in der Geschichte nicht immer 
				einheitlich. Bei einigen antiken Philosophen galt der 
				selbstbestimmte Tod als das Größte, was der Mensch vollbringen 
				kann, z.B. bei Seneca. Der Suizid war also die letzte große 
				Freiheit des Menschen, die er vollbringt.  
				Mehr siehe Schaltfläche „Suizid“ 
				bei 
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de 
				In den Niederlanden wurde einer deutschen Frau mit extremen 
				Angstsymptomen das Recht auf Suizid mit Hilfe von Medizinern 
				gewährt.  
				Wenn Sie mir nicht dieses Recht gewähren, könnte ich es in den 
				Niederlanden beantragen und beweisen, dass der deutsche Staat 
				durch bisherige Sanktionen gegen mich extreme Angstsymptome 
				hervorgerufen hat. Ich habe meinen Fall digitalisiert und kann 
				ihn schnell per DVD an eine niederländische Adresse schicken. 
				Im Sommer 2014 und im Frühjahr 2015 bin ich jeweils nach 
				einer Vollnarkose im Krankenhaus weinend aufgewacht und mein 
				Rechtsfall war mir sofort präsent. Ich kann meine Angstsymptome 
				nicht mit dem Verstand bekämpfen. Daher muss mir ein Suizid 
				gewährt werden.  
				Die Anzeigeerstatterin, 
				die den Polizeibericht 
				verursacht hat, darf mich auch weiterhin abfälligen und mit 
				falschen Angaben belasten. Angeblich ist sie Betreuerin für 
				psychisch Kranke. 
				Das ist dann pures Nazirecht, wenn man keinen Respekt vor 
				angeblich „psychisch Kranken" hat. Sie 
				ist aus meiner Sicht völlig ungeeignet für diese Tätigkeit. 
				Aber keine staatliche Institution greift ein. Das Dritte Reich 
				lässt grüßen. 
				 
				Mit freundlichem Gruß 
				G. Moser 
				Anlagen: 
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