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Blinde,
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Justitia
  
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Verwaltungsgericht an Anwalt 12, K 2170


Anlage A 23

VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG
 

Rechtsanwalt 12
... str..
..... Lörrach
Freiburg,
Durchwahl:
Aktenzeichen:
05.07.2016
0761/708............
4 K 2170/15
(Bitte bei Antwort angeben)

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg
wegen Folgenbeseitigung (Feststellung)

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

anliegende Stellungnahme der Klägerin vom 29.06.2016 erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme binnen zwei Wochen.

Die Klägerin/Kostenschuldnerin erhebt darin Einwendungen, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben.

Nicht gebührenrechtlich ist ein Einwand, der sich nicht nur gegen die Richtigkeit einzelner Ansätze, sondern gegen den Gebührenanspruch als solchen nach Grund oder Höhe richtet.

Diese Einwendungen haben zur Folge, dass der Vergütungsfestsetzungsantrag vom 10.06.2016 zurückzuweisen ist.

Mit freundlichen Grüßen
x......
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle


Geändert am:   04.09.2019

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