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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Amtsgericht
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen,
Eingang bei mir 17.01.2017 über Landgericht als Anlage 6.1)


Anwalt 12 - Adresse 

Amtsgericht

 

Lörrach

Lörrach, 30.12.2016

6 C 472/16

über das Landgericht Freiburg - 3 T 325/1.6 - i.Sa. Anwalt 12 ./. Moser

--------------------------------------------------------------------------------
In Sachen,
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung

 

nehme ich den Antrag auf Streitwertänderung vom 19.9.2016 (AS 487 ff.) hiermit zurück.

 

Der Grund ist die hohe Bedeutung, die die Kostenerstattung an die Gegenpartei Nachbarin-X durch ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Verfügungsklägerin bis in den Monat Dezember 2016 aufgrund des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Lörrach vom 29.9.2015
 - mir zugestellt am 19.10.2015 -

Anlage

 

zeitlich parallel zum Verfügungsverfahren (!) angenommen hat.

 

Für die eV mit Beschluss vom 15.4.2016 (AS 11 ff.) war der Zivilprozess Moser ./. Nachbarin-X (2 C 1446/14) und die von mir veranlasste-,
von der Verfügungsklägerin zurückgenommene Wiederaufnahme des Verfahrens (Nichtigkeitsklage )) (2 C 1840/15) fundamental.

GM-Kommentar:
Anwalt 12 lügt. Die Nichtigkeitsklage  erfolgte ohne Vollmacht.
Zur Sicherheit habe ich dies beim Amtsgericht moniert,
d.h. ich habe nichts zurückgenommen.

- 2 -

Aufgrund eines Hinweises der Verfügungsklägerin iaS habe ich das Vollstreckungsverfahren ermittelt:

GM-Kommentar:
Anwalt 12 ist ein Stalker, der mich endlich in Ruhe lassen soll !!!!
 


Schreiben Anwalt 12 an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle
vorn 16.12.2016

Anlage

 

Gerichtsvollzieher T. - DR II 298/16 -
Schreiben vorn 28.12.2016

Anlage

Die Weigerungshaltung der Mandantin war leider abzusehen (vgl. Schreiben: Moser vom 2.2.2015 Anl. A 14, AS 125).

Die Zahlungsverweigerung war nicht durch Armut begründet, sondern durch den Prozessverlust, den die Mandantin nicht verarbeiten konnte oder wollte.

GM-Kommentar:
Anwalt 12 kann meine Begründung nicht akzeptieren, weil er keine Fehler zugeben kann.


Sachlich habe ich die Enttäuschung auch für berechtigt gehalten und habe darum die Wiederaufnahme betrieben. Weil das Berufungsgericht die Berufungsbegründung verworfen hatte.

 

Anwalt 12
Rechtsanwalt

 

Anlagen


Geändert am:   28.11.2020

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