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Verfügung vom Landgericht Freiburg u. neues Aktenzeichen
(Eingang 11.02.2017)


AS 67 bei 2 C 59/17 Anwalt 12 ./. Moser wg. Ford., Schadenersatz...

Landgericht Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau, 08.02.2017

3 T 32/17

Verfügung

In Sachen
Moser, G.  ./. Anwalt 12
wg. einstweiliger Verfügung hier: Richterablehnung

Die sofortige Beschwerde (Schreiben vom 06.02.2017) wird an das Amtsgericht Lörrach zum Anschluss an die Akte und zur Entscheidung nach § 527 Abs. 1 ZPO (Abhilfe- oder Nichtabhilfe) übersandt, wobei von diesem das Beschwerdevorbringen zu prüfen und der Gegenseite ggf. eine Frist zur Stellungnahme einzuräumen ist.

Dr. K.
Richter am Landgericht

Beglaubigt
Freiburg im Breisgau, 09.02.2017

x................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig
 


Anlagen: Von Anwalt 12 eingereichte Unterlagen
A1   06.02.2017 Anwalt 12 Land-
gericht
Sofortige Beschwerde Mehr..... (Doppel)
A2 ohne Nr. 10.01.2017 Amts-
gericht
Anwalt 12 6 C 472/16 Beschluss: Ablehnung gegen den 2. Antrag wegen Befangenheit der Richterin x durch Anwalt 12 Mehr...
A3 B 1 27.01.2017 Amts-
gericht
Anwalt 12 6 C 472/16 Beschluss: Richterin x ist nicht befangen Mehr....
A4 B 2 09.06.2016 Amts-
gericht
Moser,
Anwalt 12
Protokoll der öffentl. Sitzung am 9.6.2016    Mehr....
A5 B 3 14.11.2016 Anwalt 12 Landgericht 3 T 251/16 Rücktritt vom Vergleich Mehr....
A6 B 4 09.01.2017 Anwalt 12 Amts-
gericht
6 C 472/16 u.a. Stellungnahme zum Beschluss vom 23.12.2016

Geändert am:   10.01.2019

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