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Justitia
  
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Email am 7.12.2017 an den Gerichtsvollzieher

Veröffentlicht am 07.12.2017


2 DR II 1544/17
Heute habe ich einen anderen Eindruck vom Ablauf der Zwangsvollstreckung bekommen

Sehr geehrter Herr x

heute erst habe ich Ihr Schreiben mit Datum vom 22.11.2017,
das ich erst am 5. Dezember 2017 persönlich von Ihnen erhalten habe,
gründlich durchgelesen.

Ich hatte keine Ahnung, dass Sie bisher erfolglos bei mir vorbeigekommen sind.

M.E. hätte Sie mir dann eine Nachricht in den Briefkasten werfen können.

Da ich schon einmal eine Zwangsvollstreckung aus Protest in Kauf genommen habe, weiß ich, dass das Verfahren auch anders durchgeführt werden kann. Nämlich zunächst eine Benachrichtigung per Brief.

Daher bin ich schlimmer belastet worden als dies nötig gewesen wäre.

Bei der 1. Zwangsvollstreckung konnte ich auch schriftlichen Widerspruch einlegen.
Dieser war zwar erfolglos, aber ich konnte nochmals die Gründe angeben,
warum ich die Zwangsvollstreckung in Kauf genommen habe.

Mit freundlichem Gruß

Gertrud Moser
 


Geändert am:   04.09.2019

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