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Brief von der RAK Freiburg
(Eingang bei Moser am 27.04.2018,   veröffentlicht am 03.05.2018 mit anderer Struktur)


  RAK
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Beschwerdeabteilung III
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 • 79013 Freiburg

Persönlich/vertraulich
Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen

25.04.2018/...

 

 

Beschwerde gegen Herrn Rechtsanwalt Anwalt 12, ....Str. .., 795.. Lörrach vom 04.09.2017
BA/...../2016
(bitte angeben)

Sehr geehrte Frau Moser,

der Beschwerdevorgang wurde der zuständigen Beschwerdeabteilung III zur Entscheidung übermittelt. Es ergeht folgende Entscheidung:

Das berufsrechtliche Aufsichtsverfahren, das aufgrund Beschwerde vom 04.09.2017 gegen Herrn Rechtsanwalt  Anwalt 12 eingeleitet worden ist, wird

e i n g e s t e l l t.

Begründung:

Sie haben sich darüber beschwert, dass Rechtsanwalt  Anwalt 12 Gebührenansprüche aus Verfahren ableitet, in denen er möglicherweise nicht mehr wirksam bevollmächtigt gewesen ist und solche Gebührenansprüche auch für Verfahren geltend macht, in denen eindeutig die Mandatskündigung erfolgt war.

Nach längerer Diskussion des Sachverhaltes ist die Beschwerdeabteilung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Fragen der Berechtigung etwaiger Vergütungsansprüche allein den Zivilgerichten zugewiesen sind und nicht sicher festgestellt werden kann, ob eine Gebührenüberhebung festliegt.

Ohne diese sichere Feststellung sieht die Beschwerdeabteilung keine Notwendigkeit, berufsrechtliche Maßnahmen gegen Rechtsanwalt  Anwalt 12 zu ergreifen.

Es steht außer Zweifel, dass aus einer berechtigten Kündigung eines Mandates keine Schadensersatzansprüche in Höhe fiktiver Terminsgebühren abgeleitet werden können,
die Frage, ob aber eine Kündigung jeweils berechtigt ist oder nicht, muss durch die ordentlichen Gerichte geklärt werden und ist einer Prüfung durch die Beschwerdeabteilung entzogen.

Diese Mitteilung ist unanfechtbar; § 73 Abs. 3 S. 4 BRAO.
 

Mit freundlichen Grüßen
Beschwerdeabteilung III

 

Unterschrift 1 Unterschrift 2 Unterschrift 3
RA Dr. K..... RA W............... RA D..................
Vorsitzender Beisitzer Beisitzer

Geändert am:   10.01.2019

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