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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Staatsanwaltschaft Lörrach

Veröffentlicht  am  22.04.2023


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

 

Staatsanwaltschaft Lörrach
Bahnhofstraße 4A

79539 Lörrach

30. August 2018

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verstoß gegen

§ 57 StPO Wahrheitspflicht

§ 187 StGB Verleumdung

gegen

"Zeuge x von Nachbarin-X"   79.... ........
Mitarbeiter beim Steuerberatungsunternehmen x
................Adresse ........................

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

1. Falschaussage des Zeugen

Mit Schreiben vom 28.11.2018 an Herrn B. L. vom Polizeirevier Weil am Rhein machte Herr x als Zeuge eine Falschaussage.
Da keine Kopie vorhanden, beiliegend die Abschrift seines Schreibens.

Anlage PP 1
 

2. Mein Widerspruch am 10. Januar 2018 gegen den Strafbefehl 31 Cs 86 Js 17536/17 enthält genügend Argumente und Hinweise zu seiner Falschaussage

Ende Dezember bekam ich einen Strafbefehl aufgrund weiterer Falschaussagen meiner Nachbarin-X am 22.11.2017 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein. Dagegen legte ich ab 10. Januar 2018 Widerspruch ein.

Ich war der Meinung, dass die darin enthaltenen Verteidigungsargumente ausreichen, Herrn Zeuge-x erneut zu befragen, weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft durchzuführen und/oder gegen ihn ein Strafverfahren einzuleiten.

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3. Zunächst Argumente zugunsten Herrn Zeuge-x von mir

Zunächst verteidigte ich Herrn Zeuge-X, weil er laut Steuerberater-Homepage in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Steuerberater x.......  steht und dieser wiederum mit Nachbarin-X und ihrem Ehemann befreundet ist.
Gleichzeitig ist Herr x........ auch Mieter des Hauses in der .........-Str. ..., dessen Eigentümer der Ehemann von Nachbarin-Xund dessen Bruder y................. sind.

Aus meinem Einspruch vom 10.01.2018:

Einspruch
...................
III.  wegen vermutlicher Zeugenbeeinflussung oder
        Anstiftung zur Falschaussage

...................

Seite 8

III. Einspruchsgründe wegen vermutlicher Zeugenbeeinflussung oder Anstiftung zur Falschaussage
 
1. Durch die Stellungnahme in Anlage S 1 kann der Zeuge nicht die Wahrheit gesagt haben. (AS 31)

Es wird daher beantragt den Zeugen zu streichen oder ihn vorzuladen mit einer eingehenden Befragung und Vereidigung auf das Grundgesetz.
Aus den Kommentaren und Hinweisen in Anlage S 1 ist es denkbar,
dass der Zeuge von Nachbarin-X und ihrem Ehemann beeinflusst wurde.
Der Zeuge ist laut Homepage Auszubildender beim Steuerberater x.........
Herr x....... ist mit Familie Nachbarn-X befreundet.

Der Zeuge steht damit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Herrn x...... und damit indirekt auch gegenüber Familie Nachbarn-X.
 

2. Die AE ist auch schon mehrfach durch dubiose Zeugennennungen in der Vergangenheit aufgefallen.

Dank der Untätigkeit eigener Anwälte und Anwältinnen der Beklagten ist sie damit bisher "erfolgreich" gewesen.

Es wird beantragt,
die erfolglose Strafanzeige wegen Prozessbetrug beizuziehen:
95 Js 12341/15
 

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4. Spätere Erkenntnis, dass Herr Zeuge-x zur Eskalation des Vorfalls beigetragen hat

Nachdem ich mich länger mit der Angelegenheit beschäftigt hatte, wurde mir klar, dass Zeuge-x in negativer Weise zur Eskalation des damaligen harmlosen Vorfalls beigetragen hat.

Diese neue Erkenntnis ist auch in meinen Unterlagen zum Einspruch zu finden.
Seite 10

Da die Polizei meine Hinweise aus meiner ersten Stellungnahme vom 28.11.2017 ignoriert hat, wird beantragt,

1. ....
2. .....

3.  festzustellen, was der Zeuge inhaltlich von den Äußerungen der Betroffenen mitgekommen hat und welche Informationen er an die Mitarbeiterin des Steuerberatungsunternehmens weitergegeben hat, worauf diese draußen an der Tür erschien und die Betroffene beleidigte. Dagegen wehrte sich die Betroffene.
 

 

5. Rechtliche Folgen für die AE Nachbarin-X aufgrund ihrer erneuten Falschaussagen

Nach meinem Einspruch vom 10. Januar 2018 war ich mir sicher, dass Nachbarin-X aufgrund ihrer langjährigen Falschaussagen endlich zur Rechenschaft gezogen wird.

Das ist nicht geschehen und ich empfinde es als Frechheit und nichtrechtsstaatlichem Verhalten, wie sich die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht mir gegenüber verhalten haben.

Nach meinem Einspruch und den enthaltenen Hinweise zur Aufklärung bzw. Wahrheitsfindung ist offensichtlich nichts geschehen, und zwar über ein halbes Jahr.
 

6. Keine Antwort auf einen Brief an den Steuerberater x und dessen Mitarbeiter/innen

Kürzlich, am 13.08.2018, habe ich den beiliegenden Brief an das Steuerberatungsbüro geschrieben und (natürlich) keine Antwort bekommen.

Anlage PP 2

Der Brief sollte auch eine Anregung an den "Zeugen" Zeuge-x sein, über sein Verhalten und seine Falschaussage nachzudenken und seine Aussage zu berichtigen.

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7. Mögliche Provokation durch den Zeugen "Zeuge-X"

Statt über seine Falschaussage nachzudenken, kann sein folgendes Verhalten eventuell als Provokation aufgefasst werden.

Im Brief vom 13.08.2018 (Anlage PP 1) bezog ich mich auf das Parkverhalten. Anschließend hat sich dieses Parkverhalten verstärkt.
Anzumerken ist, dass auch Mieter der Familie Nachbarn-X an meiner Grundstücksgrenze parken, weil ihnen zu wenig Stellplätze angeboten werden.

Mitarbeiterinnen der Hausarztpraxis Binzen parken oft an meiner Grundstückgrenze. Das begrüße ich natürlich. (Es sind nur 3 Parkmöglichkeiten vorhanden).

Durch das Parkverhalten der Mitarbeiter/innen des Steuerberatungsbüros, an meiner Grundstücksgrenze zu parken, obwohl beim Steuerberatungsbüro Stellplätze frei sind, müssen die Mitarbeiterinnen der Hausarztpraxis woanders parken.

Anlage PP 3
 

8. Langjährige Rechteverweigerung

Bei meinem langjährigen Rechtsfall, der durch diverse Falschaussagen von Nachbarin-X entstanden ist, ist klar zu erkennen,
dass mir die Polizei, das Landratsamt, das Amtsgericht, das Landgericht, das Verwaltungsgericht, die Staatsanwaltschaft usw. jegliche, übliche Rechte zu meinen Gunsten verweigert haben, obwohl ich sie mehr- bzw. vielfach beantragt habe.

Das ist in einem Rechtsstaat skandalös.

Daher beantrage ich erneut diese Rechte. Die Falschaussagen von Nachbarin-X seit 2009 können immer noch belegt werden.

Aus ihren Aussagen ergeben sich eindeutig arglistige Täuschungen gegenüber der Polizei, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft.

Außerdem sollen jetzt endlich Beweise erbracht werden, damit eine Folgenbeseitigung bezüglicher rechtlicher und finanzieller Maßnahmen für mich möglich wird.

G. Moser
 


GM-Kommentar:

Da die Staatsanwältin Sattler-Bartusch diese Anzeige bearbeitet hat, war es für mich keine Überraschung, dass sie absolut nichts dazu ermittelt hat und die Anzeige zurückgewiesen hat.


Geändert am:   03.05.2023

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