Moser- Adresse..... 
 
				Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstr. 103 
				79104 Freiburg 
				
				27.08.2015 
				
				Anlage der Klägerin zum Aktenzeichen 4 K 1909/15 
				
				Überblick über die Kontakte und Ereignisse mit Rechtsanwälten 
				
				  
				
				Bei einem Strafverfahren hat man Zeit, sich zu 
				informieren und eine anwaltliche Vertretung zu suchen.  
				Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren 
				wird man vor vollendete Tatsachen gestellt und muss auf die 
				Schnelle einen Anwalt suchen. 
				Inzwischen weiß ich, dass es sehr schwierig ist, einen Anwalt zu 
				finden, der einem gegen die Folgen eines gerichtlichen 
				Betreuungsverfahrens verteidigt. 
				
				  
				
				Für Straftäter gibt es Pflichtverteidiger, beim 
				Betreuungsverfahren gibt es diese Möglichkeit nicht, obwohl 
				einem Betroffenen die wichtigsten Bürgerrechte entzogen werden 
				können. 
  
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				| 1.
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				Briefeingang über die Einleitung 
				eines gerichtlichen Betreuungsverfahren am 30. Juli 2009 
				Nachdem ich am 30. Juli 2009, Donnerstag Nachmittag, einen Brief 
				vom Amtsgericht Lörrach mit der Einleitung eines gerichtlichen 
				Betreuungsverfahrens erhalten hatte,  telefonierte ich mit 
				verschiedenen Personen.  
				Am 30.7.2009 bekam ich nach inständiger Bitte den Namen des 
				neuen Rechtsanwalt. Einige Stunden später schrieb ich die erste 
				Email an ihn. (Rechtsanwalt Nr. 1) 
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				| 2.
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				Weiterleitung einer 
				ursprünglichen Email an das Amtsgericht einen Tag später 
				Am 31. Juli 2009 schickte ich ihm den Text einer Email, die an 
				das Amtsgericht Lörrach gerichtet war.  | 
			
			
				| 3.
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				Über das Wochenende versuchte ich 
				mehr Rechtsinformationen im Internet zu bekommen, und zwar bei 
				der kostenpflichtigen Hilfe www.frag-einen-anwalt.de. 
				So richtig hilfreich war die Antwort nicht. (Rechtsanwalt Nr. 
				2, hier Online-Anwältin) | 
			
			
				| 4.
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				Persönliches Erscheinen in der 
				Kanzlei aufgrund einer Terminvereinbarung Am 3.8.2009 
				erschien ich persönlich bei 
				Rechtsanwalt Nr. 1 nachmittags zum vereinbarten Termin. 
				Erst bei diesem Termin erfuhr der Rechtsanwalt, dass durch 
				den Polizeibericht und das Weiterleitungsschreiben des 
				Landratsamt das gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet 
				wurde.  
				Im Nachhinein stelle ich die Frage, ob er die 
				Rechtswidrigkeit des eingeleiteten Verfahrens nur aufgrund des 
				Polizeiberichts hätte erkennen können. Er wirkte nicht 
				überrascht, dass das Verfahren durch einen Polizeibericht 
				ausgelöst wurde.  
				Im Nachhinein frage ich mich, ob derartige Vorfälle öfters 
				passieren.  
				Ich glaube eher nicht, obwohl ich keine Ahnung habe. 
				Ich war aufgeregt, weil es der erste Polizeibericht über mich 
				mit Rechtsfolgen in meinem Leben war und weil er drastische 
				Falschaussagen enthielt. 
				Als Reaktion meinte der Anwalt, dass er sein Mandat 
				niederlegen würde, wenn ich nicht sofort ruhig bin. Das halte 
				ich im Nachhinein für diskriminierend. So schlimm war meine 
				Aufregung auch wieder nicht. 
				Dann wurde mir die Prozessvollmacht und die 
				Schweigepflichtsentbindung vorgelegt und ich unterschrieb.  
				Kurz darauf war ich wieder draußen und schockiert, wie ich von
				Rechtsanwalt Nr. 1 
				behandelt worden bin. 
				Es gab keine Beratung über mögliche Vorgehensweisen. Ich war 
				auch nicht lange der der Kanzlei.  
				Hätte er sofort den Fall als „Falsche Verdächtigung" erkennen 
				können? 
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				| 5.
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				Lange habe ich geglaubt, dass
				Rechtsanwalt Nr. 1 nicht auf 
				Strafrecht spezialisiert ist. Etwa 2012 habe ich erfahren, 
				dass er erfolgreich eine Rechtsanwältin in einem Strafverfahren 
				verklagt hat. Wenn ich mich recht entsinne, war es wegen 
				Verleumdung.  
				Ein solches Verfahren hätte er bei mir auch vorschlagen können. 
				Wie meine Emails belegen, hat er meine Hinweise auf einen 
				möglichen Zusammenhang mit dem Baurecht ignoriert,  
				ebenfalls nicht Emails mit der Erwartung, dass er gegen den 
				Polizeibericht vorgeht. 
				In einem Schreiben erwähnt er, dass ich mich zunächst auf das 
				Betreuungsverfahren konzentrieren soll. Durch „zunächst" kann 
				der Eindruck erweckt werden, dass doch noch etwas getan wird.
				 
				Es gab auch keine Entschuldigung oder Bedauern als sein 
				Schreiben an das Gesundheitsamt bei mir und beim Amt verspätetet 
				ankam. Hätte ich nicht früh morgens um 7 Uhr meinen Briefkasten 
				geleert, wäre der Termin unentschuldigt verstrichen.  
				Wäre dann eine Zwangsvorführung angeordnet worden? 
				Ob sein Verhalten mir gegenüber als Anwalt nicht ordnungsgemäß 
				war,  
				kann ich nicht beurteilen. 
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				| 6.
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				Vermutlich außergewöhnlich war, 
				dass nicht die Betreuungsbehörde des Landratsamts, sondern eine 
				Frau K., soziale Dienste den Polizeibericht mit einem 
				Begleitschreiben an das Amtsgericht weitergeleitet hat. 
				 Als ich vor dem Anwaltsbesuch beim Landratsamt nachfragte, 
				war sie in Urlaub. Die Urlaubsvertretung konnte nichts näheres 
				über den Fall herausfinden und bekam nochmals eine Kopie vom 
				Polizeibericht von mir. 
				Per Telefonanruf bei Frau H., Leiterin der Betreuungsbehörde, 
				erfuhr ich, dass sie nichts von meinem Fall wusste. Am nächsten 
				Tag suchte ich nochmals die Urlaubsvertretung auf und erfuhr, 
				dass mein Fall in einer Teamsitzung besprochen wurde. Man könne 
				jetzt nichts mehr für mich tun.  
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				| 7.
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				Ich weiß nicht, ob 
				Rechtsanwalt Nr. 1 öfters 
				mit gerichtlichen Betreuungsverfahren zu tun hatte. Wenn ja, 
				hätte ihm auffallen sollen, dass nicht die Betreuungsbehörde den 
				Polizeibericht weitergeleitet hatte? Zu seinen Gunsten: 
				Im Schreiben vom 4.8.2009 an das Amtsgericht Lörrach setzt er 
				sich schon für mich ein. 
				Die Information, dass die Nachbarin-X, die im übrigen keinerlei fachliche Sachkunde 
				haben soll, hat er nicht von mir. Ich weiß bis heute nicht 
				sicher, was sie von Beruf ist. In der Klageerwiderung beim 
				Landgericht 2015 wurde ihr Ehemann als Beweis angegeben, dass 
				sie Betreuerin für psychisch Kranke sein soll. 
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				| 8.
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				Das Amtsgericht Lörrach hat sofort 
				von mir und ihm Hinweise bekommen, dass
				Nachbarin-X nicht die 
				Wahrheit sagt und trotzdem wurde ich zu diesem Verfahren mit dem 
				Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen. Letzteres 
				enthält Fehler und ich habe mich dagegen vergeblich beschwert.
				 Inzwischen ist es so, dass ich mich nie wieder begutachten 
				lassen werde. In den Medien gibt es genügend Informationen über 
				mögliche Fehler in psychiatrischen Gutachten und den fatalen 
				Folgen. Auch, dass sie kaum angefochten werden können. 
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				| 9.
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				Mitte August 2009 gab es ein 
				Hundeereignis zwischen meiner Hündin und den Nachbarn. 
				Ich habe dieses Ereignis nicht mitbekommen. Daher nahm ich 
				Kontakt mit Rechtsanwalt Nr. 3 (Anwalt 
				2) auf. Er kam vorbei und hielt die Schilderungen meines 
				Nachbarn zum Hundeereignis für nicht sehr glaubwürdig, weil er 
				selbst einen Hund hatte. Ich legte ihm auch die Unterlagen zum 
				Baurecht vor. Ich hatte Einspruch wegen möglicher fehlender 
				Stellplätze beim Neubauvorhaben der Nachbarn-X eingelegt und die 
				Frage gestellt, ob ihr bestehendes Gewerbe überhaupt zulässig 
				ist.Nach Durchsicht der Unterlagen, erklärte mir Rechtsanwalt 
				Nr. 3 (Anwalt 2) , dass 
				er mich nicht anwaltlich vertreten könne, weil er den 
				Bürgermeister von Binzen sehr gut kenne und dieser damals auch 
				für das öffentliche Baurecht zuständig war. 
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				| 10.
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				Soweit ich mich entsinne, habe ich 
				versucht, für meine Belange einen neuen Anwalt zu finden. Im 
				Nachhinein habe ich folgenden Fehler gemacht: Ich habe sofort 
				gesagt, dass ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren 
				gekommen bin, statt zu sagen: Es gibt einen Polizeibericht mit 
				Falschaussagen über mich. 
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				| 11.
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				 Weil 
				Rechtsanwalt Nr. 1 nichts 
				gegen den Polizeibericht unternommen hat und ich keinen weiteren 
				Anwalt gefunden habe, schrieb ich im Oktober 2009 meine erste 
				Strafanzeige in meinem Leben, und zwar gegen 
				Nachbarin-X 
				aufgrund ihrer Falschaussagen. 
				Diese wurde mit meiner Meinung nach nicht gerechtfertigten 
				Gründen abgelehnt. 
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				| 12.
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				 In der Folgezeit suchte ich 
				wieder einen Anwalt und wurde dann ab Dezember 2009 bis 
				Sommer 2011 von Rechtsanwalt Nr. 3 (Anwalt 
				3)vertreten. Er führte Schriftwechsel mit der Gemeinde 
				Binzen zum Baurecht, mit dem Landratsamt Bau und Gewerberecht, 
				Sozialbereich, Kreispolizeibehörde und mit dem Polizeirevier 
				Weil am Rhein und der Polizeidirektion Lörrach. Er schrieb 
				auch einen Brief an Nachbarin-X, in dem er eine Klage ankündigte. 
				Darauf gab es keine Antwort und er hat auch nicht geklagt. 
				Nach dem Schriftwechsel mit den Behörden fragt er mich, ob ich 
				klage wolle, ich bestätigte ihm dies. Aber er hat nicht geklagt 
				und sich nicht mehr gemeldet. Sehr viel später habe ich dann 
				sein Mandat für beendet erklärt. 
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				| 13.
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				Wieder suchte ich erfolglos an 
				einem Anwalt, leider wieder immer mit der Information, dass ich 
				in einem Betreuungsverfahren war und nicht mit der Information, 
				dass es einen Polizeibericht mit Falschaussagen über mich gibt. 
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				| 14.
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				Kein Rechtsanwalt beim folgenden 
				Fall mit Verurteilung: Im Frühjahr 2012 wollte ich mit 
				einer Journalist Kontakt aufnehmen, damit mein ungerechter Fall 
				in der Presse erscheint. Dieses Vorhaben habe ich einer 
				Bekannten erzählt. Diese hat mir dann einen Journalisten aus 
				ihrem Bekanntenkreis empfohlen.  
				Im März 2012 nahm ich Kontakt mit ihm auf, er war bei mir 
				zuhause und bekam verschiedene Unterlagen, natürlich auch den 
				Polizeibericht. Er nahm dann Kontakt mit der Polizei und dem 
				Landratsamt auf und besprach meinen Fall.  
				Dann allerdings hörte ich nichts mehr von ihm. Auf meine 
				telefonische Nachfrage reagiert er sehr zurückhaltend. Im Juni 
				2012 bekam ich von ihm einen Pressebericht über mich, zu dem ich 
				Änderungswünsche hatte. 
				Am 26. Juni 2012 erschien dann eine ganze Seite in der 
				........ Zeitung über das Betreuungsrecht. Es waren mehrere 
				Artikel, von denen einer sich auch mich bezog. Der 
				umfangreichste Artikel befasste sich mit dem Richter, der das 
				gerichtliche Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet hatte. 
				Im Artikel wurde er sehr positiv und einfühlsam beschrieben. Ich 
				war sehr enttäuscht und übernahm die ganze Zeitungsseite auf 
				meine Homepage
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de, die es seit 
				Dezember 2011 gab.  
				Im Juli 2012 kam ein Abmahnschreiben von einem Rechtsanwalt 
				im Auftrag des Journalisten. Ich war entsetzt und enttäuscht, 
				weil sich der Journalist nicht direkt mit mir in Verbindung 
				gesetzt hatte. 
				Ich suchte dazu keinen Anwalt, antwortete selbst, 
				reagierte dann nicht mehr und ließ mich aus Protest verklagen. 
				Im Januar 2013 wurde ich dann vom Amtsgericht Lörrach 
				verurteilt. Das war die erste gerichtliche Verurteilung in 
				meinem Leben.  
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				| 15.
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				2012 lernte ich über ein 
				Internetvideo eine Rechtsanwältin (Rechtsanwalt Nr. 5) (Anwältin 
				4) kennen, die erfolglos beim Oberlandesgericht für mich 
				geklagt hat. Weil sie gesundheitlich sehr angeschlagen war, 
				konnte ich sie nicht weiter als anwaltliche Vertretung für mich 
				in Anspruch nehmen. 
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				| 16.
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				Im Frühjahr 2013 reichte ich eine 
				Einzelpetition zu den Folgen des Polizeiberichts beim Landtag 
				von Baden-Württemberg ein.
				 Die Petition war in einzelne nummerierte Anliegen gegliedert. 
				Ich reichte dann noch nachträgliche weitere Anliegen ein. Bei 
				diesen Nachträgen wurde mir bestätigt, dass auch diese 
				bearbeitet würden. Am 19.7.2013 wurde meine Petition abgelehnt 
				und gleichzeitig im Internet veröffentlicht. 
				Die Veröffentlichung enthält nicht meine 
				Originalpetition. 
				Dazu wurde kein einziger Punkt bearbeitet. Der 
				Petitionsausschuss hat eine Zusammenfassung von belastenden und 
				ablehnenden Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft und 
				des Landratsamts geschrieben. Das war für mich ein Schock und 
				ich bin meiner Meinung nach zu Recht wütend geworden. Im darauf 
				folgenden Schriftwechsel wollte ich, dass die im Internet 
				veröffentlichte Petitionsversion entfernt wird und ich wollte 
				wissen, welche Tätigkeiten der Petitionsausschuss zu meinen 
				Gunsten getan hat. So wie es aussieht, hat er nichts überprüft, 
				sondern nur die oben angegebene Zusammenfassung geschrieben.  
				Siehe Landtagsversion in 
				Farbe mit Quellen am Ende dieses Schreibens. 
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				| 17.
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				Ich habe dann auf meiner Homepage 
				www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de eine neue Seite mit „Nationalsozialistische 
				Tendenzen im deutschen Entmündigungswesen am Beispiel meines 
				Falls" veröffentlicht. 
				Bald darauf bekam ich von meinem Nachbarn X ein Abmahnschreiben 
				und eine Strafanzeige mit Hilfe ihrer Rechtsanwältin I.S.. 
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				| 18.
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				Daher versuchte ich wieder einen 
				neuen Rechtsanwalt zu finden. Eine Mitarbeiterin einer 
				Anwaltskanzlei sagt mir zu, obwohl der Anwalt im Moment im 
				Urlaub war. 
				(Rechtsanwalt Nr. 6)
	Rechtsanwalt 5. Kurz nachdem er aus 
				dem Urlaub zurück war, sagt er mir ab. 
				Daher antwortete ich allein auf das Abmahnschreiben. 
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				| 19.
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				Bald darauf wurde tatsächlich ein 
				Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich eingeleitet, obwohl 
				ich keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe. 
				Seit 2009 versuche ich mich mit allen möglichen Mitteln gegen 
				die Inhalte und die Folgen im Polizeibericht zu wehren. 
				 
				Ich fand eine neue Anwältin (Rechtsanwalt Nr. 7) (Rechtsanwältin 6), 
				die bereit war, mich im Strafverfahren zu vertreten. Gleich beim 
				ersten Gespräch gab sie mir ihre Honorarvereinbarung bekannt, 
				die ich ohne Hinterfragen akzeptiert. Beim ersten Gespräch habe 
				ich ihr auch mitgeteilt, dass ich sicher keine Bedrohung im 
				Sinne des Strafrechts begangen habe, weil ich dies über eine 
				Internetrecherche festgestellt habe.Das Verfahren wurde nach 
				Akteneinsicht und mit Hilfe eines kurzen Briefes an die 
				Staatsanwaltschaft gegen mich eingestellt. Dies war auch die 
				erste Strafanzeige in meinem Leben, aber eine sehr teurer. Durch 
				die hohen Anwaltskosten und die Aufregung bin ich faktisch doch 
				bestraft worden.  
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				| 20.
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				Im November 2013 nahm ich Kontakt 
				mit Rechtanwalt Nr. 8 (Rechtsanwalt 7) 
				auf. Um auszuschließen, dass er zu große Rücksicht auf die 
				Lörracher Justiz zu meinen Ungunsten nimmt, wählte ich einen in 
				B............... ansässigen Anwalt. Ein Teil des 
				Schriftwechsels mit ihm ist in den Akten bei meiner Klage beim 
				Amtsgericht enthalten. Er sollte bei der Staatsanwaltschaft und 
				bei den Zivilgerichten für mich tätig werden. 
				 2014 hat er mir vorgegaukelt, eine Klage beim 
				Amtsgericht eingereicht zu haben. Nach etwa zwei Monaten stellte 
				es sich heraus, dass er es nicht getan hat. 
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				| 21.
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				Bei der Kontaktaufnahme mit einem 
				neuen Anwalt sollte ich einen Stundenhonorar zahlen, was sehr 
				teuer für mich gekommen wäre. (Rechtsanwalt Nr. 9) (Rechtsanwalt 8) 
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				| 22.
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				 Daher schrieb ich im 
				Oktober 2014 alleine ohne Rechtsanwalt meine Klage, die ich 
				am 7.10.2014 beim 
				Amtsgericht einreichte.  
				Gleichzeitig versuchte ich immer noch eine anwaltliche 
				Vertretung zu finden. 
				Am 18.11.2014 erhielt ich die Klageerwiderung vom Amtsgericht. 
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				| 23.
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				Am 25.11.2014 hatte ich einen 
				persönlichen Termin bei einer neuen Anwältin (Rechtsanwältin 10), 
				zu dem ich auch Unterlagen mitbrachte. Klage und 
				Klageerwiderung. Leider erfuhr ich nicht, dass man auf eine 
				Klageerwiderung innerhalb von 14 Tagen wieder antworten kann. 
				Das habe ich erst nach der Güteverhandlung über eine 
				Internetrecherche festgestellt. 
				Am 26.11.2014 warf ich in den Briefkasten der Anwältin die 
				eingescannte Klageerwiderung mit meinen Gegenargumenten ein. 
				Am 3.12.2014 noch eine ausführlichere Version. 
				Im Nachhinein hatten meine Gegenargumente keine rechtliche 
				Wirkung, weil sie bei Gericht nicht angekommen sind.  
				Bei der späteren Güteverhandlung und anschließender 
				Gerichtsverhandlung hat die Anwältin keinen Antrag abgegeben und 
				auch nichts von meinen Gegenargumente bekannt gegeben.  
				Durch die Klageerwiderung wurde ich wieder mit neuen unwahren 
				Aussagen beschuldigt. 
				 
				Am 13.12.2014, einen Tag nach dem Gerichtstermin, widerrief ich 
				die Vollmacht dieser Anwältin und bat um die Rechnung. 
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				| 24.
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				Wieder machte ich mich auf die 
				Suche nach einer anwaltliche Vertretung für die Berufung beim 
				Landgericht. 
				Von einer neuen Rechtsanwältin (Rechtsanwältin 11) 
				hatte ich beim ersten persönlichen Gespräch einen sehr guten, 
				vertrauenswürdigen Eindruck. Wie gewünscht, habe ich sofort 
				einige Tage später umfangreiches Aktenmaterial persönlich in der 
				Kanzlei vorbeigebracht. Dann wartete ich und als die Zeit für 
				die Berufungsklage immer knapper wurde, schrieb ich sie an. Sie 
				reagierte aber nicht direkt auf meine Schreiben. Ende Januar 
				entdeckte ich, dass sie sehr oft Online ist und möglicherweise 
				einen Schwerpunkt auf Beratung im Internet hat.
				Erst als ich kurz vor Ablauf der Berufungsfrist
	Rechtsanwalt 12 gefunden hatte, habe 
				ich ihr sofort abgesagt. 
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				| 25.
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				Kurz vor Ablauf der Berufungsfrist 
				war Rechtsanwalt x (Rechtsanwalt 12) 
				sofort bereit, mich anwaltlich zu vertreten. 
				Damit hatte er auch nur begrenzte Zeit, sich für mich anwaltlich 
				einzusetzen. 
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				Anmerkung:  
				 
				Nachdem ich dieses Schreiben verfasst hatte, habe ich wieder 
				Herzbeschwerden bekommen und musste weinen.  
				Seit 6 Jahren kämpfe ich vergeblich gegen Falschaussagen und es 
				sind noch neue dazugekommen.
				Kurz: Ein Alptraum für mich !!!  |