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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Online-Information am Wochenende

Frage geschrieben am 02.08.2009 12:44:47
Betreff: Problem zum Betreuungsrecht
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 41,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 160
Ich habe am Donnerstag Nachmittag folgenden Brief erhalten:
---------------------------------------------------------------------------------------------
AMTSGERICHT xxx -VORMUNDSCHAFTSGERICHT (Baden-Württemberg)
Betreff: Betreuung für xxx (Name, Vorname)
Sehr geehrte Frau xxx
aufgrund einer Anregung durch das Landratsamt xxx prüft das Gericht, ob für Sie ein Betreuer bestellt werden soll. Dieser würde vom Gericht bevollmächtigt, Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen, soweit Sie dazu selbst nicht mehr ausreichend in der Lage wären.
Bei der Betreuerbestellung, sollte eine solche notwendig sein, können Sie selbst mitwirken. Das Gericht wird die Betreuungsbehörde beim Landratsamt bitten, mit Ihnen und Ihren Angehörigen Kontakt aufzunehmen. Dabei werden Ihnen auch Fragen,
die Sie vielleicht selbst noch haben, gerne beantwortet. Sollten Sie nicht wollen, dass Ihre Angehörigen Gelegenheit zur Äußerung bekommen, teilen Sie dies bitte umgehend mit.
Das Gesundheitsamt wurde damit beauftragt, Sie zu untersuchen und ein Gutachten über die Erforderlichkeit einer solchen gerichtlichen Bevollmächtigung eines anderen zur Besorgung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu erstatten. Er / Sie wird sich deshalb mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vor der Entscheidung hört das Gericht Sie persönlich an und wird die Situation mit Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx Richter
------------------------------------------------------------
Ich habe kürzlich schriftlich Widerspruch wegen fehlender Stellplätze meines Nachbarn bei der Baubehörde (Gemeinde und Landratsamt) eingelegt. Dazu war ich zu einem Gespräch mit zwei Männern der Baubehörde des Landratsamt.
Ich habe dann den Widerspruch zurückgenommen.
Nach schnellen Informationsversuchen am Freitag (auch kurzes Gespräch mit dem Richter, der die Akte nicht hatte, sich aber an einen Baustreit erinnerte) ist es denkbar, dass meine Nachbarn über das Landratsamt dieses Schreiben bewirkt haben.
Was soll ich tun?
Ich habe ein Studium, bei dem ich auch einige Scheine in Jura machen musste.
Antwort geschrieben am 02.08.2009 14:08:00
http://www.123recht.net/Rechtsanwältin-Yvonne-Müller-__
l104216.html
Rechtsanwältin Yvonne Müller Dingelstädter Str. 57, 37308 Heilbad Heiligenstadt,

Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen anhand des geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte:
Auf jeden Fall sollten Sie das Gespräch mit dem zuständigen Richter suchen und ihm die Situation erklären. Möglicherweise stellt sich dabei auch heraus, weshalb das Landratsamt eine Betreuung für Sie für erforderlich hält. Ich gehe davon aus, dass sich in einem persönlichen Gespräch der Sachverhalt aufklären lässt.
Jedenfalls müssen Sie nicht befürchten, dass gegen Ihren Willen eine Bereuung für Sie angeordnet wird. Denn dies darf nur insoweit geschehen, soweit und solnage der
zu Betreuende eine Betreuung benötigt. Dies ist am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen. Ferner steht es Ihnen auch frei, durch eine Betreuungsverfügung zu regeln, wer im Falle Ihren eigenen Unvermögens Ihre persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Interessen wahrnehmen soll. Dies kann eine verwandte, bekannte oder befreundete Person sein, auch ein Betreuungsverein.
Da ich jedoch aufgrund der von Ihnen geschilderten Situation nicht davon ausgehe, dass Sie eine Betreuung benötigen, müssen Sie sich darüber momentan auch nicht zwingend Gedanken machen, sondern längerfristig darüber nachdenken.
Daher kann ich Ihnen für den Moment nur raten, einen Termin mit dem Richter zu vereinbaren für ein persönliches Gespräch. Hierfür wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Sollten sich danach (oder auch vorab) noch Fragen ergeben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden.
Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einen schönen Sonntag, und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller Rechtsanwältin

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Ich hatte schon mit dem Richter telefoniert. Dabei gab er an, dass er zeitlich ziemlich belastet ist. Das weiß ich und ist auch allgemein bekannt. Daher kein weiterer Gesprächsversuch mit dem Richter. Ich habe telefonisch und persönlich recherchiert. Außerdem habe ich einem Rechtsanwalt die Vollmacht
erteilt. Dabei bin ich auf eine sehr hinterhältige Methode gekommen, die nicht einmal Fachleute, die mit meinem Problem zu tun haben, kennen. Werde Kontakt mit Politiker/innen in dieser Sache aufnehmen. Wenn diese Methode verbreitet wird, wird sie sicher öfters missbraucht. Rechtsanwalt ist tätig geworden. Da diese Methode missbraucht werden kann, werde ich sie hier nicht beschreiben.

2009-8-02-frag-anwalt-de.pdf   

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Geändert am:   09.07.2019

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