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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Einzelpetition an den Landtag BW vom März 2013


2013     
Mrz 2013     
11.03.2013 Moser Landtag-Petitions-ausschuss Einreichung meiner Online-Petition Mehr...
11.03.2013 Landtag-Petitions-ausschuss Moser Bestätigung für die Einreichung meiner Online-Petition als Email  Mehr...
15.03.2013 Landtag-Petitions-ausschuss Moser Bestätigung für die Einreichung meiner Online-Petition als Brief
21.03.2013 Moser Landtag-Petitions-ausschuss 1. Ergänzung meiner Petition   Mehr...
21.03.2013 Moser Landtag-Petitions-ausschuss Bitte um Bestätigung des Eingangs meiner Petitionsergänzung    Mehr...
22.03.2013 Moser Landtag-Petitions-ausschuss 2. Ergänzung meiner Petition   Mehr...
23.03.2013 Moser Landtag-Petitions-ausschuss 3. Ergänzung meiner Petition   Mehr...
27.03.2013 Landtag-Petitions-ausschuss Moser Bestätigung für die Bearbeitung der Ergänzungen meiner Petition    Mehr...
      
Jul 2013     

18.07.2013

Landtag-Petitions-ausschuss

Internet

Veröffentlichung von Petitionen in der Drucksache 15/3705 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode
www2.landtag-bw.de/WP15/
Drucksachen/3000/15_3705_d.pdf 

Nr. 11  Petition 15/2512 betr. polizeiliche Ermittlungen, Seite 13

Neuer Link:   www.landtag-bw.de/files/live/
sites/LTBW/files/dokumente/
WP15/Drucksachen/3000/15_3705_D.pdf

19.07.2013

Landtag-Petitions-ausschuss

Moser

Begleitschreiben zur Ablehnung der Petition
Mehr....

20.07.2013

Landtag-Petitions-ausschuss

Moser

Eingang des Begleitschreibens und die Petitionsablehnung  Mehr1...    Mehr2...

 

Moser

intern

Die anfängliche Enttäuschung wirkt in den kommenden Tagen allmählich wie ein Schock auf mich, auch mit körperlichen Symptomen.
Musik dazu auf Youtube.

24.07.2013

Moser

Landtag Petitions-
ausschuss

Ankündigung des Widerspruchs gegen die Bearbeitung und Entscheidung meiner Petition 15/2512 oder 15/02512 per Email  Mehr...

25.07.2013

Moser

Landtag Petitions-
ausschuss

Widerspruch gegen die Bearbeitung und den Beschluss von Petition 15/2512 - Brief als PDF-Anhang per Email mit der Bitte um Empfangsbestätigung  Mehr...

27.07.2013

Moser

Abgeordnete R.

Email mit Themenankündigung  Mehr....

29.07.2013

Moser

Landtag Petitions-
ausschuss

Öffentliche Protestaktionen von mir - Ihre Ablehnung meiner Petition 15/2512 als Email. Anlage: 2013-7-29-an-landtag-bw-petitionen.pdf  Mehr...

29.07.2013

Moser

Landtag Petitions-
ausschuss

Anschreiben zu den beigefügten Anlagen
abgeschickt als Einschreiben mit Rückschein  Mehr...

29.07.2013

Moser

Landtag Petitions-
ausschuss

Teil 2: Widerspruch gegen die Bearbeitung von Petition 15/02512 oder Petition 15/2512   Mehr...

30.07.2013

Moser

Landtag Petitions-
ausschuss

Email: Keine Reaktion auf meine Widersprüche zur  Petitionsbearbeitung 15/2512   Mehr...

Aug 2013     

01.08.2013

Moser

Landtag Petitions-
ausschuss

Teil 3: Widerspruch gegen die Bearbeitung von Petition 15/02512 oder Petition 15/2512 
(Per Email als PDF-Anhang)  Mehr...

14.8.2013 Anwalts-
kanzlei geht im Auftrag meiner Nachbarin gegen mich vor
Moser Strafanzeige, Unterlassungserklärung, Schadenersatzklage, ....

Textteile und Antwort
23.8.2013 Moser RA Nachbarn Keine Bereitschaft zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung und der Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren  Mehr...
27.08.2013 Polizeirevier
Weil
Moser Vorladung aufgrund der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung gegen mich. Mehr...
       
2014     
Jan 2014     
08.01.2014 MoserStaatsanwalt
Stuttgart
Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den Petitionsausschuss Mehr...
       
Feb 2014      
24.02.2014 Staatsanwalt
Stuttgart
Moser Ablehnung der Strafanzeige gegen den Petitionsausschuss  Mehr...


Richtlinien von 3/2013 vom Petitionsausschuss BW


Petitionshilfe

Wer kann sich an den Petitionsausschuss wenden?
An den Petitionsausschuss kann sich wirklich jeder wenden, allein oder in Gruppen. Es spielt keine Rolle wo man wohnt, welche Staatsangehörigkeit man hat oder ob man volljährig ist. Man muss sogar nicht einmal selbst Betroffener sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich.

Wann kann der Petitionsausschuss helfen und wann nicht?
Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, sich mit Eingaben von Bürgern zu befassen, die sich durch eine Behörde ungerecht behandelt fühlen. Der Ausschuss wird deshalb auch vielfach als Scharnier zwischen Bürger und Staat oder als Notrufsäule bezeichnet.

Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses beschränkt sich auf solche Petitionen, in denen es um Maßnahmen von Behörden unseres Landes geht.

Es kann sich hier um Ämter auf kommunaler Ebene handeln, aber auch um Landratsämter, Regierungspräsidien oder Ministerien.

Selbstverständlich kann man sich auch bei Problemen mit beispielweise den Finanzämtern, der Polizei, der Schulverwaltung oder der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg an den Petitionsausschuss wenden.

Keine Prüfungszuständigkeit hat der Landtag bei Entscheidungen von Behörden anderer Länder und von Bundesbehörden, also zum Beispiel in Bundeswehrangelegenheiten, bei Versicherungsfällen der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei Entscheidungen der Arbeitsagentur. Diese Fälle fallen in den Verantwortungsbereich des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, 11011 Berlin.

Nicht eingreifen kann der Petitionsausschuss in privatrechtliche Auseinandersetzungen. Wegen der Unabhängigkeit der Gerichte kann der Petitionsausschuss auch keine Urteile oder anderen gerichtlichen Entscheidungen überprüfen.

Der Landtag kann die Entscheidung von Regierung und Verwaltung zwar nicht selbst aufheben oder ändern, er kann die Regierung jedoch ersuchen, bestimmte Maßnahmen zu Gunsten der Petenten zu treffen oder eine frühere Verwaltungsentscheidung nochmals zu überprüfen.

Die Regierung hat dann – in der Regel binnen zwei Monaten – über das Veranlasste zu berichten.

Im Durchschnitt ist jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich. Das heißt jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behörden-Entscheidungen rechtlich falsch gewesen sind. Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.

Was passiert mit Ihrer Eingabe?

Wenn Ihre Eingabe beim Landtag von Baden-Württemberg eingeht, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.
Zeitgleich bittet der Petitionsausschuss die Regierung um eine Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage.

Der Petitionsausschuss kann Auskunftspersonen oder Sachverständige hören. Im Übrigen kann er Ortsbesichtigungen vornehmen und hierbei eigene Ermittlungen anstellen.

Jede Petition wird einem Abgeordneten mit allen Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Sobald der Sachverhalt ermittelt ist, legt der mit der Prüfung beauftragte Abgeordnete dem Petitionsausschuss einen Bericht und eine Empfehlung vor, mit welchem Ergebnis die Petition abgeschlossen werden soll.

Der Petitionsausschuss übergibt sein Votum dem Landtagsplenum, das abschließend entscheidet, ob die Eingabe der Landesregierung mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet wird oder als unbegründet zurückgewiesen wird.


Geändert am:   09.07.2019

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