Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser gegen Landkreis Lörrach 
				wegen Folgenbeseitigung (Aktenaussonderung und -vernichtung) 
				hier: StreitwertDie gegen den 
				
				Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.10.2015, 
				Az.: 4 K 1908/15, zugestellt am 17.10.2015, mit Schriftsatz vom 
				23.10.2015 eingelegte 
				
				Beschwerde ist am 23.10.2015 beim Verwaltungsgericht 
				Freiburg eingegangen. 
				Das Verwaltungsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen. 
				Der Beschwerdegegner erhielt Doppel der Beschwerdeschrift mit 
				der Bitte, sich zu der Beschwerde bis zum 11.12.2015 zu äußern. 
				Die Schriftsätze sind in 2facher Fertigung einzureichen. 
				Der Vorsitzende 
				gez. E....... 
				Präsident des VGH 
				 
				Beglaubigt 
				gez. xxxx 
				Amtsinspektorin.  |