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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Amtsgericht
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen, Eingang bei mir 27.09.2017 durch Akteneinsicht )


Anwalt 12 - Adresse 

Amtsgericht

 

Lörrach

Lörrach, 8.11.2016

3 C 909/16

3 T 191/16 (.......................-Beschwerde)
In Sachen
Anwalt 12 gegen Moser
wegen Forderung

 

beantrage ich,
 

  der Antragsgegnerin und Beklagten gemäß § 57 ZPO für die von mir beabsichtigte Rechtsverfolgung einen besonderen Vertreter zu bestellen.  


Begründung:

Mit einer Selbstoffenbarung in ihrem Schriftsatz vom 15.8.2016 - ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, Zweigstelle Lörrach, (82 Je 1826/16) durch Strafanzeige vom 13.2.2016 veranlasst zu haben unter Berufung auf mein Mandats-Schreiben vom 4.2.2016 (dort unter "Anlage 2") - bestätigt die Antragsgegnerin ungewollt ihre Störung der Geistestätigkeit (§ 105 BGB), die ich - wie stets vorgetragen - seit dem diktierten Sprechverbot vom 11.8.2015
(Anlage A 32.1)
 

  ...möchte ich mich künftig nur noch schriftlich mit
Ihnen austauschen..."
 

wahrgenommen habe.

Die Störung der Geistestätigkeit ist umso auffallender, weil die Antragsgegnerin und Anzeigenerstatterin kurz zuvor, am 27.1.2016, vor dem Verwaltungsgericht Freiburg in 2 Verwaltungsrechtssachen als Partei die mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter Knorr wahrgenommen hat (Anl. A 18) und vom Verwaltungsgericht immer für prozessfähig angesehen wurde. Insbesondere auch nach dem Vollmachtswiderruf vom 11.11.2015. (Anlagen A 31, A 32)

Ich erhielt keine weiteren Sachstandsnachrichten.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Nötigung bestätigt und hat eine Akteneinsichtnahme bisher mit

 

  Schreiben vom 31.10.2016 82 Js 1826/16

Anlage


abgelehnt. Daher kann ich einstweilen in eigener Sache nicht weiteres vortragen.


Anwalt 12
Rechtsanwalt

Anlage

 

Anlage:
           

Geändert am:   10.01.2019

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