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Justitia
  
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Amtsgericht  


   

Anwalt 12 - Adresse 

Amtsgericht

 

Lörrach

Lörrach, 12.4.2018

6 C 472/16

In Sachen
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung
 

hier: PKH-Bewilligungsgesuch vom 28.7.2017 in eigener Sache
wegen Unwirksamkeit des Prozessvergleichs vom 9.6.2016

Nach Beendigung des Ablehnungsverfahrens durch meine Beschwerderücknahme vom 15.3.2018 (Landgericht Freiburg: 3 T 17/18) - rufe ich das PKH-Bewilligungsverfahren hiermit an.

Ich mache zwei Schriftsätze der Verfügungsklägerin

    vom 9.2.2018
  und vom 7.3.2018
- die die Verfügungsklägerin im Ablehnungsverfahren eingereicht hat, zum Gegenstand des Hauptsacheverfahrens.

Die Verfügungsklägerin äußert sich ausschließlich gegen meine Person, gegen meine Anwaltstätigkeit und meinen Ruf- und zeigt damit die Hinfälligkeit des Prozessvergleichs vom 9.6.2016.

- 2 -


Die Verfügungsklägerin spiegelt eine Forderungs-Klageführung vor, die bisher aber nicht anhängig wurde. Die außergerichtliche Korrespondenz dazu liegt über sieben Monate zurück.
 
  Schreiben Moser vorn 1.9.2017 "Begleitschreiben..bezüglich
Schadenersatz und Forderungen"
Anlage
 
Schreiben Anwalt 12 vorn 4.9.2017
Anlage

Die Verfügungsklägerin versteht überhaupt nicht, um was es in meiner Prozessführung für sie gegangen ist, - oder sie will es nicht wahrhaben.
GM-Kommentar:
Anwalt 12 versteht überhaupt nicht, um was es in seiner Prozessführung gehen sollte. Dazu gibt es die beiden nicht erfüllten Hauptziele in der 1. Instanz, die die Richterin Dr. Puchinger m.E. faktisch ignoriert und damit unterschlagen hat. Auch Anwalt 12 ist nicht darauf eingegangen. Der blanke Horror, weil ich mir so drastische Falschaussagen von Nachbarin-X gefallen lassen muss.

Übrigens hat die Verfügungsklägerin nach meiner Entlassung vom November 2015 keine ihrer anhängig gewesenen Klagen und Anträge auf Beweissicherung zurückgenommen.

Sie leugnet die Existenz von Prozessrisiko, obwohl es ihr in 1. Instanz gegen Nachbarin-X klar geworden sein konnte und mußte.

Da Frau Moser nach eigenem Bekunden (in ihrem 10-Seiten-großen Forderungsschreiben vom 1.9.2017 :),
 

  "dass ich praktisch keinen Anwalt mehr finde, der mir hilft",
 
möglicherweise einen Betreuer/eine Betreuerin in ihren Rechtsangelegenheiten benötigt, sei hier die Anregung zur Prüfung einer Betreuerbestellung nur nochmals wiederholt.

Ich bitte sodann um Sachstandsnachricht.

Anwalt 12
Rechtsanwalt
Verfügungsbeklagter
 

GM-Kommentar:
Dieser bösartige, uneinsichtige Anwalt12, der mich seit 2015 vor dem Amts- und Landgericht demütigen und beleidigen darf und u.a. ständig auf seine von vornherein erfolglosen und ohne Vollmacht betriebenen Aktivitäten hinweist, müsste dringend eine/n rechtlichen Betreuer/in haben, damit ich endlich von dieser Plage befreit werde.

Geändert am:   11.01.2019

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