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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Kontakt mit der Behörde des
Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg



2009      
Sep 2009      
21.09.2009

Moser

Datenschutz

Bericht über belastenden Polizeibericht   Mehr...

25.09.2009

Moser

Datenschutz

   Mehr...

28.09.2009

Landes-beauftragter für den Datenschutz

Moser

Nachforschungen sind eingeleitet. Nach Abschluss erfolgt Nachricht   Mehr...

Okt 2009      
02.10.2009 Moser Datenschutz Email: Nachbarin-X reagiert nicht auf mein Schreiben Mehr...
Dez 2009      

19.12.2009(17.12.)

Datenschutz

Moser

Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von der Nachbarin-X   Mehr...

19.12.2009 Moser Anwalt 3 Information über Datenschutzantwort  Mehr....

23.12.2009

Moser

Datenschutz

Email: Danke   Mehr...

       
2010      
Jan 2010      

07.01.2010

Moser

Datenschutz

Anwalt 3

Situationsbeschreibung   Mehr...

Feb 2010      
29.02.2010 Moser Datenschutz Informationen über die Akteneinsicht beim Amtsgericht Mehr...
Apr 2010      

15.04.2010

Datenschutz

Moser

Abschlußbericht. Enttäuschend. Alle Behördenerklärungen und -ausreden basieren auf den Falschaussagen der Nachbarin.   Mehr...

22.04.2010
od.
28.04.2010
Moser Amtsgericht 2. Beschwerde, unbeantworteter Brief, Akteneinsicht, Briefanlage vom Datenschutz 19.12.2009
Mehr...

10.05.2010

Amtsgericht
Richter Trefzer

Moser

Keine Ermittlungen bei abgeschlossenem Verfahren möglich

Eventuell Antrag auf Unterlassung beim Amtsgericht möglich   Mehr...


2012      
Mai 2012      
21.5.2012 Moser Datenschutz  Beschwerde zur Anwendung des Betreffs "Betreuung für" in den Gerichtsakten des Amtsgerichts Lörrach
Jun 2012      
05.06.2012 Datenschutz BW Moser Antwort auf "Betreuung für" in den Gerichtsakten.  Mehr....
       

Zum Thema "Betreuung für ..." als Betreff für Bürger/innen, die in ein Betreuungsverfahren geraten, es "erfolglos" durchlaufen und zum anschließenden Schriftwechsel
Moser .....
 
Amtsgericht Lörrach z.Hd. Herrn
Amtsgerichtsdirektor Lorenz
Bahnhofsstraße 4

7-x BW-x
Der Landesbeauftragte für den
Datenschutz Baden-Württemberg
z.Hd. Herrn x......
Urbanstraße 32

70182 Stuttgart
Aktenzeichen XVII 9... Aktenzeichen H 3....
Später keine Antwort Ausführliche Antwort später,
obwohl er nicht zuständig dafür ist Mehr...


21.05.2012

Beschwerde über falsche Betreffsbezeichnungen beim Amtsgericht Lörrach und bei Rechtsanwälten. Bitte um Unterlassungserklärung als Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gleich mit Beginn der Einleitung eines Betreuungsverfahrens wird im Betreff die Bezeichnung "Betreuung für” Vorname Nachname angegeben.
Die Bezeichnung ist falsch, weil die mögliche Betreuung ja erst überprüft werden soll.

In ihren Akten sind ebenfalls verschiedene Standardformulare und Bezeichnungen mit "Betreuung für (Vorname, Nachname).

Auch nach dem Abschluß des Betreuungsverfahrens verwenden Sie weiterhin die Bezeichnung im Schriftwechsel für Personen, die nicht betreut werden.

Seit Beginn dieses Verfahrens und nach dem Abschluss empfinde ich ein solches Vorgehen als diskiminierend, irreführend und beleidigend.
Der Bundesgerichtshof verwendet für solche Fälle "Betreuungssache” oder "Betreuungssachen”.
Ich habe dies schon an verschiedenen Stellen moniert, anscheinend ohne Wirkung.
(22.10.2010 Meine Beschwerden an das Landgericht Freiburg, Meine Beschwerde an das Amtsgericht Lörrach 2.11.2011 )

Vermutlich ist Ihr Gebrauch von unrichtigen Betreffsbezeichnungen ein Fall für die Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz. Daher erhält diese Behörde ebenfalls dieses Schreiben.

Im folgenden einige Beispiele:

  Datum Amtsgerichts-Belege
1. 28.07.2009 Formular zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens mit handschriftl. Eintragungen
2. 28.07.2009 Endgültiges Schreiben zur Einleitung eines Betreuungsver-fahrens
3. 24.08.2009 Betreuungsbehörde an Amtsgericht
4. 10.09.2009 Amtsgericht an Rechtsanwalt Nr. 2
5. 07.10.2009 Beschluss zur Ablehnung der Betreuerbestellung
Obwohl die Betreuung abgelehnt wurde: Betreuung für Beschuldigt
6. 02.12.2010 Antwort auf Beschwerde von Richter Trefzer
7. 01.03.2011 Brief vom Amtsgericht Lörrach an das Landgericht Freiburg
8. 01.04.2011  Schreiben vom Landgericht FR an das Amtsgericht Lörrach
9. 08.08.2011 Amtsgericht an Oberlandesgericht wegen Mittelanforderung
10. 14.10.2011 Aktenvermerk des Amtsgerichts BW-x
11. 08.05.2012 Amtsgericht Lörrach an Moser
  Mit freundlichem Gruß
Moser

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz   Stuttgart

An
Moser

5. Juni 2012

Datenschutz beim Amtsgericht Lörrach und bei Rechtsanwälten
Ihr Schreiben vom 21. Mai 2012

Sehr geehrte Frau Moser,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie rügen, dass in einem Verfahren beim Amtsgericht Lörrach der Betreff „Betreuungsverfahren" sowie Bezeichnungen wie „Betreuung für (Vorname, Nachname)" verwendet werden, obwohl zunächst darüber befunden werden soll, ob eine Betreuung angeordnet werden soll oder nicht, und nach Abschluss weiterhin verwendet wird, selbst wenn keine Betreuung angeordnet wurde.

Sie sprechen damit zwei Problemkreise an:

Zum einen handelt es sich bei dem Verfahren zur Frage der Notwendigkeit einer Betreuung um ein Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Das bedeutet, dass die Kontrollkompetenz unserer Dienststelle zur Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichte nach § 2 Absatz 3 des Landesdatenschutzgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen ist, da es sich eben nicht um eine Verwaltungsangelegenheit handelt.

Zum anderen ist in § 271 FamFG unter der Überschrift „Betreuungssachen" Folgen des bestimmt:

„Betreuungssachen sind

1. Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung,
2. Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie
3. sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1896 bis 19081 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt."
 
Weiterhin enthält § 286 Absatz 1 FamFG unter der Überschrift „Inhalt der Beschluss
formel" Folgendes:
„Die Beschlussformel enthält im Fall der Bestellung eines Betreuers auch
 
1. die Bezeichnung des Aufgabenkreises des Betreuers;
2. bei Bestellung eines Vereinsbetreuers die Bezeichnung als Vereinsbetreuer und die des Vereins;
3. bei Bestellung eines Behördenbetreuers die Bezeichnung als Behördenbetreuer und die der Behörde;
4. bei Bestellung eines Berufsbetreuers die Bezeichnung als Berufsbetreuer."
 
Aus diesen Regelungen ist zu erkennen, dass das Verfahren von Gesetzes wegen als „Betreuungssache" zu bezeichnen ist, unabhängig davon, ob es zu einer Bestellung eines Betreuers kommt oder nicht. Denn gerade die zweite oben genannte Regelung enthält die entscheidende Formulierung „im Fall der Bestellung eines Betreuers", aus der Sie entnehmen können, dass mit der von Ihnen gerügten Bezeichnung -
auch wenn statt des Begriffs „Betreuungssache" der Begriff „Betreuungsverfahren" gewählt wurde - keine präjudizierende oder herabsetzende Wirkung verbunden ist.

Wir können Ihnen daher bei Ihrem Anliegen in dieser Sache leider nicht weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
..................
Vielen Dank an Herrn D. für die ausführlichen Erklärungen obwohl er nicht dafür zuständig ist. Beim Amts- und Landgericht ist noch viel Aufklärungsarbeit erforderlich.

Geändert am:   11.02.2022

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