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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Straftat: Falsche Verdächtigung



StGB § 164 Falsche Verdächtigung 
 

(1)

Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen
einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt,
ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen,
 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 

(2)

 Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
 

(3)

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.

In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
 


Links zur Auslegung von StGB § 164 Falsche Verdächtigung:
 

Bussgeldkatalog 2018: 
https://www.bussgeldkatalog.org/falsche-verdaechtigung/

Deutsche Anwaltsauskunft Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V.
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/falsche-verdaechtigung-welche-strafen-sind-moeglich

Wikipedia zur Stichwort "Falsche Verdächtigung"
https://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verdächtigung

 


M.E. hat  Nachbarin-X bei folgenden Ereignissen
die Straftat "Falsche Verdächtigung begangen":

2009

     
08.07.2009

ca. 15 Uhr

Nachbarin-X

Polizeirevier Weil am Rhein

Polizist B.

Aussagen der Nachbarin-X gegenüber PM Polizist B. vom Polizeirevier Weil am Rhein   Mehr...
Davon erfuhr ich erst 1 Monat später.

      Folge:
Gerichtliches Betreuungsverfahren für mich

2013

     
12.08.2013 Gegnerische
Anwältin
Nachbarin-X
Staatsan-
waltschaft
Strafanzeige mit Falschaussagen im Auftrag von Nachbarin-X und ihrem Ehemann gegen mich. Mehr....
      Folge:
Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung (Wurde mangels Tatbestand eingestellt, allerdings sehr hohe Rechtsanwaltskosten, daher faktische Bestrafung)

2014

     
07.11.2014 Gegn.
Anwältin
Nachbarin-X
Amts-
gericht
2 C 1446/14  Klageerwiderung mit Falschaussagen Mehr....
      Folgen: Aktuelle Anwältin 10 weist weder schriftlich noch mündlich auf die Falschaussagen hin, obwohl sie ausführliche schriftliche Berichtigungen zur Klageerwiderung hatte.

Daher demütigendes, beleidigendes Urteil der Richterin Dr. Puchinger

2015

     
Apr 2015
07.04.2015 Gegen-
Anwältin
Nachbarin-X
Landgericht 3  S 24/15 Antrag auf Zurückweisung der Berufung der Klägerin mit Begründung und falschen Angaben   Mehr...
      Folgen: Aktueller Anwalt 12 weist weder schriftlich noch mündlich auf die Falschaussagen hin, obwohl er ausführliche schriftliche Berichtigungen zur Klageerwiderung hatte.

2017

     
Nov. 2017      
22.11.2017 Nachbarin-X und Ehemann Polizei
POK L.
Anzeige mit Falschaussagen gegen mich. Eine Aussage davon am 28.11. erfahren und berichtigt.
Alle Falschaussagen erst über eine Akteneinsicht am 4. Jan. 2018 erfahren.  Mehr....
      Folge: Strafbefehl am 22.12.2017,
Einspruch ab 10. Jan. 2018 bisher ohne Antwort bzw. ohne Bearbeitungshinweise bzw. Entscheidung
(Schwerwiegende psychische Folter)
Stand 5.6.2018

Kommentar am 3. Juni 2018
Diese Homepage belegt, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft mehrfach gegen diesen rechtsstaatlichen Weg zu meinen Ungunsten, aber zu Gunsten Nachbarin-X untätig waren, nicht ermittelt oder nicht richtig ermittelt haben.

Damit wird Nachbarin-X  nicht als Wiederholungstäterin entlarvt.
Wie die Homepage belegt, macht sie zweimal Falschaussagen bei der Polizei, Falschaussagen beim Amtsgericht, Falschaussagen beim Landgericht und Falschaussagen bei der Staatsanwaltschaft.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich nicht an die geltenden Vorschriften eines Ermittlungsverfahrens gehalten.
Amts-, Land-, Oberverwaltungs- und Verwaltungsgericht haben Beweise zu meinen Gunsten verweigert, teilweise mehrfach.


Geändert am:   11.02.2022

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