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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Weinende Justitia
Impressum    

12.7.2009 Vorsorglicher Widerspruch gegen Bauvorhaben wegen Stellplätze

Moser, Eigentümerin Nr. 7432, xStraße, Gemeinde B   
Gemeindeverwaltung Gemeinde B
Gemeinde B  
Landratsamt Lörrach Fachabteilung Baurecht
x-straße
7-x Lörrach
Vorsorglicher Widerspruch gegen das Bauvorhaben der Familie x......... gegenüber von mir aufgrund mangelnder Parkplätze bzw. Stellplätze

12.07.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 8.7.2009 habe ich einen Brief per E-Mail geschickt und meine Bedenken geäußert.
Möglicherweise hat dies keine rechtliche Wirkung. Daher ergänze ich diesen Brief durch dieses weitere Schreiben.

Am 1.7.2009 war Baubeginn auf dem Grundstück gegenüber. Darüber bin ich nicht informiert worden und musste daher einen Nachhilfetermin einer Gymnasialschülerin auf Grund des Lärms absagen. Sie musste am darauffolgenden Tag eine Klassenarbeit schreiben. Bei der Terminvereinbarung wollte sie eventuell einen Tag früher kommen. Folglich habe ich mich über den überraschenden Baubeginn geärgert. Übrigens verlange ich von dieser Schülerin seit diesem Schuljahr kein Geld, weil sie noch nicht lange in Deutschland wohnt und zur Nachhilfe zum Teil auch mit dem Fahrrad von Weil am Rhein bis Gemeinde B  fährt.

Bei Baubeginn suchte ich nach einen roten Punkt. Der hängt aber erst seit wenigen Tagen aus. Ich glaubte zunächst, dass es weitere Stellplätze geben soll. Als aber dann eine Grube ausgebaggert wurde, suchte ich im Internet nach Informationen, ob man Tiefbauarbeiten ohne Baugenehmigung durchführen kann. Dann suchte ich noch vorhandene Gemeindeblätter und die Gemeinderatsbeschlüsse auf der Homepage www.Gemeinde B .de ab, fand aber nichts. Schließlich rief ich bei der Gemeinde an, und erfuhr, dass ein Haus mit einem Steuerberaterbüro gebaut werden soll.
Die erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen.
Mehr weiß ich nicht. Ich erfuhr, dass ich vermutlich keine weiteren Informationsrechte habe, weil ich nicht direkte Anliegerin (eine Straße liegt dazwischen) bin.
Ich habe es also verpasst, die Baugenehmigung in einem Mitteilungsblatt zu lesen.

Im Internet suchte ich dann Baurechtsvorschriften und weiß jetzt, dass der Flächennutzungsplan eine wichtige Rolle spielt. Online habe ich ihn nicht gefunden. Ich weiß nun gar nicht, ob ich in einem reinen Wohngebiet oder in einem anderen Gebiet des Flächennutzungsplanes wohne. Daher möchte ich gerne bei der Gemeinde den Flächennutzungsplan einsehen.

Da Herr Nachbar x einen Parketthandel u.ä. betreibt ist mein Haus dann vermutlich nicht in einem reinen Wohngebiet.
Kann er die Größe seines Handels beliebig erweitern ohne dass ich irgendwelche
Informations- oder Zustimmungsrechte habe?
Ich vermute, dass das neue Haus mit Grundstück auch weiterhin für den Parketthandel u.ä. verwendet wird.

Da ich im letzten Brief seine Internetadresse angegeben habe, meine aber mit der Werbung für Nachhilfe nicht, hole ich dies hiermit nach: www..............

Es ist nicht ausgeschlossen, dass ich mein Haus mit Grundstück in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen verkaufen muss. Kann ich dann mit der Option verkaufen, dass sich ein Gewerbebetrieb darauf niederlassen und bauen kann?

Hier ein (zufälliges) Foto von der Parksituation heute morgen.................

Bild entfernt

Wie aus dem Brief hervorgeht, werde ich mich weiterhin über die rechtliche Lage informieren.

Mit freundlichem Gruß
Moser


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Hochgeladen am 21.08.2009 von 12tongtech


Geändert am:   10.01.2019

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