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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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19.7.2009 Moser an Gemeinde 


Moser-Adresse......

Gemeindeverwaltung Gemeinde B
Gemeinde B  

19.07.2009

Teil 5: Eventuell weiteres Problem zwischen Nachbarn-Moser-Grenze:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit etwa einem Jahr beschäftigt mich mein vorderer Grenzbereich zur Familie x. Beim Renovieren meines Treppenhauses habe ich zwischen Decke und Wand an der Außenseite (waagrechte) Risse entdeckt und diese dann etwas ausgebessert und Wandfarbe eingedrückt, so dass momentan nichts zu sehen ist.
Einmal war ich auch im Gespräch mit Herrn Nachbarn x..... junior auf seiner Seite und habe gesehen, dass meine Außenmauer teilweise zu ihm sich neigt.
Ich hatte den Eindruck, dass in diesem Bereich in den letzten Jahrzehnten abgegraben wurde und habe dies vage angesprochen. Aber Herr x ist nicht darauf eingegangen. Ich vermutete, dass in diesem Bereich eventuell eine neue Stützmauer gebaut werden muss. Ich habe mich dann mit Telefonaten bei diversen Kreisbehörden erkundigt, ab welchem Gefälle Stützmauern gebaut werden müssen. Nach meinen Beschreibungen schien dies nicht der Fall zu sein. Trotzdem bin ich unsicher.

Hier der ungefähre geschichtliche Verlauf dazu:
(Ich habe in der Zeit von etwa 1971 bis 1993 nicht in Gemeinde B  gelebt und war nur zu Besuchen hier)

a) Fußweg beidseitig begrenzt mit Beton-Maschendraht-Zaunanlagen

Nach einer Karte von 1956 wurde die Beton-Maschendraht-Zaunanlage eingezeichnet. Der Fußweg und die Beton-Maschendrahtzaunanlage vom Nachbar-x-Junior-Grundstück entstand oder bestand.

In der Karte ist auch eine Wasserleitung längs der Grenze eingezeichnet, die vom Grab-, jetzt andere Nachbarin-Z-Grundstück kommt.

Damals war die Beton-Maschendraht-Zaunanlage noch genehmigungspflicht. Den Plan dazu habe ich noch.

Bild fehlt

b) Bebauung des Nachbargrundstücks 19 ??

Da im gesamten Bereich ein Gefälle bestand wurde damals vermutlich das xy-
Nachbarx-Gelände teilweise abgegraben.

c) Bebauung der Grundstücke hinter z-Nachbar-x..
Auf diesem Gebiet wurde der Fußweg entfernt z.B. durch Umzäunung

d) Vermutlich weiteres Abgraben auf dem y-Nachbar x-Grundstück im vorderen Bereich zur xStr. bis dicht bzw. bis zu den ursprünglichen Mauern meines Grundstücks. Der ehemalige Fußweg beginnt jetzt mit einem Absatz weiter hinten. Nach Aussagen meiner verstorbenen Mutter hat Herr x senior dort Büsche gepflanzt, die er regelmäßig schneidet.
Durch dieses Ereignis habe ich den Verdacht, dass meine Betonmauern mein Grundstück nicht genügend stützen. Ist die Wasserleitung eventuell gefährdet?
Ich weiß aber nicht, ob das eine Änderungsmaßnahme ist, die zum öffentlichen Baurecht gehört.

e) Im Laufe der Jahre gab es diverse Umgestaltungsarbeiten im Garten des Nachbar-x-Grundstücks, die ich nicht so genau beobachtet hatte. In dieser Zeit wurde auch der Drahtzaun entfernt.
Auf alle Fälle liegt das Nachbar-x-haus tiefer als mein Haus und das za.....-Haus.

Mit freundlichem Gruß
Moser


Geändert am:   10.01.2019

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