Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Mathematik-Lexikon
Polizeirevier Weil
Ereignisse 2023
Ereignisse 2022
Ereignisse 2021
Ereignisse 2020
Ereignisse 2019 ab 7
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Lebenshilfe e.V.
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Aktenberg !!!
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Presse
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Statistiken
Weinende Justitia
Impressum    

8.2.2010 an Rechtsanwalt 3 und Antwort von ihm

Betreff: Meine Re zu ihrer Mail 
Von: Rechtsanwalt 3@mailadresse 
An: <Moser@t-online.de> 
Datum: 08. Feb 2010 08:47 

<Moser@t-online.de> schrieb: 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt 3,

habe vor, einen Brief zu entwerfen, in dem ich meine Nachbarin-X nochmals auf das Geschehene und die negativen Folgen für mich hinweise und sie eindringlich bitte, ihre unwahren Angaben zuzugeben. Ansonsten werde ich so lange kämpfen, bis z.B. auch die Aussage "Ich würde andauernd auffallen" entkräftet ist.
Entwurf bringe ich beim nächsten Termin mit. 

MfG  Moser

Sehr geehrte Frau Moser.

Ihr habe ihre Mails gelesen.

Ihr eigenes Schreiben an Nachbarin-X sollte erst nach dem 19.02.10 abgeschickt werden. Sozusagen als ,,letzte Warnung'' nach Fristablauf  gemäß der gesetzten Frist zur Schadensanerkennung. Denke allerdings auch, daß die Sache insgesamt ein ,,harter Brocken '' wird . 

Für den nächsten Termin wäre mir wichtig, wenn man eine genaue Zielrichtung in den Angelegenheiten definieren / festlegen würde, z.B. gegen Frau Nachbarin-X Schadensersatz und/oder ,,Entschuldigung sowie ggf. ,,Stehen lassen der Sache '' oder auch Klage usw.. Entsprechendes gilt auch gegenüber Kreispolizeibehörde sowie Gemeinde Binzen . 

Bis zum Termin gute Zeit.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt 3


Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de