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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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22.3.2010 Landratsamt - Soziale Dienste an Rechtsanwalt 3


Landratsamt Lörrach Dezernat/Fachbereich. Jugend & Familie Soziale Dienste II 
 

Rechtsanwalt 3
Adresse.... 

Betreuungsanregerin: x...
Aktenzeichen: 5210.27

22.03.2010
 

Ihr Schreiben vorn: 09.03.2010
Moser, * ...........1952, whft. Binzen , Str. x

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt 3,

am 14.07.2009 ist die polizeiliche Mitteilung über „psychisch auffällige Person" bei uns  eingegangen.
Wir haben daraufhin mit Herrn Ke. Betreuungsbehörde im Hause, Rücksprache über diese Mitteilung gehalten. Herr Ke. hat uns mitgeteilt, dass ihm Frau Moser nicht bekannt sei. 

Er hat uns vorgeschlagen, eine Kopie der polizeilichen Mitteilung an das Vormundschaftsgericht Lörrach zu senden, mit der Fragestellung ob aus deren Sicht eine gesetzliche Betreuung notwendig erscheint.
Das Vormundschaftsgericht Lörrach hat sich daraufhin an Herrn Ke. gewandt.

Für unsere Stelle besteht kein weiterer Klärungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
x...

GM-Kommentar: Passt überhaupt nicht zu den Erlebnissen von mir, daher Lüge ????

Ich  wollte direkt nach der 1. Akteneinsicht Frau K. persönlich aufsuchen. Sie traf aber nur eine Urlaubsvertretung an, die mehrere Mitarbeiter/innen vertreten sollte. Weil diese nichts von dem Vorgang wusste, fertigte sie eine Kopie vom Polizeibericht der Betroffenen an.

Am nächsten Tag erschien ich nochmals und erfuhr, dass eine Teamsitzung stattgefunden hat. Danach könne man nichts mehr machen.
Ich habe auch den Leiter von Soziale Dienste angerufen und ihm mitgeteilt, ob sein Bereich nichts anderes zu tun hat, als Menschen in Betreuungsverfahren zu bringen.

Ich habe mich auch telefonisch bei Frau H., der Leiterin der Betreuungsbehörde erkundigt. Danach soll sie nichts davon gewusste haben, dass für mich ein Betreuungsverfahren angeregt wurde.

Herr Ke. ist inzwischen im Ruhestand. Möglicherweise wird ihm mit diesem Brief die "Schuld" zugeschoben.


Geändert am:   10.01.2019

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