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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Impressum    

Moser schreibt an das Regierungspräsidium Baurecht

Moser, xStraße, Binzen   Tel.: 

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 2, z.Hd. Herrn Mitarbeiter x
79083 Freiburg Br.

29.11.2010

Aktenzeichen ..................
Ihr Schreiben vom 3.11.2010

Angriff ist die beste Verteidigung ?

Sehr geehrter Herr Mitarbeiter x, 

als ich letztes Jahr Widerspruch wegen fehlender Stellplätze erhob, wurde ich auf das Landratsamt zu einem Gespräch eingeladen, in dem mir das Baurecht näher erläutert werden soll.
Ich hatte einen Gesprächspartner, Herrn x..., erwartet.
Stattdessen waren es zwei, weil Herr x.... auch noch dabei war.
Das Gespräch begann sofort mit meiner Mathematiknachhilfe und die Themen „Nutzungsänderung" und „zusätzlicher Stellplatz" wurden angesprochen.
Schon beim Gespräch gab ich an, dass ich durchschnittlich etwa 2 Stunden pro Woche Nachhilfe gebe. Trotzdem wurde ich noch am gleichen Tag mit nochmaliger telefonischer Rückfrage mit einer Stellplatzpflicht belegt.
Für etwa ein halbes Jahr gab ich dann keine Nachhilfe mehr.
Mir wurde empfohlen, meinen Widerspruch zurückzuziehen.

Das Gewerbe meines Nachbarn blieb unangetastet.
Erst als später mein Rechtsanwalt, Herr Anwalt 3, bei der Gemeinde Binzen  und beim Landratsamt diverse Fragen stellte, musste mein Nachbar eine Nutzungsänderung beantragen.

Zeitlich parallel zu meinem Widerspruch wegen fehlender Stellplätze wurde ich von der Frau des Firmeninhabers mit falschen Angaben bei der Polizei angezeigt. 
Davon erfuhr ich zunächst nichts, aber der Bürgermeister hatte davon Kenntnis.

Als ich am 24.11.2010 zur Akteneinsicht zum Thema Baurecht und meiner Person erschien, wurden mir nur wenige Unterlagen vorgelegt. Ich bin mir daher nicht sicher, ob Sie umfassende Informationen zu diesem Fall haben.

Ich gehe von folgendem Fall aus:
Die Gemeinde Binzen  und das Landratsamt haben das Gewerbe meines Nachbarn schon längere Zeit geduldet. Als ich nur wegen der Stellplätze monierte, wurde ich wegen meiner Nachhilfe sanktioniert. Mein Nachbar blieb unbehelligt. Erst als ich einen Rechtsanwalt einschaltete kam einiges in die Wege.

Es ist möglich, dass meine Nachbarn in einer sogen. schützenden Seilschaft sind.
Wie umfangreich diese ist, weiß ich nicht. Auf alle Fälle habe ich seit Juli 2009 einiges von diversen staatlichen Institutionen zu ertragen, was mich nicht nur finanziell sondern auch gesundheitlich belastet.

(Wiederholung Ihres Textes mit kursiver, andersfarbiger Schrift)
Bei den Wohnungen xStraße 5 und 7 handelt es sich um seit langem bestehende Gebäude. Ein begründeter und konkreter Anlass, die Stellplatzpflicht dieser Anwesen im Nachhinein zu überprüfen, besteht nicht.
Mein Haus ist auch ein seit langem bestehendes Gebäude (Baujahr 1959).
Die Wohnungen in der xStraße wurden teilweise von der Familie genutzt.
Dann wurde die untere vermietet. Die obere ist auch vermietet.
Durch die Vermietung von Wohnungen an Mieter mit Pkws soll dann keine Stellplatzpflicht entstehen? Durch bauliche Änderungen ist der Stellplatz in der xStr. .. nicht mehr vorhanden. 
Persönlich würde mich das nicht stören, wenn da nicht noch ein Gewerbe wäre.

Daher finde ich es ungerecht, mich wegen meiner Nachhilfe mit einem zusätzlichen Stellplatz zu belegen. Meine Schüler/innen haben meistens keinen Pkw, weil sie noch zu jung für den Führerschein sind oder kein Geld für einen Pkw haben. Außerdem parken an meinem Grundstück meistens Mieter oder Besucher meiner Nachbarn. 
Ich habe zwar damals meinen Widerspruch wegen fehlender Stellplätze zurückgezogen.
In meinen Briefen habe ich aber vermutet, dass das Gewerbe möglicherweise nicht ohne meine Zustimmung zulässig ist. Darauf wurde nicht eingegangen.
Da ich inzwischen keine sonstigen Informationen zur baurechtlichen Behandlung des Gewerbes meines Nachbarn habe, muss ich eventuell das gesamte Geschehen vor einem Verwaltungsgericht klären lassen. 

Bei www.service-bw.de habe ich vor einem Jahr nachgefragt, welche Pflichten ich bei Nachhilfe im kleineren Umfang und welche Pflichten ein Nachhilfeinstitut hat. Bis heute habe ich aber keine Antwort bekommen. Über meine Homepage im Internet bekomme ich kaum Nachhilfeschülerinnen. Die meisten kommen über eine von einer Schule ausgegebenen Liste.

Mit freundlichem Gruß
Moser


Geändert am:   10.01.2019

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