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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Impressum    


Abgelehnte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof im Dez. 2016
(anonymisiert, veröffentlicht, weil vermutlich
nur 1 Richter und 1 Mitarbeiter meine Beschwerde abgelehnt haben)


Formale Angaben .......................................
 
 
 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Beschwerdeformular

5 / 13

 

Beschwerdegegenstand

Sämtliche Angaben zum Sachverhalt, zu den Beschwerdepunkten und zur Frage der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweg sowie der Einhaltung der Sechs-Monats-Frist nach Artikel 35 Absatz 1 der Konvention müssen in diesem Teil des Beschwerdeformulars dargelegt werden (Abschnitt E, F und G).
Es ist nicht möglich, diese Abschnitte leer zu lassen oder lediglich auf beigefügte Blätter zu verweisen. Siehe dazu Artikel 47 Absatz 2 der Verfahrensordnung und die Praktische Anordnung zur Einleitung des Verfahrens (nur in Englisch und Französisch verfügbar) sowie das „Merkblatt zum Ausfüllen des Beschwerdeformulars”.

E. Darlegung des Sachverhalts

56. Mein Rechtsfall verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, weil das die deutschen Betreuungsgesetze (faktisch: Entmündigungsgesetze) zulassen.

FGG-RG Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit od. FGG-Reformgesetz. In Kraft seit 1.9.2009

FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586),

FGG: Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit , abgelaufen am 1.9.2009

Für Betreuungsverfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurden, soll es noch gelten. Für mich wurde im August 2009 ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet.

Diese Gesetze müssen daher dringend geändert werden. Jeder kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren anregen, weil es keine Formvorschriften gibt. Bei einem gerichtlichen Betreuungsverfahren wird zwingend ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Die schnelle Durchführung, d.h. ein plötzlicher Staatsüberfall ohne Rücksicht auf den Betroffenen und ohne Zeit zur Verteidigung ist rechtswidrig. Psychiatrische Gutachten sind sehr umstritten und können fatale Rechtsfolgen haben.

Sehr viele Problemberichte der deutschen Medien enthält meine Informationenshomepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.

Meine sehr ausführliche Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de beweist mehrere und mehrfache Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Ebenfalls belege ich, dass Anwälte sich nicht ausreichend zugunsten der betroffenen Bürger einsetzen. Untätiges Verhalten, lange Zeit hinhalten, mangelnde Grundinformationen usw. Ich wurde sogar hintergangen. Es wurden erfolglose Klagen ohne Rücksprache mit mir eingereicht, nicht einmal wichtige schriftliche Argumente für Klagen wurden von meinen Anwälten übernommen. Seit Sommer 2015 bis heute September 2016 gibt es gerichtliche Auseinandersetzungen mit einem ehemaligen Anwalt. (Siehe online Anwalt 12 bzw. Anwalt ....................)

Daher sollten betroffene Bürger wie im Strafrecht Pflichtverteidiger erhalten, weil ihnen die wichtigsten Bürgerrechte, z.B. volle Geschäftsfähigkeit, Eigentumsrechte aus unwichtigem Anlass entzogen werden können. Vermutlich betrifft dieser Fall auch eine mögliche Erweiterung der Ergänzungsprotokolle der Europ. Menschenrechtskonvention.

Mein Rechtsfall belegt auch, dass ich vielfach übliche wichtige Rechte beantragt habe, die mir bis heute nicht gewährt wurden:
1) Recht auf Zeugen und den
2) Zwang, dass die Nachbarin-X ihre negativen Aussagen über mich selbst beweisen muss und nicht ich.

Mein Rechtsfall begann 2009 mit einem irreführenden sehr drastisch formulierten Polizeibericht mit Falschaussagen meiner Nachbarin-X.

Er dauert bis heute 2016 an, weil mir immer noch keine Beweise zu seinem Wahrheitsgehalt gewährt wurden. Obwohl er sofort leicht widerlegt werden konnte, ist es mir bis heute nicht gelungen. Er kann als Bestandteil der "Betreuungsakte" nicht gelöscht werden und belastet mich vermutlich lebenslänglich.

Durch ihn kam ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren, faktisch Entmündigungsverfahren. Meine sofortigen Einwendungen auf die Falschaussagen wurden ignoriert. Ich wurde zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen, gegen das ich mich später erfolglos beschwert habe.

Ich werde zwar nicht betreut bzw. bin nicht entmündigt. Aber ein solches Verfahren kann jederzeit wieder eingeleitet werden und dann gibt es schon diese ungerechten Akteninhalte gegen mich.

Zuvor hatte ich noch nie mit der Polizei (gegen mich), einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu tun. Daher hatte ich auch keine Erfahrungen und konnte nicht schnell genug angemessen reagieren.

Der erste Anwalt war die falsche Wahl. Das gilt auch für die nachfolgenden Anwälte, wobei ich viele Mandatsablehnungen von anderen Anwälten bekam.
  


57

In der Folgezeit gab es verschiedene Merkmale für mögliche Begünstigungen meiner Nachbarn durch die Gemeinde Binzen, das Landratsamt Lörrach und die Polizei.

Im Laufe der Jahre entstand der Eindruck, dass der erste Anwalt 1, der Anwalt 7 und der Anwalt 12 zum Beziehungssystem meiner Nachbarn gehören könnten und daher zuwenig für mich taten oder mich sogar hintergingen. Anwalt 1 und der Gutachter kannten sich.

Ich brachte dem Gutachter leider den Polizeibericht, in dem auch die Daten meiner Nachbarin-X standen. M.E. wurde der Gutachter sehr stark vom Polizeibericht beeinflusst.
Es ist möglich, dass der Gutachter und die Nachbarin-X sich kannten. Daher könnte er das Gutachten so geschrieben haben, dass es für sie keine Rechtsfolgen gibt.

 

Mein Grundstück liegt neben und gegenüber von 4 Grundstücken meiner Nachbarn.

 S. 4

Ab 2005 gab es schon zuwenig Platz für das nicht zulässige Gewerbe meiner Nachbarn im Wohngebiet. Durch den Neubau für einen Freiberufler, faktisch aber ein Steuerberatungsunternehmen mit vielen Mitarbeiter, verschärfte sich die Lage.
Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass meine Nachbarn schon länger geplant hatten, günstig an mein Grundstück zu kommen. Dies wäre z.B. möglich bei einer eventuellen Entmündigung bzw. rechtlichen Betreuung.

 

Die Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention können anhand meiner genauen Beschreibung der Anfangsereignisse im Jahr 2009 belegt werden.

 S. 13 - 99

Hier der Anfang:

1993 – 2009

Im Laufe der Jahre gab es verschiedene Verhaltensweisen von Familie Nachbarn-X, Junior und Senior. Überdurchschnittliche Neugier von Herrn Nachbarn-X, Senior. Das war unangenehm und ist auch im Bekanntenkreis aufgefallen. Ab 2005 musste ich aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes besonders rücksichtsvoll auf der Straße sein, z.B. blockierende Lkws. Dabei hatte ich den Eindruck, dass sich mein Nachbar noch abfällig über mich äußerte.
 

Am 07.07.2009 zum ersten Mal wütend und weinend auf der Straße vor meinem Grundstück. Ich ärgerte mich über das Verhalten meines Nachbarn Nachbar-X.

 S. 18 - 20


08.07.2009: Am nächsten Tag gab ich morgens persönlich einen Brief an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ab. Ich legte Widerspruch gegen das Neubauvorhaben wegen fehlender Stellplätze meiner Nachbarn ein. Außerdem stellte ich die Frage, ob das Gewerbe meines Nachbarn überhaupt zulässig sei.
(Erst am 01.04.2010 wurde seine Nichtzulässigkeit festgestellt)

 S. 21 - 23


Nachmittags machte Nachbarin-X beim Polizeirevier Weil am Rhein die Aussagen zum Polizeibericht über mich.

 S. 26 - 27


09.07.2009: Morgens warf ich ein Entschuldigungsschreiben bei meinen Nachbarn ein.

 S. 25


Das Polizeirevier Weil am Rhein erstellt den Polizeibericht mit den Aussagen von Nachbarin-X

 S. 26 - 27


10. oder 11.07.2009 später nahm ich 6 Pakete für meine Nachbarn an.
Als Nachbar-X die Pakete abholte, meinte er, dass er die Entschuldigung annehme.

14.07.2009: Eingang des Polizeiberichts vom 9.7.2009 beim Landratsamt Lörrach, vermutlich auch bei der Gemeinde Binzen.
  

20.07.2009: Das Landratsamt Lörrach leitet den Polizeibericht mit einem Begleitschreiben an das Amtsgericht Lörrach weiter.

 S. 32


30.07.2009 (Donnerstag): Ca. 16.30 Uhr erhalte ich vom Amtsgericht Lörrach einen Brief, dass für mich ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.

 S. 34


Alles war schon geplant, es gab keine Einspruchsmöglichkeiten.

Ca. 2 Stunden später bitte ich einen unbekannten Anwalt per Email um Vertretung.

31.07.2009 (Freitag): Telefonat mit dem Richter. Kein Versehen.
 

02.08.2009 (Sonntag) Online-Rechtsberatung

 S. 36 f


03.08.2009 (Montag): Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach. Erst jetzt erfahre ich von dem Polizeibericht S. 26f

S. 26 f

und dem Weiterleitungsschreiben des Landratsamts

 S. 32f


Sofortige mündliche Beschwerden, spätere schriftliche Beschwerden beim Landratsamt und der Polizei waren erfolglos.
 
04.08.2009 (Dienstag) Email vorab. Brief an das Amtsgericht.

 S. 38


In der Folgezeit hoffe ich vergeblich, dass Anwalt 1 gegen den Polizeibericht (7.8.)vorgeht

 S. 46


Laut Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz war der Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X der einzige bekannte Bericht.

Daher hatte ich auch keine Erfahrungen, um mich sofort angemessen wehren zu können.

Im Oktober 2009 erstattete ich Strafanzeige gegen Nachbarin-X, die abgelehnt wurde.
Spätere Beschwerden und weitere Strafanzeigen im Laufe der Jahre wurden auch abgelehnt.


58

Im Jahr 2010 beschwerte ich mich erfolglos beim Landgericht Freiburg. (Az 4 T 256/10)

Erfolglose Einzelpetition im März 2013 an den Petitionsausschuss im Land Baden-Württemberg (Original und "Fälschung" Online:
(http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm)

Weil das gerichtliche Betreuungsverfahren durch den Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X und dem Landratsamt Lörrach eingeleitet wurde, wandte ich mich im März 2013 an den Petitionsausschuss im Land Baden-Württemberg.
  

Meine Petition war nummeriert und wurde noch ergänzt. Man versprach mir schriftlich, die Ergänzungen auch zu bearbeiten. Unterlagenliste 11

Im Juli 2013 wurde die Petition abgelehnt und im Internet veröffentlicht. Es war aber nicht meine Einzelpetition, sondern eine Zusammenfassung von eingereichten Belegen, die überprüft werden sollten.

Darin steht auch, dass das Landratsamt Lörrach alle Akten zum Betreuungsverfahren vernichtet hat.
Im Februar 2016 reichte das Landratsamt kurz vor der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Freiburg mir nicht bekannte Unterlagen von 2009 ein, so dass ich während der Verhandlung nichts davon wusste. Ich bekam sie erst am nächsten Tag.

Die veröffentlichte Petition enthält dazu falsche Angaben.
Vermutlich weiterer Beweis, dass der Petitionsausschuss meine Petition nicht geprüft, sondern nur eine Zusammenfassung von eingereichten Belegen erstellt hat.

Ich war schockiert, weil m.E. meine Petition nicht nach den Richtlinien bearbeitet wurde.
Daher veröffentlichte ich eine neue Seite auf meiner Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de mit dem Thema "Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem" (Nicht mehr original online)

Obwohl Petitionen für den Europäischen Gerichtshof nicht relevant sind, sollte meine beachtet werden.
 

Sowohl die Polizei (Innenministerium) als auch das Landratsamt Lörrach haben beim Verwaltungsgericht die Petition gegen mich eingereicht. Damit sollte belegt werden, dass der Petitionsausschuss meinen Fall geprüft hat.

Es gibt aber keine Hinweise auf eine Prüfung. So wurden keine Zeugen befragt, wie ich beantragt hatte. Das Verwaltungsgericht hat diese "Beweise" von der Gegenseite nicht moniert und somit akzeptiert.


Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung gegen mich im Sommer 2013

Aufgrund meiner Internetseite "Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem" erstattete die gegnerische Anwaltskanzlei Strafanzeige u.a. wegen Bedrohung.

Die schriftliche Vorankündigung hielt ich für lächerlich, weil sie wieder mit falschen Aussagen verbunden war.

Das Strafverfahren wurde tatsächlich eingeleitet und später mangels Tatbestand eingestellt. (Az 86 Js 7931/13).

Trotzdem war es für mich eine Bestrafung, weil es das erste Strafverfahren in meinem Leben gegen mich war. Das ist sehr belastend. Anwaltskosten: 1.840,69 €.

Auf die Frage, aus welcher Aktennummer und aus welchem Textteil sich eine Bedrohung nach dem Strafgesetzbuch ergibt, habe ich keine Antwort von der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft bekommen.

Verletzte Konventionrechte: Artikel 6, 10 und 13

Erfolglose Gerichtsverfahren ohne Recht auf Zeugen und
ohne Recht auf Beweise für die Falschaussagen im Polizeibericht.

In der Folgezeit ergänzte die Denunziantin Nachbarin-X ihre Falschaussagen.

Rechtsanwalt 7 sollte daher beim Amtsgericht Lörrach klagen. Schriftlich kann bewiesen werden, dass er angeblich eine Klage eingereicht hat.

Nach etwa 2 Monaten stellte ich fest, dass er es nicht getan hat. Weil ich keinen anderen Anwalt fand, klagte ich selbst im Oktober 2014. Az 2 C 1446/14.

Als dann eine Klageerwiderung kam, wandte ich mich an eine neue Anwältin, weil die Klageerwiderung Falschaussagen und vermutliche Falschaussagen enthielt.

Die Berichtigungen übergab ich der Anwältin in Schriftform.
Ich verlor das Verfahren. Erst nach Verfahrensende erfuhr ich über eine Online-Recherche, dass man auf eine Klageerwiderung wieder innerhalb 14 Tagen antworten kann.

Das habe ich nicht gewusst und die Anwältin hat meine Gegenargumente weder schriftlich noch in der mündlichen Verhandlung verwendet. (Rechtsanwältin 10).

Für mich war die mündliche Verhandlung kein faires Verfahren, weil die Richterin der Beklagten nur eine einzige unwichtige Frage stellte, die sie falsch beantwortet.
Es wurden keine von mir vorgeschlagenen Zeugen geladen.

Analoges geschah im Berufungsverfahren beim Landgericht Freiburg
(Az 3 S 24/15) mit Rechtsanwalt 12. Das Verfahren verlor ich.

Zunächst hatte ich zu Rechtsanwalt 12 vollstes Vertrauen, weil er schon sehr viele Jahre Berufserfahrung hatte.

Er wandte sich dann in meinem Auftrag an das Verwaltungsgericht Freiburg mit Verfahren, die alle erfolglos waren. usw.



Er wandte sich dann in meinem Auftrag an das Verwaltungsgericht Freiburg mit Verfahren gegen die Polizei (Innenministerium) und das Landratsamt Lörrach.

Allmählich wurde ich aufgrund seiner Verhaltensweisen mißtrauisch.
Schließlich entzog ich ihm sämtliche Vollmachten.

Daran hielt er sich nicht. Er machte ohne Vollmachten Eingaben beim Amtsgericht Lörrach und Oberlandesgericht Karlsruhe (Az 6 VA 17/15). Schließlich konnte ich ihn mit einer einstweiligen Verfügung (Az 6 C 472/16) stoppen.

Zur Zeit versucht er mich zu verklagen, auch wegen Forderungen, die nach meinem Vollmachtsentzug entstanden sind. Das Amtsgericht Lörrach hat seine Eingabe zunächst abgelehnt. (Az 3 C 909/16).

Das Landgericht Freiburg hat er auch schon in den Fall einbezogen (Az 3 T 191/16)
    

Durch die Probleme mit meinen Nachbarn-X ist aber eine umfangreiche Aktenzeichenliste entstanden. Anlage am Schluss

Damit wird nochmals gezeigt, dass dieser Rechtsfall seit 2009 mein Leben dominiert und mich erheblich belastet.

usw. bis zum Jahr 2016:
Keinerlei Rechte auf Beweise für die Falschaussagen von Nachbarin-X.
Im Gegenteil, mein Fall wurde immer schlimmer.

Fortsetzung: Seite 2


Aktenbilder Begleitschreiben Beschwerde - S. 1 Beschwerde - S. 2 Beschwerde - S. 3 Beschwerde  - S. 4 Beschwerde - S. 5 Übersicht alles Übersicht alles kurz Unterlagenliste Nr. 1 Unterlagenliste Nr. 2 Unterlagenliste Nr. 3 Unterlagenliste Nr. 4 Unterlagenliste Nr. 5 Unterlagenliste Nr. 6 Unterlagenliste Nr. 7 Unterlagenliste Nr. 8 Unterlagenliste Nr. 9 Unterlagenliste Nr. 10 Unterlagenliste Nr. 11 Unterlagenliste Nr. 12 Unterlagenliste Nr. 13 Unterlagenliste Nr. 14 Unterlagenliste Nr. 15 Unterlagenliste Nr. 16 Unterlagenliste Nr. 17 Unterlagenliste Nr. 18 Unterlagenliste Nr. 19 Unterlagenliste Nr. 20 Unterlagenliste Nr. 21 Unterlagenliste Nr. 22 Unterlagenliste Nr. 23 Unterlagenliste Nr. 24 Unterlagenliste Nr. 25 Unterlagenliste Nr. 26 Unterlagenliste Nr. 27 Unterlagenliste Nr. 28 Unterlagenliste Nr. 29 Unterlagenliste Nr. 31 Unterlagenliste Nr. 32 Unterlagenliste Nr. 33 Unterlagenliste Nr. 34 Unterlagenliste Nr. 35


Begleitschreiben vom 4.10. Formale Angaben
Beschwerdegegenstand:
E Darlegung des Sachverhalts
F Begründung
G Zulässigkeitsvoraussetzungen H Angabe zu internat. Instanzen
I Liste der beigefügten Unterlagen Anmerkungen, Erklärung u. Unterschrift


Geändert am:   11.02.2022

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