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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Kostenerklärungen (nur ein Teil)


Rechtskosten-Überblick etwas ausführlicher mit Erklärungen
Stand: 9. Mai 2023
 


2009


30.07.2009, Donnerstag ca. 17 Uhr,
Rechtsfallbeginn für mich
Brief vom Amtsgericht über die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens gegen mich ohne Grundangabe, Zeit zur Anwaltssuche und Rechtsbehelfsbelehrung. Einspruch schien nicht möglich zu sein.
 
Anwalt 1: Durch Herumtelefonieren „empfohlen“.
Im Nachhinein war Anwalt 1 total die falsche Wahl, was meine umfangreiche Dokumentation beweist.
Er informiert mich bei ersten und einzigen persönlichen Besuch, dass mein Rechtsschutz für diesen Fall nicht zuständig sei.
Weil er für Familienrecht zuständig war, bekam ich als Neuling in der Gerichts- und Staatsanwaltschafts-Branche den Eindruck, dass er nicht für Strafrecht zuständig sei.

2012 bekam ich über die Rechtsanwältin Grether die Information, dass er sie erfolgreich in ein Strafverfahren gebracht hatte.
Wenn es also um seine persönlichen Belange geht, kann er knallhart vorgehen. Es scheint aber noch mehr juristische Verfahren gegeben zu haben, bei denen er ähnlich vorgegangen ist.
 
Anwalt 2: Aufgrund eines Hundevorfalls, den ich nicht gesehen habe.
Meine Bobtail-Hündin verhielt sich angeblich zum Nachteil von Nachbarin-X und ihrem Ehemann. Ebenfalls umfangreich dokumentiert.
Anwalt 2 kam deswegen zu mir nach Hause. Dabei zeigte ich ihm zusätzlich die Unterlagen zu meine Parkplatz-Einspruch.
Weil dafür der damalige Bürgermeister May zuständig war, den er gut kannte,
lehnte er eine anwaltliche Vertretung für mich ab und ich musste nur 226,10 € Beratungsgebühr bezahlen. Online-Dokumentation dazu.
 
Anwalt 3: Weil Anwalt 1 meine Wünsche per Email an ihn ignoriert hatte und Ende Oktober 2009 von sich aus das Mandat beendet, hatte ich eine Weile keinen Anwalt.
Anfang Oktober 2009 erstellte ich meine erste Strafanzeige in meinem Leben.
Es war eine Strafanzeige gegen meine Nachbarin-X, von der Staatsanwältin Dr. Reil, abgelehnt wurde. Nach meiner Beschwerde wurde sie auch von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgelehnt. Online-Dokumentation dazu.

Schließlich fand ich Anwalt 3, der sehr gemäßigt sein schien, war mir am Anfang auch recht war.
Im Laufe der Jahre und mit mehr Erfahrungen war er im Nachhinein total ungeeignet.

Beispiel: Sein Schreiben an meine Nachbarin-X war und ist eine totale Lachnummer. Daher war für mich klar, dass sie darauf nicht antworten wird.

Seine Schreiben per Email im rtf- oder .txt-Format waren so schlecht, dass ich sie für mich nochmals bearbeitet werden mussten.
Daher existieren nicht immer Original-Schreiben von ihm.

Am Anfang wollte ich ihm mal Nachhilfe in Textverarbeitung geben, weil er keine/n Mitarbeiter/in hatte. Zum Glück habe ich ihm dies nicht vorgeschlagen.
Zu einem im Nachhinein schlechten Anwalt brauche ich keine Textverarbeitungshilfe anbieten.

Auch er stellte sein Mandat 2010 ein, was ich allerdings sehr spät merkte, weil ich schon oft sehr geduldig bin.

Vermutlich hat er sich dazu entschlossen, als er von mir eine Email bekam, dass ich klagen wollte.

In Gesprächen mit ihm habe ich auch erfahren, dass andere Mandanten mit ihm unzufrieden sind.
Das war wohl in der Anfangsphase, als ich ihn lobte, wie gemäßigt er vorging.
 

Am Jahresende 2009 sind also 2.182,03 € reine Anwaltskosten entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung.

Siehe Online-Dokumentation:    Zeitreihe 2009

 


2010


Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung. Erfolgloser Besuch bei einer Anwältin.

Siehe Online-Dokumentation:    Zeitreihe 2010
 
 


2011


Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung. Wahrscheinlich auch telefonische Anwaltserstkontakte, die ich nicht dokumentiert habe.

Neu: Es entstehen Homepage-Kosten, weil ich ab Dezember 2011 die Informations-Homepage über gerichtliche Betreuungsverfahren für Erwachsene veröffentlicht habe:

Info-Webseite:
Gerichtliches Betreuungsverfahren für Erwachsene:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Es war mein Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2011
 


2012


Anwältin 4 war die erste, die anhand meiner Unterlagen erkannt hat, dass die Staatsanwaltschaft in meinem Fall hätte aktiv werden sollen.

Sie war sehr verarmt und auch umstritten. Daher konnte Anwalt 1 sie erfolgreich vermutlich in diesem Jahr mit einem Strafverfahren belasten. Mehr weiß ich nicht.

Daher habe ich ihr zuerst einen warmen Parka und als ich dann die Computersituation (Nur 1 PC) gesehen hatte, habe ich ihr ein Notebook mit Tasche geschenkt.

Eine Zeitlang war ich mit ihr befreundet, so dass sie auch mal einige Tage bei mir gewohnt hat und ich habe sie oft besucht. Einmal habe ich sie in einer juristischen Sache begleitet, und zwar als seelischen Beistand.

2012 habe ich zuerst alleine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft bekommen. Dabei habe ich sehr unerfreuliches entdeckt, eine Beiakte.

Bald darauf konnte Anwältin 4  Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen und ich durfte sie begleiten. Sie hat ein wenig Aufsehen erregt, weil sie laut zu meinen ungerechten Fall wurde. Mir hat das sehr gut getan.

Als dann herauskam, dass die Beiakte fehlte, wollte man sie ihr nicht geben, weil die zuständige Staatsanwältin Dr. Reil nicht anwesend war. Nachdem sie wieder etwas laut geworden war, bekam sie doch die Beiakte.

Später erstellte Sie ein Schreiben an das Oberlandesgericht.
Der Inhalt hat mich sehr amüsiert.
Aber sie hat sich kurz und prägnant ausgedrückt, während von mir viele ausführliche Schreiben kamen.

Hier ging es um die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft in meinem Fall und dass das eine grobe Rechtsverletzung war.

Als dann eine abschlägige Antwort kam, meinte sie, dass ich jetzt zu einem höheren Gericht kann. Leider war meine Anwaltssuche mit Telefonaten erfolglos.
Dazu habe ich keine Aufzeichnungen gemacht.

Weil Anwältin 4 aber leider gesundheitlich beeinträchtigt war und ein Suchtproblem hatte, konnte sie mich nicht weiter vertreten.
Nach einiger Zeit hatte ich keinen Kontakt mehr mit ihr.
Das Haus, in dem sie wohnte, ist irgendwann in der Folgezeit abgebrannt.

Seither habe ich nichts mehr von ihr gehört. Ich befürchte, dass sie womöglich nicht mehr am Leben ist, weil sie ein ähnliches Alter wie ich hatte.
Ab und zu suche ich online nach ihr.

Am Jahresende 2012 sind also 1289,46 €, davon 1162,33 € Anwaltskosten, entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2012

 


2013


2013

Positive, dann negative Erfahrungen mit einem Journalisten von März 2010 bis 2013.

Letztendlich ist er ohne Vorwarnung sofort mit einem Rechtsanwalt vorgegangen.
Wie die Ereignisse belegen, habe ich ihm auch Material und Ideen zum künftigen Zeitungsartikel geschickt. Er ließ sich lange Zeit. Als der Artikel erschien habe ich ihn auf meiner Homepage veröffentlicht. Weil die relativ neu war, gab es nicht viele Aufrufe. Weil eine gute Bekannte mir ihn empfohlen hatte, hätte er sich erst mal an mich wenden können und ein Honorar verlangen, was ich auch bezahlt hatte.

Aber so fand ich sein Verhalten unverschämt, so dass ich mich wehrte bis zu einem Amtsgerichtsurteil. Das gab mir teilweise recht und ich musste einen Teilbetrag zahlen.

Weil ich aber keine Erfahrungen mit einem Gerichtsurteil hatte, kannte ich den Verfahrensablauf nicht. Ich zahlte dann relativ schnell bzw. zu früh, aber nicht dem üblichen Ablauf entsprechend.

Erst einige Jahre später mit mehr Gerichtserfahrung stellt ich fest, dass ich zuviel bezahlt hatte.
Natürlich hat mir dies weder der zuständige Anwalt noch der Journalist mitgeteilt.

401,88 € Zahlungen an den Rechtsanwalt eines Journalisten, der gegen mich vorgegangen ist.

Siehe Online-Dokumentation: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse.htm

und www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse1.htm

 

Das erste Strafverfahren in meinem Leben gegen mich

Bald darauf wurde tatsächlich ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich eingeleitet, obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe.

Seit 2009 versuche ich mich mit allen möglichen Mitteln gegen die Inhalte und die Folgen im Polizeibericht zu wehren.

Ich fand eine neue Anwältin (Rechtsanwältin Nr. 6), die bereit war, mich im Strafverfahren zu vertreten.

Gleich beim ersten Gespräch gab sie mir ihre Honorarvereinbarung bekannt, die ich ohne Hinterfragen akzeptiert. Beim ersten Gespräch habe ich ihr auch mitgeteilt, dass ich sicher keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen habe, weil ich dies über eine Internetrecherche festgestellt habe.

Das Verfahren wurde nach Akteneinsicht und mit Hilfe eines kurzen Briefes an die Staatsanwaltschaft gegen mich eingestellt. Dies war auch die erste Strafanzeige in meinem Leben, aber eine sehr teurer. Durch die hohen Anwaltskosten und die Aufregung bin ich faktisch doch bestraft worden.

Obwohl in diesem Strafverfahren wieder unwahre Aussage und falsche Textinterpretationen gegen mich vorgebracht wurden, hat diese Anwältin nicht dagegen getan. Sie nahm Akteneinsicht und schrieb einen kurzen Brief an die Staatsanwaltschaft, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei und somit das Verfahren einzustellen ist.

Erst hinterher bekam ich die Aktenkopien und konnte so die unwahren Aussagen über mich erfahren.

Aufgrund dieser Erkenntnisse schrieb ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung mit ausführlichen Begründungen, die natürlich abgelehnt wurde.

Von da an war klar, dass ich nichts mehr von der baden-württembergischen Staatsanwaltschaft  zu meinen Gunsten erwarten kann.
 

 
Nr. 2 Aug. 2013

 

Strafanzeige gegen Nachbarin-X, ihren Ehemann und bzw. deren Anwältin wegen Nötigung:
400 Js 24286/13
Staatsanwaltschaft Freiburg
Aufgrund des Abmahnschreibens der gegnerischen Anwaltskanzlei erstattet ich am 21.08.2016 Strafanzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg, weil die Kanzlei ca. 22 km südlich von Freiburg liegt.
Die Staatsanwaltschaft verwies das Verfahren aber nach Lörrach:
82 Js 8808/13 Staatsanwaltschaft Lörrach  Abgelehnt durch Ltd OStA Inhofer.
Ereignisliste dazu
   Nov 2013 5 Zs 2028/13 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (OStA Brenk)
Nr. 3 ca. Aug. 2013 1. Strafverfahren gegen mich durch Nachbarin-X wegen Bedrohung
86 Js 7931/13
Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin Sattler-Bartusch : Zu Unrecht eingeleitetet Strafverfahren gegen mich wegen erneuten Falschaussagen von Nachbarin-X.
Nr. 4 Dez 2013 Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen Verleumdung:
80 Js 1317/14 Staatsanwaltschaft Lörrach  Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Nachbarin-X, z.B. im Bedrohungsverfahren gegen mich.  Abgelehnt durch Ltd OStA Inhofer..
  Mrz 2014 5 Zs 345/14 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe   (Brenk Oberstaatsanwalt)
 

Weil Rechtsanwältin 6 einfach ihr Mandat beendet hat, obwohl in der Strafanzeige wegen Bedrohung wieder Falschaussagen von Nachbarin-X waren und meine Strafanzeigen dazu wie üblich abgelehnt wurden,

hatte ich den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft nur Strafverfahren einleitet, wenn sie von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin geschrieben wurde, auch wenn das Schreiben dazu noch so miserabel ist.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2013

 


Daher nahm ich gegen Jahresende Kontakt mit einem Rechtsanwalt aus Baden-Baden (Anwalt 7) aus. Er hatte einen sehr guten Ruf als Strafverteidiger und sollte gegen die Falschaussagen von Nachbarin-X vorgehen.

Sein Kontakt mit ihm zog sich bis ins Jahr 2014 und weil er Anfang dieses Jahres Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nahm, glaubt ich, dass er mir doch helfen würde.

Nach Ablauf einer Frist bei der Staatsanwaltschaft erklärt er mir, dass Eingaben nichts bringen würden. Ehe eine zivilrechtliche Vorgehensweise.
Das zog sich wieder bis in dem Sommer 2014 hin, wobei er mir vortäuschte, eine Klage eingereicht zu haben, was nicht der Fall war.
Vermutlich ab 2015 durfte er nicht mehr als Anwalt tätig sein.
Er schuldet mir noch über 3000 Euro, auf die ich trotz Gerichtsurteil vom Amtsgericht Baden-Baden keine Aussicht auf Rückzahlung habe, weil er zahlungsunfähig ist.


2014



Rechtsanwalt 7 (Anwalt 7)November 2013 - Herbst 2014


Diesen Anwalt fand ich per Suche im Internet. Ich wollte einen weit entfernten Anwalt, der nichts mit dem Kreis Lörrach zu tun hatte.
Ich wusste nicht, dass dies ein sehr bekannter Strafverteidiger ist.
Nach längerem Schriftwechsel hat er mich hintergangen. Konsequenzen gab es für ihn nicht, weder von der Rechtsanwaltskammer noch von der Staatsanwaltschaft. Außer einer Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft hat er für mich nichts mit Außenwirkung getan.

Geleistete Zahlungen an ihn: 3.718,52 Euro
 
Vermutlich hat der Anwalt in den Aktenordnern entdeckt,
dass Polizei, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft und der Petitionsausschuss von Baden-Württemberg kaum oder gar nichts zu meinen Gunsten tun.
Dann konnte er mich natürlich auch hintergehen
und keine gewünschte Endabrechnung zuschicken.

Möglicherweise war mein Fall aber doch mit zuviel Arbeit verbunden,
wenn man den Klageplan und den Klageentwurf von ihm liest.

Andererseits bekam ich durch sein Verhalten in der Zeit danach den Verdacht, dass er möglicherweise mit der Gegenseite kooperiert und habe dazu eine Detektei in Anspruch genommen. Erst sehr spät ist mir aufgefallen, dass er in seinen Schreiben nicht den üblichen Betreff "Moser gegen Nachbarin-X" verwendet, sondern nur meinen Namen.

Hier im Ort gibt es die höchsten Baupreise in der Umgebung. Es gibt kaum Grundstück zu kaufen. Sofort bei Beginn meines Rechtsfalls kam mir der Verdacht, dass meine Nachbarn indirekt versuchen, an mein Grundstück zu kommen. Dies ist auf Dauer möglich, wenn es gelingt, die Eigentümerin zu entmündigen.

Ich weiß auch, dass meine Nachbarn ein zum Verkauf angebotenes Haus besichtigt haben und dort wie arrogante Neureiche aufgetreten sind. Auf meinem Grundstück gibt es auch ein Nebengebäude, in dem man lange Gegenstände, wie Fußbodenbeläge lagern könnte.

 


Da mich Anwalt 7 im Stich gelassen hat, reichte ich im September  2014 meine erste selbstgeschriebene Klage gegen Nachbarin-X beim Amtsgericht Lörrach ein.
Dann zog ich sie wieder zurück, was natürlich auch mit Kosten verbunden war und reichte im Oktober 2014 eine neue Klage gegen Nachbarin-X ein.
Also fielen Gerichtskosten an.

Im November 2014 kam die Klageerwiderung mit neuen Falschaussagen von Nachbarin-X von der gegnerischen Anwältin.

Und jetzt kam ein fataler Fehler von mir:
Ich wusste nicht, dass man innerhalb von 14 Tagen wieder auf eine Klageerwiderung schriftlich antworten darf. Ich dachte, dass dann nur während einer Gerichtsverhandlung möglich ist.

Ich suchte daher unter Zeitdruck eine Rechtsanwältin (Anwältin 10),
der ich natürlich die Berichtigung zur Klageerwiderung schriftlich und ausführlich brachte.

Sie informierte mich, dass ich wahrscheinlich keine Erfolgschancen hatte.
Ich wollte aber das Verfahren durchführen.
Wegen der angeblichen mangelnden Erfolgschancen verteidigte sie mich gegen die neuen Falschaussagen weder schriftlich noch mündlich bei der Verhandlung, so dass ich offensichtlich verlor.

Erst nach der Verhandlung entdeckte ich bei einer Online-Recherche, dass man auf eine Klageerwiderung antworten darf.

Daher habe ich das Mandat von Anwältin 10 beendet.
Von ihr gibt es in den Akten nur die Information, dass sie mich vertritt und dann das Mandatsende.

Daher habe ich sie später beim Amtgericht Lörrach verklagt
und verloren. Dazu bekam sie nochmals ein Honorar und ich hatte nochmals Gerichtskosten zu zahlen.

Kurz:
Laut Amtsgericht Lörrach muss eine Rechtsanwältin ihre Mandantin gegen Falschaussagen weder schriftlich noch mündlichen verteidigen und bekommt trotzdem ihr ursprüngliches Honorar und nochmals ein Honorar wegen des neuen Verfahrens.

Um die Jahreswende suchte ich nach einer neuen anwaltlichen Vertretung
und stieß schließlich auf Anwältin 11, bei der ich im Januar 2015 einen Termin hatte.
 

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2014

2015


Am 8. Januar 2015 hat ich einen ersten Beratungstermin bei Anwältin 11 und hatte dabei einen sehr guten Eindruck von ihr.
Dieser Eindruck wurde gegen Monatsende ins Gegenteil verkehrt.
Ich wurde bis kurz vor Ablauf der Berufungsfrist hingehalten.
Ablauf siehe Anwältin 11

  
Am 29. Januar 2015 nahm ich telefonischen Kontakt mit Anwalt 12 auf.
Seinen Namen hatte ich aus der Strafverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Diese gibt es inzwischen (2023) nicht mehr, weil alle Anwälte bundesweit zusammengefasst sind. Dort kann man m.E. nicht mehr eine solche Liste finden. Meine Erfahrung  ist aber schon länger her.

Zuvor hatte ich den Namen von Anwalt 12 gegoogelt: Bekannte Lörracher Person, z.B. aktives Mitglied in der evangelischen Kirche, aktives Mitglied in einer demokratischen Partei, diverse Zeitungsberichte. Langjähriger Anwalt.

Schon am nächsten Tag konnte ich ihm Unterlagen mitbringen und er konnte so noch die fast ablaufende Berufungsfrist einhalten.
Wieder hatte ich einen sehr guten Eindruck von ihm und wurde blind vor Vertrauen. Daher akzeptiere ich sehr dämliche Vorschläge von ihm, obwohl ich mich dabei sehr wunderte. Angeblich gab es für mich keine andere Möglichkeiten.

Ich nahm sogar eine Kredit auf, später einen zweiten, weil ich überzeugt war, dass er Gerechtigkeit für mich erreichen konnte.

Im Laufe der Zeit wurde er zum Albtraum für mich !!!

Ablauf siehe Anwalt 12, weitere Links hier auf der Homepage zu ihm und die Zeitreihen 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022.
Aktenzeichen beim Amtsgericht, Landgericht, usw. Verwaltungsgericht usw.
Er akzeptiert auch nicht meinen Entzug aller Vollmachten, ging dann auch gerichtlich ohne Erfolg gegen mich vor, beleidigte mich dabei. Die zuständigen Richter/innen fanden das wohl selbstverständlich.

Für Teile davon wurde er von Anwalt 14 verklagt, für den Rest habe ich es erfolglos versucht.

Anwalt 12 hat die meisten Kosten verursacht ohne einen einzigen rechtlichen Erfolg.
An meine inhaltlichen Wünsche hat er sich nicht gehalten.

Am 18.12.2020 habe ich von Anwalt 16 erfahren, dass Anwalt 12 eine Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung eingelegt hat.
Also ging das Verfahren weiter bis mindestens in Jahr 2021. Seither habe ich keine Nachricht mehr von Anwalt 16, obwohl ich ihn um alle Aktenkopien gebeten habe.

Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe 2015Zeitreihe 2016Zeitreihe 2017Zeitreihe 2018Zeitreihe 2019,    Zeitreihe 2020
Vermutlich auch 2021, aber ich habe keine Informationen dazu


Durch Anwalt 12 verursachte Kosten 2015

Datum Zahlungsgrund Verlangt Bezahlt
30.01.2015 3 S 24/15 Brief: Honorarvorschuss 300,00 €
02.02.2015 3 S 24/15 Vorschuss für Anwalt 12 bezahlt 300,00 €
03.02.2015 3 S 24/15 Anwaltshonorar Nr. 2 unerwarteter Aktenberg 700,00 €
18.02.2015 3 S 24/15 Zwischenrechnung über 1368,93 Euro und bisherige Bezahlung 1000 € 1.368,93 €

 

 
19.02.2015 3 S 24/15 Anwaltsrechnung vom 18.2.2015 über 1368,93, bezahlt 1000 €   368,93 €
18.05.2015 Anwaltshonorar für umfangreiche Schriftsätze an das Landgericht FR 700,00 €
27.05.2015 Anwaltsrechnung, bezahlt 2.068,93 € Gutschrift 134,53€ 1.934,40 €  
21.07.2015 Außergerichtliche Bemühungen Rechnung mit früheren Beträgen verrechnet, Vorschuss 135,34 564.66 €
11.08.2015 Landratsamt Rechnung vom 11.08.2015 199,54  
14.08.2015 Landratsamt Rechnung vom 11.08.2015 bezahlt 64,20 €
21.09.2015 4 K 2170/15 Rechnung für die Klage gegen die Polizei  492,54 € 492,54 €  
23.09.2015 4 K 2170/15 Rechnung für die Klage gegen die Polizei  492,54 €   492,54 €

 

23.11.2015 4 K 2170/15 und 4/ 2249/15 Kostenrechnung  in Höhe von 865,37 865,37 €

25.11.2015 4 K 2170/15 und 4/ 2249/15 Rechnung vom 23.11.2015 zu   865,37 €
    verlangt bezahlt

2015

Verschiedene Kosten in diesem Jahr  
Zahldatum Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund

Betrag

05.01.2015 Mitgliedsbeitrag Bonner Initiative für Gewalt im Alter e.V. (HsM) Mitglied wegen dieses Rechtsfalls  Mehr1....  Mehr2....  Mehr3...

100,00 €

08.01.2015 Anwältin 11

150,00

28.01.2015 Online-Anwalt

56 €

02.02.2015 Anwältin 11

76,10

02.02.2015 Anwalt 12

300,00

03.02.2015 Anwalt 12

700,00

06.02.2015 Online-Anwalt

54 €

07.02.2015 Online-Anwalt

100 €

18.02.2015 Anwalt 12

368,93

18.05.2015 Anwalt 12

700,00

03.06.2015 Landesoberkasse (Landgericht Berufung)

584,00

29.06.2015 2 schwarze Tonerkartuschen

78,40 €

06.07.2015 5 Versandboxen für Ordner für TV-Anwalt

11,01 €

08.07.2015 Gebühren für 3 Pakete an TV-Anwalt

27,47 €

14.08.2015 5 Pä. Tintenpatronen für Multi-Drucker

86,50 €

14.08.2015 Anwalt 12

64,20

21.09.2015 2 Heftgeräte (dünn u. dick) u. Heftklammern

40,53 €

23.09.2015 Anwalt 12

492,54

28.09.2015 TV-Anwalt

40,00

13.10.2015 TV-Anwalt

100,00

14.10.2015 Landesoberkasse (K 2170 Polizei)

438,00

29.10.2015 Landesoberkasse (4 K 1908/15 Landratsamt Lörrach)

438,00

02.11.2015 Landesoberkasse (4 K 2449/15 Landratsamt )

438,00

19.11.2015 Schwarzer Toner, Doppelpack

84,90 €

25.11.2015 Anwalt 12

865,37

01.12.2015

Plan International e.V. statt Anwaltskosten für Nachbarin-X

1.650,00

10.12.2015 Belichtungstrommel für Laserdrucker

80,89 €

  Zinsen für den Rechtskredit

823,38 €

mehrere Ungefähre Domainkosten für
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

27,13 €

 

Summe:

8.228,52


2016


Die Anwalts- und Gerichtskosten entstanden hauptsächlich durch   Anwalt 12,
der sich nicht an meine Wünsche hielt und anscheinend keine große Ahnung von der Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte. Sein erster Klageversuch für mich war ein Fehlschlag, durch seine "Verbesserung" und dem Widersetzen entstanden viele Aktenzeichen. Siehe Verwaltungsgericht Freiburg

Durch Anwalt 12 verursachte Kosten 2016

Datum Zahlungsgrund Verlangt Bezahlt Nicht bezahlt
21.07.2015 Außergerichtliche Bemühungen Rechnung mit früheren Beträgen verrechnet, Vorschuss 135,34 564.66 €
11.08.2015 Landratsamt Rechnung vom 11.08.2015 199,54    
14.08.2015 Landratsamt Rechnung vom 11.08.2015 bezahlt 64,20 €
21.09.2015 4 K 2170/15 Rechnung für die Klage gegen die Polizei  492,54 € 492,54 €  
23.09.2015 4 K 2170/15 Rechnung für die Klage gegen die Polizei  492,54 €   492,54 €

 

 
23.11.2015 4 K 2170/15 und 4/ 2249/15 Kostenrechnung  in Höhe von 865,37 865,37 €

25.11.2015 4 K 2170/15 und 4/ 2249/15 Rechnung vom 23.11.2015 zu   865,37 €
19.01.2016 1 S 2276/15 Rechnung für Verw.gerichtshof 143,39 143,39 € 143,39 €
21.01.2016 2 C 1840/15 Rechnung für Nichtigkeitsklage vom 28.12.2015: 492,54 492,54 € 492,54 €
26.04.2016 4 K 2449/15 Kostenrechnung 492,54 wegen 492,54 € 492,54 €
28.04.2016 4 K 1908/15 Kostenrechnung 258,27 für 258,27 € 258,27 €
03.05.2016 4 K 2590/15 und 4 K  2591/15  Kostenrechnung 312,28 für 312,28 € 312,28 €
19.05.2016 4 K 2449/15 Kostenrechnung 454,34 für ersetzt Rechnung vom 26.4.2016 454,34 € 454,34 €
20.05.2016 4 K 2170/15 Kostenrechnung 100,33 für, bezahlt 492,54 am 25.9. und 432,68 am 27.11. 100,33 € 100,33 €
27.05.2016 4 K 1908/8 bis 4 K 2591/15 Kostenrechnung 120,60 für alle K Landratsamt bez. 22.7. 611,78 bzw. 632,22 120,60 € 120,60 €
22.12.2016 Rechnung über 3000 Euro wegen Persönlichkeitsverletzung (Rufschädigung) 3000,00 €   3000,00 €
10.03.2017 3 C 83/17 Kostenfestsetzungsantrag wegen meinem misslungenem zweiten Antrag auf einstweilige Verfügung 22,50 €    
29.05.2017 3 C 83/17 Kostenfestsetzungsbeschluss
22,50 € + Verzinsung
 

 

23,00 €   
16.06.2017 Rechnung über 1977 Euro wegen Persönlichkeitsverletzung (Rufschädigung) 1977,00 €   1977,00  €
         
  Summen von 2015 - 2017: 10.400,63 € 3.491,04 € 7.351,29 €
    verlangt bezahlt nicht bezahlt

2016

Verschiedene Kosten in diesem Jahr

 
Zahldatum Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund

Betrag

Feb. 2016 Anwalt 13 226,10 €
Feb. 2016 Anwalt 14 357,00 €
28.03.2016 Verwaltungsgerichtskosten 473,05 €
28.03.2016 Verwaltungsgerichtskosten 302,50 €
02.07.2016 2 neue Tastaturen, eine davon für Rechtsfall

14,99 €

mehrere Ungefähre Domainkosten für
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de

27,13 €

07.09.2016 Zwei schwarze und eine gelb Tonerkartusche für den Laserdrucker 138,80 €
07.10.2016 farbige Einlegemappen für die Unterlagen an den Europäischen Gerichtshof 22,27 €
20.10.2016 Gebühren für 2 Pakete an den Europäischen Gerichtshof 52,98 €
06.12.2016 Überweisung an den Gerichtsvollzieher aufgrund des Beschlusses vom Landgericht Freiburg 1740,00 €
21.12.2016 Meine beiden Drucker von 2013 und 2014 für diesen Rechtsfall sind nicht mehr zuverlässig. Einer druckt nicht mehr scharf, der andere streikt zwischendurch mit versch. Fehlermeldungen. Daher neuen Laserdrucker und Toner bestellt. 713,67 €
  Zinsen für den Rechtskredit

934,91 €

 

Summe:

5.445,12 €

2017


Durch Anwalt 12 verursachte Kosten 2017

Datum Zahlungsgrund Verlangt Bezahlt Nicht bezahlt
16.06.2017 Rechnung über 1977 Euro wegen Persönlichkeitsverletzung (Rufschädigung) 1977,00 €   1977,00  €
         
  Summen von 2015 - 2017: 10.400,63 € 3.491,04 € 7.351,29 €
  Diese Aufstellung ist noch nicht vollständig !!!!! verlangt bezahlt nicht bezahlt

 

2017

Verschiedene Kosten in diesem Jahr  
Zahldatum Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund

Betrag

05.01.2017 3 T 280/16 (1 M 1200/16) Landesoberkasse 30,00 €
23.01.2017 10 C 414/16 Landesoberkasse 35,00 €
27.01.2017 5 C 1601/16 Landesoberkasse 381,00 €
  3 Fahrten zu Anwalt 14 (Summe ca. 810 km) ca. 90,00 €
 

Noch keine Veröffentlichung

 

 
 

Noch keine Veröffentlichung

 

 
  Zinsen für den Rechtskredit

579,56 €

  Zwischensumme Anwalts- u. Gerichtskosten 2.660,14 €  
 

Summe:

3216,39 €

2018


 

2018

Verschiedene Kosten in diesem Jahr  
Zahldatum Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund

Betrag

14.03.2018 Bahnfahrt zu Anwalt 14 73,00 €
18.04.2018 Landesoberkasse 3 C 449/18 438,00 €
20.07.2018 Landesoberkasse 3 C 449/18 Gutschrift - 57,00 €
17.08.2018 Zahlung an Anwalt 12 wegen verlorener Klage 3 C 449/18 588,80 €
09.10.2018 GV im Auftrag von Anwalt 12 3 C 449/18 48,15 €
27.12.2018

Noch keine Veröffentlichung

......
28.12.2018

Noch keine Veröffentlichung

......
  Zinsen für den Rechtskredit

242,69 €

  Zwischensumme Anwalts- u. Gerichtskosten  
 

Summe:

1.586,76 €


2019


2019

Verschiedene Kosten in diesem Jahr  
Zahldatum Empfänger/in bzw. Zahlungsgrund

Betrag

 

Noch keine Veröffentlichung

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Noch keine Veröffentlichung

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Noch keine Veröffentlichung

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Noch keine Veröffentlichung

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Noch keine Veröffentlichung

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Noch keine Veröffentlichung

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  Zinsen für den Rechtskredit

68,77 €

  Zwischensumme Anwalts- u. Gerichtskosten  
 

Summe:

2.639,04 €


 

2020


 
 
 
 

2021


 
 
 
 

2022


 
 
 
 

2023


Porto und Verwaltungskosten, z.B. Einwurf-Einschreiben. Druckerkosten für Tinten- und Laserdrucker. Die Drucker brauche ich hauptsächlich für meinen ungerechten Rechtsfall.

Geändert am:   22.01.2024

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