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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Strafgerichtsverfahren od. Strafprozess beim Amtsgericht


1. Gründe für ein Strafgerichtsverfahren
  Siehe Ermittlungsverfahren.
   
2. Ablauf eines Strafgerichtsverfahrens (Hauptverhandlungstermin),
d.h. es wird über die Anklage verhandelt.
 
a) Fragen zur Person des Angeklagten, Verlesung der Anklage.
Eventuell Stellungnahme durch den Angeklagten.
 
b) Alle vorhandenen Beweismittel werden geprüft und Beteiligte angehört.
Dazu werden die als Zeugen oder sonstige Beteiligte (Sachverständige) noch einmal befragt, auch wenn ihre Aussagen schon in den Akten existieren. Beispiel: Zeugenaussagen bei der Polizei.
Verlesung von Urkunden.
 
c) Plädoyer des Staatsanwalts (und Beantragung der Strafe).
 
d) Plädoyer des Verteidigers und das "letzte Wort" des Angeklagten.
 
e) Am Ende eines solchen Termins trifft das Gericht eine Entscheidung.

Das deutsche Strafrecht geht aber grundsätzlich davon aus, dass ein Strafgericht im Rahmen einer Hauptverhandlung alle Beweise persönlich zur Kenntnis nimmt und Zeugen auch persönlich hört, um zu einem gerechten Ergebnis zu kommen.

Das Gericht zieht sich eventuell zur geheimen Beratung zurück und verkündet danach das Urteil im Namen des Volkes:
Das Gericht kann von den Anträgen der Staatsanwaltschaft oder des Verteidigers abweichen oder eigenständig entscheiden)

Mögliche Entscheidungen durch das Gericht:

Freispruch

Einstellung des Strafverfahrens

Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe

Bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren kann die Vollstreckung der Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen
und Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten
erscheinen nicht in einem Führungszeugnis,
wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

 

3. Berufung und Revision
 
a) Strafprozess beim Amtsgericht

Grundsätzlich kann der Verurteilte gegen das Urteil eines Amtsgerichts  Berufung beim Landgericht einlegen, in der die Richter erneut über die Sachlage zu entscheiden haben.
Der gesamte Prozess im Strafverfahren findet somit „von vorn" statt.

Gegen Urteile des Landgerichts kann Revision beim Oberlandesgericht eingelegt werde.
Dabei wird das Urteil auf Verfahrensfehler oder Fehler in der materiellen Rechtsanwendung überprüft.

 

b) Strafprozess beim Landgericht in der 1. Instanz

Ein solcher Prozess erfolgt beim Landgericht bei schwerwiegendem Tatvorwurf vor einer Großen Strafkammer oder einem Schwurgericht.

Das einzige Rechtsmittel gegen die Verurteilung ist die Revision zum Bundesgerichtshof.


 

 


GM-Kommentar:

 


Geändert am:   10.12.2021

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