| Rechtsanwaltskanzlei von 
			Nachbarin-X  (Name und Adresse weggelassen) 
 
			Frau Gertrud Moser
 Adresse ....
 13.08.2013 In Sachen 
			Nachbarn-X ./. Moser wegen Einleitung 
			Strafverfahren und Unterlassung. Ihre Zeichen: .................. Sehr geehrte Frau Moser, unsere Mandanten x und y Nachbarn-X haben uns 
			mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragt. Vollmacht wird anwaltlich versichert. Unsere Mandanten haben uns mitgeteilt, dass Sie 
			Plakate und Schilder an ihrem Haus aufhängen, die unter anderem 
			folgende Botschaften enthalten: „Vier Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die 
			Täterin"  Ebenfalls betreiben Sie eine Homepage unter der 
			Adresse www 
			gerichtlichesbetreuungsverfahren.de. Sie bezeichnen Frau
			Nachbarin-X als 
			Anzeigeerstatterin und Arierin auf Ihrer Seite und unterstellen ihr 
			nationalsozialistische Tendenzen. Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin".
 Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer. Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu 
			unterlassen. Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für 
			Ihr persönliches Schicksal. Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir 
			Ihre Drohung, ein Menschenopfer zu erbringen, bei der 
			Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt haben. Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir 
			Ihnen eine Unterlassungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis 
			spätestens zum           Freitag, den 10. August 2013, um 
			12.00 Uhr zurücksenden. Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen, 
			sehen wir uns gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die 
			Androhung eines Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen. Dies bedeutet, dass Sie für den Fall der 
			Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 € oder 
			Ordnungshaft verurteilt werden können. Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass 
			Ihre Äußerungen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187 
			StGB haben können. Der Strafrahmen für den Tatbestand einer 
			Verleumdung liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir 
			in dieser Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere 
			Mandantin ist durch Ihre Behauptungen und Ihr massives Angehen durch 
			Ihre Plakate und Ihre Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem 
			Ansehen geschädigt worden. Somit sind Sie schadensersatzpflichtig. Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war 
			unsere Mandantin nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu 
			nehmen. Hierfür sind Sie ebenfalls ersatzpflichtig. Gegenstandswert: 10.000,00 €
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