| 
 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
      
 
 |  | 
   
	
		
			
				| 
				 a) Ankündigung der 
				Strafanzeige 
   | 
			 
			
				| 
				 Im 
				Abmahnschreiben vom 13.08.2013 der 
				gegnerischen Partei wurde ich informiert, dass es eine 
				Strafanzeige gegen mich geben wird. 
				 Die Begründungen dazu waren aber 
				Falschaussagen bzw. total unmögliche 
				Textinterpretationen. 
				 Beispiel: "Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer." 
			Nachdem ist das gelesen hatte, war ich sicher,  
				dass es kein 
			Strafverfahren gegen mich geben wird. 
				So etwas traute ich der 
			Staatsanwaltschaft Lörrach nicht zu.  
				Ich wurde aber eines 
			Besseren belehrt. Am 23.08.2013 
				fuhr ich zur gegnerischen Anwaltskanzlei und gab folgendes 
				Schreiben ab:   
				Kommentare bzw. 
				Stellungnahme zu den einzelnen Inhalten des Abmahnschreibens am 
				23.08.2013:    
				  | 
			 
			 
	 
   
	
		
				| 
				 b)  
				Strafanzeige 
   | 
			 
		
			| 
			 Staatsanwaltschaftsakte Nr. 1 und 7   
			(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde) 
			 | 
		 
		
			| 
			 Adresse der gegnerischen Anwaltskanzlei 
			
			Staatsanwaltschaft Lörrach  
			Untere Wallbrunnstr. 19 
			 
			79539 Lörrach 
			12.08.2013 
			vorab per Fax: 07621/40.............. 
			In Sachen Nachbarn-X wegen 
			Strafanzeige gegen Gertrud Moser 
			Unser Zeichen: 1................... 
			Sehr geehrte Damen und Herren, 
			im Namen unserer Mandanten x und y Nachbarn-X, 
			erstatten wir Strafanzeige gegen Frau Gertrud Moser, 
			Johann-Peter-Hebelstr. 9, 79589 Binzen, wegen aller von ihr 
			begangenen Straftaten. 
			Sachverhalt: 
			Unsere Mandanten sind Nachbarn von Gertrud Moser. 
			 
			Frau Moser betreibt eine Homepage, welche Sie unter folgender 
			Adresse anschauen können: 
			 
			
			
			www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de 
			Seit mehreren Jahren verhält sich Frau Gertrud Moser 
			auffällig. Sie fühlt sich von den Behörden sowie von unseren 
			Mandanten verfolgt und bedroht. Sie behauptet, dass unsere 
			Mandantin, Nachbarin-X, sie 
			denunziert habe Dies können Sie auf der Homepage von ihr 
			nachvollziehen.  | 
		 
		
			Kommentar am 12.8.2016: 
			 
			Ist meine Homepage eine Straftat? 
			Es herrscht bei uns Presse- und Meinungsfreiheit, oder etwa nicht? 
			Falsche Beschuldigungen: 
			"Auffälliges Verhalten ohne Beweise" ist eine Falschaussage, 
			hier wohl als Straftat gemeint ???? 
			Werde ich nicht von Behörden rechtlich verfolgt und in meinen Grund- 
			und Menschenrechten bedroht? | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 3 und 9 
			(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde) 
			 | 
		 
		
			| Seit wenigen Tagen hat sie nun Plakate und Bilder 
			um das Haus herum aufgehängt. Eine Auswahl fügen wir diesem 
			Schreiben bei, um Ihnen die Situation vor Ort darzulegen.
			 Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau 
			Moser damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte.  
			Unsere Mandanten wollten sich Rat holen.  
			Nun hat Frau Moser mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine 
			unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich ebenfalls 
			mit dem Onlinestellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage: 
			„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin 
			noch mit einem Menschenopfer rechnen kann". 
			Diese Zeilen finden sich auf der Seite: 
			
			www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/sozialer-mord.htm 
			Wenn Sie dort auf den Begriff Lügengöttin klicken, können Sie 
			sehen, dass dies von Gertrud Moser online gestellt wurde. Ihre 
			Adresse ist ebenfalls angegeben. Unsere Mandanten sind direkte 
			Nachbarn. Dies stellt eine Bedrohungslage dar, die für unsere 
			Mandanten keineswegs mehr zu tragen ist. 
			Frau Moser hat auf der Seite 
			 
			www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm 
			 
			weiterhin folgenden Inhalt online gestellt: 
			 
			„8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin 
			Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen 
			anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mit Argumenten 
			wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen, 
			Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen 
			Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten.“ 
			Das Dritte Reich lässt grüßen." 
			Frau Moser hat ihre Sicht der Dinge auf ihrer Homepage unter der 
			Rubrik Nachbarin: Polizeibericht erläutert. 
			Unter dem Punkt 6 schreibt Frau Moser: 
			„Sie sehen sie und ihre Familie sehr oft und müssen sich 
			beherrschen." 
			Über den Fortgang des weiteren Verfahrens bitten wir Sie, uns in 
			Kenntnis zu setzen. Ebenfalls teilen wir Ihnen mit, dass unsere 
			Mandanten sich dazu entschlossen haben, gleichzeitig ein 
			zivilrechtliches Verfahren gegen Frau Moser zu betreiben,  | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 5 und 11 
			(Doppel, weil die Strafanzeige vorab per Fax geschickt wurde) 
			 | 
		 
		
			Es wird am 12.08.2013 ein Schreiben in dieser 
			Angelegenheit unsere Kanzlei verlassen. Voraussichtlich wird dieses 
			Frau Moser am 13.08.2013 erreichen. 
			 
			Unsere Mandanten haben die Befürchtung, dass Frau Moser ihre 
			Drohungen in die Tat umsetzt. | 
		 
		
			Kommentar am 12.8.2016: 
			Welche Drohungen soll ich in die Tat umsetzen? 
			Meine Aktionen waren Verzweiflungstaten aufgrund der 
			Ungerechtigkeiten bei der Polizei, beim Landratsamt, beim Amts- und 
			Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft und neu durch den 
			Petitionsausschuss. | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 13 
			 | 
		 
		
			
			  | 
		 
		
			| GM-Kommentar: Akte Nr. 13, 
			Original in DIN A 4 hochkant. Plakat, das einige Zeit an meinem 
			Zaun hing mit der Aufschrift: 
			 
			4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin ! 
			 
			Kommentar von Moser: In einer Demokratie sind Demonstrationen in 
			Form von Plakaten erlaubt  | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 15 
			 | 
		 
		
			
			  | 
		 
		
			GM-Kommentar: 
			Akte Nr. 15, Original in DIN A 4 hochkant. 
			Plakat, das einige Zeit an meiner Kellertür hing mit der Aufschrift: 
			 
			4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin ! 
  | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 17 
			 | 
		 
		
			
			  | 
		 
		
			| 
			 Akte Nr. 17, Original in DIN A 4 hochkant. 
			Plakat, das einige Zeit an meinem Zaun hing mit der Aufschrift: 
			 
			4 Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die Täterin ! 
			 
			Kommentar von Moser: 
 In einer Demokratie sind Demonstrationen in Form von Plakaten erlaubt.  | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 19 
			 | 
		 
		
			
			  | 
		 
		
			| Hier die besser lesbare Textform: Sozialer 
			Mord 
			Im Rahmen der gemeinsamen Akteneinsicht 2012 mit Rechtsanwältin 
			Claudia Grether bei der Staatsanwaltschaft Lörrach, sprach sie sehr 
			deutlich und laut u.a. an, dass das, was mit mir passiert ist 
			"sozialer Mord" ist.  
			Dem schließe ich mich an und dieser Einsatz hat mir sehr gut 
			getan. 
			Auch durch meine Veröffentlichungen im Internet bin ich praktisch 
			gesellschaftlich tot. Diese Veröffentlichungen sind nicht sofort 
			erfolgt. 
			Davor gab es genügend andere Versuche, mich gegen die Folgen des 
			Polizeiberichts im Auftrag meiner 
			Nachbarin-X zu wehren. Siehe 
			zeitliche Reihenfolge 
			Nachdem alle meine öffentlichen Petitionen zur Einleitung und 
			Durchführung von gerichtlichen Betreuungsverfahren gescheitert 
			waren, habe ich diese Ablehnungen als künftiges Todesurteil 
			aufgefasst. 
			 
			Die Justiz hat jetzt ein psychiatrisches Gutachten über mich, so 
			dass jederzeit wieder ein gerichtliches Betreuungsverfahren 
			eingeleitet werden kann.  
			 
			Die jetzt vierjährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin 
			noch mit einem Menschenopfer rechnen kann.  | 
		 
		
			| Üble Nachrede, ein 
			Straftatbestand von susanne-stetter @ 2012-03-07 – 
			12:23:49  
			Mit irgendwelchen Behauptungen irgendeiner Person über eine andere 
			kann es zu dem Procedere der Zwangseinweisung kommen.  
			In der Praxis nehmen Polizei, Ärzte, Ämter usw Behauptungen für bare 
			Münze.  
			Aus Haftungsgründen hat kein Beteiligter am Verfahren ein Interesse 
			der Sachaufklärung.  
			Mehr ....? siehe Link 
			Quelle:
			
			http://freiheit-zur-krankheit.blog.de/tags/üble-nachrede/fullposts 
			Kommentar von mir:  
			Vielen Dank, Susanne Stetter, für diese Hinweise. Durch die 
			Falschaussagen meiner Nachbarin-X bin ich "nur" in ein gerichtliches 
			Betreuungsverfahren gekommen und nicht direkt in die Psychiatrie. 
			Diese Quelle habe ich am 3.8.2013 gefunden. 
			Auf dieser Homepage beschwere ich mich, dass meine Beschwerden in 
			Dienstaufsichtbeschwerden umgewandelt werden und keine sachliche 
			Klärung erfolgt.  | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 21 
			 | 
		 
		
			Email an den Petitionenausschuss und an die 
			Abgeordnete Rolland 
			 
			Betreff: Öffentliche Protestaktionen von mir – 
			Ihre Ablehnung meiner Petition 15/2512  
			Von: "Gertrud Moser" <................ne.de>  
			An: <petitionen@landtag-bw.de>  
			Kopie: <gabi.rolland@spd.landtag-bw.de>  
			Datum: 29. Jul 2013 14:05
			--Öffentliche Protestaktionen von mir - Ihre Ablehnung meiner 
			Petition 15/2512 
			 
			Sehr geehrte Damen und Herren, 
			 
			heute morgen habe ich Teil 2 meines Widerspruchs gegen die 
			Petitionsablehnung per Einschreiben mit Rückschein weggeschickt. 
			Außerdem die bisherigen Emails dazu. 
			 
			Eben habe ich meine Homepage um zwei Seiten ergänzt: 
			http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/plakate.htm 
			und  
			http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/nazi.htm 
			 
			Vorab Teil 2 meines Widerspruchs als PDF. 
			 
			Nachdem ich das Einschreiben in Lörrach aufgegeben hatte, hatte ich 
			nur leichte Herzbeschwerden. 
			 
			Aufgrund meiner vierjährigen vergeblichen Bemühungen zur Klärung der 
			Falschaussagen meiner Nachbarin-X halte ich es nicht für übertrieben, 
			sie als Lügengöttin zu bezeichnen. 
			Sie wird angebetet vom ehemaligen Bürgermeister, der Polizei, den 
			Zivilgerichten, der Staatsanwaltschaft, ..... und jetzt neu vom 
			Petitionsausschuss. 
			 
			Durch meine Aktionen wissen jetzt immer mehr Bürgerinnen und Bürger 
			in Binzen Bescheid. 
			Ich habe noch keine negative Reaktion erlebt. Nur meine Nachbarn 
			verhalten sich ziemlich zurückhaltend.  
			Besonders wohl fühle ich mich nicht dabei.  
			Andererseits warte ich auch auf anwaltliche Reaktionen von Ihnen 
			(nachträgl. Korrektur: ihnen). Dann wird mich das Lörracher 
			Amtsgericht garantiert wieder verurteilen. 
			 
			Soll ich jetzt noch freundlich grüßen ??? 
			--  
			Gertrud Moser 
			Johann-Peter-Hebel-Str. 9 
			D-79589 Binzen 
			Tel. .... 
			----------------------------------------------------------- 
			Anlagen: •2013-7-29-an-landtag-bw-petitionen.pdf  
			Geändert am: 12.08.2013 Impressum 
			Startseite: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de   | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 23 
			 | 
		 
		
			Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen 
			Entmündigungswesen,  
			aufgezeigt meistens an diesem FallDiese Seite entstand erst 
			nach 4 Jahren, nachdem der Petitionsausschuss meine Petition im 
			Landtag von Baden-Württemberg zur Ablehnung empfohlen hatte und 
			damit natürlich durch kam. Außerdem werde ich der veröffentlichten 
			Petition erneut beschuldigt, mich auffällig verhalten und das auch 
			zugegeben zu haben. 
			________________________________________ 
			11. August 2013: Manches fällt einem erst sehr spät wie Schuppen 
			von den Augen: Zitat aus dem Polizeibericht im Auftrag meiner 
			Nachbarin: 
			"Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die 
			Anzeigeerstatterin hingewiesen." 
			Gegen welche Rechtsvorschriften soll ich verstoßen haben? 
			Als ich später bei der Polizei war und gegen ihre Falschaussagen 
			protestiert hatte, wurde ich nicht auf Straf- und Privatrechtliche 
			Möglichkeiten gegen die Nachbarin-X hingewiesen, obwohl es dafür 
			Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch gibt. Mehr1... Mehr2... Auch 
			mein erster Anwalt hat nichts dazu beigetragen. Mehr...  
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			Ablehnung von Zeugen durch Polizei und Staatsanwaltschaft 
			Um ungeklärte Ereignisse in Polizeiberichten zu untersuchen werden 
			Zeugen gesucht. Dies ist nie-mals geschehen. Als mögliche Zeugen 
			könnten verschiedene Einwohner von Binzen in Frage kom-men, die mich 
			kennen, z.B. Nachbarn. Die Polizeidirektion Lörrach und die 
			Staatsanwaltschaft Lörrach haben eine Nachbarschaftsbefragung 
			abgelehnt. Dazu habe ich sogar einen Fragebogen entwickelt. Mein 
			Brief an Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft am 28.2.2010 
			Antwort der Polizeidirektion am 3.3.2010 Keine Reaktion der 
			Staatsanwalt auf diesen Vorschlag. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			11.8.2013: Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 6 Recht auf 
			ein faires Verfahren Er wurde nicht bei mir eingehalten, obwohl ich 
			seit 4 Jahren vergeblich darauf hinweise: Beschwerde an mehrere 
			staatl. Institutionen 24.10.2010, Beschwerde an Landgericht Freiburg 
			25.10.10, Beschwerde an Oberlandesgericht Karlsruhe 30.10.10, 
			Beschwerde an Amtsgericht Lörrach 19.11.10, Beschwerde an 
			Landgericht Freiburg 22.11.10 Antrag auf Wiederaufnahme bei der 
			Staatsanwaltschaft 28.05.2012, Noch nicht veröffentlichte 
			Originalpetition an den Landtag vom März 2013 Das Dritte Reich lässt 
			grüßen. 
			________________________________________ 
			8. August 2013: Möglich ist auch, dass die Anzeigeerstatterin 
			Arierin ist. Dann muss keine staatliche Institution ihre Aussagen 
			anzweifeln. Ihr Opfer kann sich dann auch nicht mir Argumenten 
			wehren, wie Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf Zeugen, 
			Anspruch auf Konkretisierung von Aussagen und sonstigen 
			Einwendungen, die in einem demokratischen Rechtsstaat gelten. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			In meinen Beschwerden bei den Zivilgerichten, bei der 
			Staatsanwaltschaft und beim Petitionsaus-schuss wollte ich den 
			tatsächlichen Beruf der Anzeigeerstatterin wissen. Dies wurde mir 
			bis heute (9.8.2013) verweigert. Ihre sogenannten fachlichen 
			Falschaussagen werden jedoch als wahr angenommen, unter denen ich 
			seit 4 Jahren leiden muss. 
			Es ist der 7. August 2013. Die Anzeigeerstatterin hat mir, wie 
			vermutet, immer noch keinen schriftli-chen Nachweis ihrer 
			beruflichen Qualifikation erbracht. Mehr... Nach ihrer Aussage bei 
			der Polizei scheint sie mit Menschen zu arbeiten, die gesundheitlich 
			beeinträchtigt sind. Ich möchte liebend gerne wissen, ob die alle 
			psychisch krank sind. Sie hat sich ja als Betreuerin für psychisch 
			Kranke ausgegeben. Wenn dem nicht so ist, denunziert sie Menschen 
			mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, für die sie vermutlich eine 
			gewisse Verantwortung trägt 
			Wenn ein Arzt medizinische Aussagen macht, gibt es für ihn 
			berufliche Nachweise, die auf Arzt-Homepages belegt sind. Analog 
			gilt dies für Rechtsanwälte.  
			Es ist krass. Ihre sogenannten fachlichen Aussagen bei der Polizei 
			hatten verheerende Folgen für mich und ich habe nach 4 Jahren noch 
			keinen Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation, weder von ihr noch 
			von einer staatlichen Institution.  
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft zur Verteidigung 
			der Täterin 
			Die Staatsanwältin unterstellt der 
			Nachbarin-X gute Absicht, obwohl 
			sie Unterlagen hat, die ein anderes Bild von der 
			Nachbarin-X ergeben. 
			Widerspruch gegen Bauvorhaben Hundezwischenfall  
			Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist, 
			obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält 
			und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der 
			Nachbarin-X auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird. 
			Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in 
			Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich 
			durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit 
			ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die Gelegenheit 
			vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie der Meinung, dass 
			ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden kann: 
			 
			Die Meldung eines derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der 
			Polizei sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.  
			Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine 
			psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person 
			verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche 
			Betreuungsverfahren erfahren hat. 
			Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten 
			Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige 
			Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der 
			Nachbarin-X nicht bearbeitet. 
			Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und 
			Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben 
			könnten. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			Der in allen Instanzen abgelehnter Widerspruch: 
			19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss 
			Weiterer Versuch in der 1. Instanz: 28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf 
			dem Dienstweg nach oben" hatte keine Wirkung. Ablehnung am 30.7.2012
			 
   | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 25 
			 | 
		 
		
			| Subjektive Feststellungen der Staatsanwaltschaft 
			zur Verteidigung der Täterin Die Staatsanwältin unterstellt 
			der Nachbarin-X gute Absicht, obwohl sie Unterlagen hat, die ein 
			anderes Bild von der Nachbarin-X ergeben. Widerspruch gegen 
			Bauvorhaben Hundezwischenfall  
			Die Staatsanwältin unterstellt der Nachbarin, dass sie Laie ist, 
			obwohl der Polizeibericht "Betreuerin für psychisch Kranke" enthält 
			und die tatsächliche genaue berufliche Qualifikation von der 
			Nachbarin-X auch nach 4 Jahren nicht freiwillig bekanntgegeben wird. 
			Die Staatsanwältin bezeichnet einen Wutausbruch bzw. vor Wut in 
			Tränen ausgebrochen als auffälliges Verhalten. Das diese Wut sich 
			durch verschiedene Verhaltenweisen der Nachbarn in der Vergangenheit 
			ergeben hat, wird ignoriert. (Selbst Mörder haben die Gelegenheit 
			vor Gericht, ihre Tat zu begründen). Dann ist sie der Meinung, dass 
			ein solches Verhalten der Polizei gemeldet werden kann: 
			 
			Die Meldung eines derartigen psychisch auffälligen Zustands bei der 
			Polizei sei strafrechtlich nicht zu beanstanden.  
			Sie beanstandet auch nicht, dass dieses Mitteilung über eine 
			psychisch auffällige Person hinter dem Rücken der betroffenen Person 
			verbreitet wurde und sie davon erst über das gerichtliche 
			Betreuungsverfahren erfahren hat. 
			Die Staatsanwältin äußert sich nicht zu den wichtigsten 
			Falschaussagen, z.B. andauerndes Auffallen, d.h. wichtige 
			Falschaussagen werden von der Staatsanwaltschaft zugunsten der 
			Nachbarin-X nicht bearbeitet. 
			Die Staatsanwältin ignoriert auch Unterlagen zum Bau- und 
			Gewerberecht, aus denen sich mögliche Straftatbestände ergeben 
			könnten. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			Der in allen Instanzen abgelehnter Widerspruch: 
			19.11.2011 Beschwerde gegen den Staatsanwaltsbeschluss 
			Weiterer Versuch in der 1. Instanz: 28.5.2012 Der Bezeichnung "Auf 
			dem Dienstweg nach oben" hatte keine Wirkung. Ablehnung am 30.7.2012
			 
			________________________________________ 
			Um den Wahrheitsgehalt eines Polizeiberichts zu belegen, sollte man 
			ihn vollständig lesen und dann Satz für Satz bzw Satzteil für 
			Satzteil überprüfen und feststellen, ob es Beweise und Zeugen für 
			die Aussagen gibt. Das haben weder die Polizei noch die 
			Zivilgerichte noch die Staatsanwaltschaft noch der 
			Petitionsausschuss getan. Die Aktivitäten des Landratsamts dienten 
			auch der Lügengöttin und ihrer Familie.  
			Sie auf voller Linie durch die Lügengöttin. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			Die Petition im Landtag von Baden-Württemberg, die bearbeitet wurde, 
			war nicht die Original-Petition.  
			Die Petition wurde zugunsten der Lügengöttin bearbeitet. 
			________________________________________ 
			Der Begriff "Entmündigung" wurde abgeschafft und durch den 
			harmlosen, positiv wirkenden Begriff "Betreuung" ersetzt. 
			Tatsächlich verlieren die Betroffenen grundlegende Handlungs- und 
			Eigentumsrechte. Belege dazu gibt es auf meiner anderen Homepage 
			www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de 
			Auch die Nazis waren große Meister im Umgang mit positiv wirkenden 
			Begriffen, die tatsächlich einen schrecklichen Hintergrund hatten. 
			________________________________________ 
			 
			Mit dem Begriff "Anregung" wird ein gerichtliches 
			Betreuungsverfahren, in dem für die Betroffenen zwingend ein 
			psychiatrische Gutachten erstellt werden muss. Diese Gutachten sind 
			sehr umstritten. Die Anregung ist formlos. Selbst beim Ratenkauf 
			gibt es gesetzliche Formvorschriften, obwohl ein Ratenkauf i.d.R. 
			keine so dramatischen Auswirkungen auf den Menschen haben kann wie 
			gerichtliche Betreuungsverfahren. 
			Die Praxis hat gezeigt, dass Anregungen auch aus unlautere Absichten 
			geschehen, z.B. Vermögens- und Grundstücksziele. 
			Ich habe durch öffenliche Petitionen im Deutschen Bundestag 
			erfolglos versucht, dass es für "Anregungen" Formvorschriften gegen 
			muss. Die Ablehnungen enthalten Fehler und sind nicht richtig 
			nachzuvollziehen. Siehe Schaltfläche "Petitionen" meiner anderen 
			Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.  
			 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			 
			________________________________________ 
			Ich habe tatsächlich geglaubt, dass der Petitionsausschuss diese 
			extra angegebene Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de 
			angeschaut und entdeckt hat, dass ich mich vor der per-sönlichen 
			Petition für die Allgemeinheit eingesetzt habe. Ich habe erwartet, 
			dass es Entrüstung über die Ablehnungen im Ausschuss gibt, weil die 
			Ablehnungsgründe nicht richtig nachzuvollziehen sind.  
			Meine Vermutung: Eine Homepage von einer als "psychisch krank" 
			Denunzierten anzuschauen, ist für die Volksvertreter reine 
			Zeitverschwendung. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
   | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 27 
			 | 
		 
		
			| In einem demokratischen Rechtsstaat haben 
			Betroffene, die in ein Gerichtsverfahren geraten, das Recht auf 
			Zeugen. Dies gilt nicht für gerichtliche Betreuungsverfahren. 
			Beweise:  
			1. Ich soll nach Aussage meiner 
			Nachbarin-X Bauarbeiter belästigt 
			haben. Trotz mehrfacher Bitten an die Justiz, die Bauarbeiter zu 
			befragen, ist dies bis heute nicht geschehen. Siehe beispielsweise 
			Richternotiz. Der schreibt sinngemäßg dass ich widerspreche. 
			Trotzdem läuft das Betreuungsverfahren "normal" weiter. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			2. Ich soll nach Aussage meiner 
			Nachbarin-X andauernd auffallen. 
			Bis heute hatte ich kein Recht darauf, dass diese Aussage inhaltlich 
			konkretisiert und belegt wird. Für diese drastische Lüge habe ich 
			kein Anspruch auf die Wahrheit. Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			3. Für dieses angebliche andauernde Auffallen müsste es viele 
			Zeugen geben. Die existieren aber nicht.  
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			4. Die Nachbarin-X hat leicht zu widerlegende Falschaussagen 
			gemacht. Es gibt dazu keine Rechts-folgen für sie. Keine staatliche 
			Institution ist bereit, hier etwas zu meinen Gunsten zu tun 
			!!!!!!!!!!!!!!!!! Und das seit 4 Jahren !!!! Das Dritte Reich lässt 
			grüßen. 
			 
			5. Bisher hatte ich kein Recht auf Zeugen wie es schlimme Straftäter 
			haben. Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			 
			________________________________________ 
			Rechtslage: 
			In der Bundesrepublik muss man sich bei einem Strafverfahren durch 
			die Staatsanwaltschaft nicht selbst belasten. 
			In einem Strafverfahren steht dem Beschuldigten grundsätzlich ein 
			Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 I Satz 2 StPO zu. 
			Wer Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, muss grundsätzlich 
			keine Angaben machen, unabhängig davon, ob es sich um belastende 
			oder entlastende Angaben handeln würde. Auch wer noch nicht 
			Beschuldigter eines Strafverfahrens ist, aber, wenn er - z.B. soweit 
			er zunächst noch als Zeuge angehört wird - sich durch Angaben selbst 
			belasten und in die Gefahr einer Strafverfolgung wegen einer 
			Straftat oder Ordnungswidrigkeit bringen könnte, hat ein 
			Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und muss keine Angaben 
			machen, die ihn selbst belasten könnten. 
			Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach mit Zustimmung der 
			Generalstaatsanwalt Karlsruhe und des Justizministerium: 
			Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat Teile der Betreuungsakte 
			einschließlich des ärztlichen Gutachtens kopiert und verwendet. Bei 
			meinen Beschwerden bis zum Justizministerium wurde diese Akte ohne 
			mein Wissen verwendet.  
			Erst 2012 habe ich im Rahmen einer Akteneinsicht davon erfahren. 
			Meine persönliche Schlussfolgerung: Aufgrund des ärztlichen 
			Gutachtens wurden mir übliche rechtsstaatliche Mittel verweigert. 
			Dabei war es keine Strafanzeige gegen mich, sondern ich wollte über 
			die Staatsanwaltschaft Beweise zu den Falschaussagen haben. 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			Typisch für die Nazis und andere totalitäre Staaten ist das 
			Denunziantentum. 
			Mehr siehe Schaltfläche "Denunzianten" bei meiner 
			Informationshomepage zu gerichtlichen Betreuungsverfahren
			
			www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de. Das Dritte Reich lässt 
			grüßen.  
			________________________________________ 
			Zitat aus: 
			27.12.2011 von Amtsgerichtsdirektor, Antwort auf Brief vom 7.12.2011 
			Mehr: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2011-12/2011-12-27-von-amtsgericht.htm 
			11. Textteil: 
			Ob im Übrigen Frau x..... anlässlich ihrer Anzeige bei der Polizei, 
			die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte, eine 
			Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor Einleitung des 
			Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung der Anordnung von 
			Betreuung nicht zu prüfen. 
			Das hier ist Wohl der Gipfel:  
			Denunziatentum mit Falschaussagen soll legal sein.  
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			Betroffene in Betreuungsverfahren und Menschen, für die die Justiz 
			ein psychiatrisches Gutachten hat, können schlechter behandelt 
			werden als Straftäter. Mehr siehe Startseite.  
			In einem Interview gab Gustl Mollath an, dass er lieber in einem 
			Gefängnis wäre als in der Psychatrie. Gesamter Ausschnitt zu Gustl 
			Mollath in Frontal 21 (ZDF):
			
			www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/460#/ 
			beitrag/video/1953934/Mollath:-In-den-Mühlen-der-Justiz 
			Mehr über Gustl Mollath: www.gustl-for-help.de http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
   | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 29 ?????? 
			 | 
		 
		
			 
			An dieser Stelle habe ich ein Blatt mit 
			handschriftlichen Notizen ohne Aktennummer als Kopie erhalten. Daher 
			ist nicht ganz sicher, ob folgender Text als Nr. 29 in der Akte 
			enthalten ist: 
			________________________________________ 
			Gegen Ende der Nazi-Zeit haben die Nazis Akten vernichtet, ebenso 
			geschah das in der Endzeit der DDR. Um so etwas zu verhindern, gibt 
			es inzwischen gesetzliche Vorschriften, die auch im Strafgesetzbuch 
			verankert sind. In meinem Fall ist das auch geschehen, wird aber von 
			allen beteiligten staatlichen Institutionen als positiv gesehen. 
			Mehr siehe Schaltfläche Mehrfache Aktenvernichtung (beim 
			Landratsamt). Dieses Verhalten fand auch der Petitionsausschuss für 
			normal. Letztes Jahr habe ich mit einer Betreuungsbehörde einer 
			Stadt nördlich von Freiburg telefoniert und mich erkundigt, ob dort 
			auch analog wie bei mir Akten vernichtet werden. Mein 
			Gesprächspartner war völlig erstaunt über derartige Handlungen.  
			________________________________________ 
			Fehlender Respekt vor Menschen, die in ein gerichtliches 
			Betreuungsverfahren geraten oder es erfolgreich überstanden haben. 
			Siehe Schaltfläche Betreuung für.... Eine solche Behandlung muss ein 
			Straftäter i.d.R. nicht hinnehmen. Neben Juden und Nazi-Gegnern 
			waren sogenannte "Psychisch Kranke" dem Dritten Reich gnadenlos 
			ausgeliefert. 
			________________________________________ 
			Bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahren erfahren 
			die Betroffenen nicht einmal eine genaue Begründung. Siehe Beispiel. 
			Diese Praxis liegt noch unter dem Nazi-Niveau.  
			________________________________________ 
			Hier ist das Bild von der  
			Blinde, weinende Justitia 2 
			Blind, crying for Justice. Aveugles, en criant de la justice. Blind, 
			piangendo per la giustizia 
			Ciego, llorando por la Justicia. Cegos, clamando por Justiça. Blind, 
			huilen van Justitie. Blind, græder for Retfærdighed. Blind, płacz 
			sprawiedliwości. Musik von Hartwigmedia www.hartwigmedia.com. 
			http://youtu.be/_x-3mhENfwU  
			________________________________________ 
			Mitteilung über psychisch verdächtige PersonEine derartige 
			polizeiliche Maßnahme war mir bisher unbekannt. Ich hätte so etwas 
			auch nicht für möglich gehalten. Während über normale polizeiliche 
			Anzeigen die Betroffen bald offen davon erfah-ren, bleibt diese 
			Mitteilungsart für "psychisch verdächtige Personen" geheim.  
			Diese Mitteilung befand oder befindet sich über einen mir 
			unbekannten Zeitraum bei der Gemeinde Binzen. Im Rahmen einer 
			Akteneinsicht vor längerer Zeit wurde sie mir nicht vorgelegt. Wenn 
			ich nicht in ein Gerichtliches Betreuungsverfahren geraten wäre, 
			hätte ich vermutlich nichts davon erfahren.  
			Da ich bei einem Telefonat mit dem Polizisten als Verfasser dieser 
			Mitteilung den Eindruck hatte, dass er sicher ist, dass ich eine 
			psychisch Kranke bin, ist es durchaus möglich, dass es mehr als eine 
			Mitteilung von meinen Nachbarn gegeben hat, von denen ich nichts 
			weiß.  
			________________________________________ 
			Bei meiner allgemeinen Homepage 
			
			www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de sind Videos von 
			Fernsehsendungen eingebunden oder mit Fernsehsendungen verlinkt. In 
			einer dieser Sendungen wurde erwähnt, dass nach Expertenschätzungen 
			jede 3. Betreuung bzw. Entmündigung überflüssig ist.  
			________________________________________ 
			Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das 
			Landratsamt Lörrach mich mit unnötigen Parkplatzpflichten für meine 
			geringfügige Nachhilfe und eine Nutzungsänderung belegt haben. Beide 
			Maßnahmen währen dringend aus mehreren Gründen für meine 
			denunzierenden Nachbarn nötig gewesen. Die vorhandenen Stellplätze 
			im öffentlichen Bereich wurden und werden durch meine denunzierenden 
			Nachbarn und durch das neuerbaute Seniorenheim am Anfang der Straße 
			benötigt. Durch mich wurden noch niemals die öffentlichen Parkplätze 
			in dieser Straße stark beansprucht wie durch meine Nachbarn, die 
			mich denunziert haben.  
			________________________________________ 
			Diese Fall-Homepage belegt, dass die Gemeinde Binzen und das 
			Landratsamt Lörrach meine Rechte als Grundstückseigentümerin 
			ignoriert haben. Das Gewerbe im Wohngebiet wurde "offiziell" erst 
			von den Behörden überprüft als ich einen Anwalt eingeschaltet hatte. 
			Meine Hinweise hatten nicht genügt. Da diese Hinweise am gleichen 
			Tag erfolgten, an dem meine Nachbarin-X bei der Polizei war, glaube 
			ich an einen Racheakt. Diese Vermutung wird nicht geteilt.  
   | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 31 
			 | 
		 
		
			 
			Polizei, Landratsamt, Zivilgerichte, Staatsanwaltschaft und neu der 
			Petitionsausschuss im Landtag glauben, dass es meine 
			Nachbarin-X nur 
			gut mit mir gemeint hat. Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			________________________________________ 
			Ich habe viele Versuche unternommen, um Gerechtigkeit zu bekommen. 
			Seit Beginn dieser Homepage muss ich mich sinnbildlich "an den 
			Pranger stellen" wie im Mittelalter, weil mir staatliche 
			Institutionen normale Bürgerrechte verweigern. Ich weiß, dass man 
			vorsichtig sein sollte, persönliche Daten im Internet preiszugeben. 
			Aufgrund meiner erfolglosen Nicht-Online-Versuche blieb mir nichts 
			anderes übrig. Mein Ruf ist daher für immer ruiniert und nicht mehr 
			wiederherzustellen. Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			 
			________________________________________ 
			Zitat aus meinem Brief vom 18.01.2012 an das Amtsgericht Lörrach, 
			Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe: 
			Ziele der gerichtlichen Betreuungsverfahren sind 
			a) die rechtliche Vertretung, 
			pervertiert, weil ich Fehler von staatlichen Institutionen 
			nachweisen muss 
			b) die Gesundheitssorge,  
			pervertiert, weil ich durch das Verfahren Krankheiten bekommen habe 
			c) Vermögenssorge, pervertiert, weil ich finanzielle Folgen hatte.
			 
			Das Dritte Reich lässt grüßen. 
			 
			________________________________________ 
			Blinde, weinende Justitia Foto vom Video 
			________________________________________ 
			Geändert am: 12.08.2013 Impressum  Startseite: 
			www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de  
  | 
		 
		
			| 
			  
			Staatsanwaltschaftsakte Nr. 33 
			 | 
		 
		
			| Brief von mir, also ich noch nicht sicher wusste, 
			wer die Strafanzeige erstattet und welche Inhalte sie hatte. | 
		 
		
			 
			usw. Formular, Schriftwechsel und somit weitere Aktennummern | 
		 
		
			|   | 
		 
		 
 
	
 
  
   
 |