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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft


G. Moser, Adresse ....

 

Per Einschreiben mit Rückschein

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Stabelstraße 2

76133 Karlsruhe

 
Aktenzeichen 5 Zs ..../13
in Zusammenhang mit
Aktenzeichen 82 Js ..../13.

In Zusammenhang mit
Aktenzeichen 3 Zs ..../09
85 Js ..../09
und 86 Js ..../13

18.02.2014

Beschwerde gegen die Ablehnung meiner Strafanzeige vom 11.12.2014 mit dem Aktenzeichen 80 Js ....../14

Ablehnungsschreiben vom 05.02.2014 durch den Leitenden Oberstaatsanwalt I. Eingang am 07.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

2009 kam ich durch einen Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X in ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Von diesem Bericht erfuhr ich erst über die Akteneinsicht beim Amtsgericht.

Trotz sofortiger Schreiben mit Hinweis auf Falschaussagen von Nachbarin-X wurden diese nicht vom Amtsgericht überprüft.

Daher erstattete ich am 4.10.2009 Strafanzeige gegen Nachbarin-X und Strafantrag. Mein Ziel war es, die Aussagen im Polizeibericht zu belegen oder zu widerlegen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft Lörrach als auch die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe haben dies nicht getan.

Zugehörige Aktenzeichen: 85 Js ..../09, 3 Zs ...../09, E-......2010/....
Am 22.5.2012 konnte ich bei der Staatsanwaltschaft Lörrach Akten einsehen und entdeckte, dass es eine Beiakte gab, mit Kopien aus der Betreuungsakte des Amtsgerichts einschließlich des psychiatrischen Gutachtens. Ansonsten waren keine Aktivitäten der Staatsanwaltschaft zu meinen Gunsten erkennbar.

Daher beantragte ich am 28.5.2012 die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht und versah sie mit dem Zusatz „Auf dem Dienstweg nach oben".
Dieser Zusatz scheint keine Wirkung gehabt zu haben.

Seit 2009 kämpfe ich nun mit verschiedenen Möglichkeiten gegen die Inhalte und Folgen des Polizeiberichts. Er ist fester Bestandteil der Betreuungsakte und wird mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

Zu diesem Polizeibericht sind mir wichtige rechtsstaatliche Mittel zu meinen Gunstenverweigert worden. Dazu gibt es genügend Schreiben von mir.


Ablehnungsgrund am 5.2.2014 durch LOStA I.:
„Das von Ihnen angezeigte Geschehen im Jahr 2009 war bereits Gegenstand des Vorgangs 85 Js ....9/09, in dem Ihr Vorbringen umfassend geprüft wurde".
Diese Aussage halte ich für falsch.
Ich hatte keine Recht auf Zeugen. Nachbarin-X machte nicht konkrete negative Angaben über mich.

Außer Betreuungsaktenteile kopieren und Nachbarin-X zu unterstellen, dass sie esgut mit mir gemeint hat, kenne ich keine weiterer Aktivitäten der Staatsanwaltschaft zu meinen Gunsten.

Außerdem hat mir Staatsanwältin Dr. Reil mitgeteilt, dass sie sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten muss. An anderer Stelle hat sie behauptet, dass sie mein Anliegen unter allen Gesichtspunkten geprüft hat.

Ich beantrage daher die Feststellung des Wahrheitsgehalts über ein Verhör von Nachbarin-X weitgehend nach meinen Fragen, die der Generalstaatsanwaltschaft seit Mitte August 2013 vorliegen.

Im März 2013 wandte ich mich an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg.
Hauptziel war wieder der Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts.
Im Juli 2013 wurde meine Petition abgelehnt, wobei der Petitionsausschuss vermutlich nicht nach seinen eigenen Richtlinien meinen Fall untersucht hat, sondern nur aus verschiedenen Anlageschreiben eine Zusammenfassung geschrieben hat.

Dieses Vorgehen machte mich wütend, so dass ich auf meiner Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de das Thema „Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungswesen" aufgezeigt an meinem Fall geschrieben habe.

Außerdem hing ich Protestplakate an meinem Grundstück auf, was mir auch nicht leicht gefallen ist.
Aufgrund dieser Texte gingen Nachbar-X und Nachbarin-X mit Hilfe der Rechtsanwältin zzzz........ gegen mich vor, wobei sie meine Aussagen verfälschten bzw. falsch interpretierten.

Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat dann im Auftrag von Rechtsanwältin zzzz........ gegen mich ein Strafverfahren wegen Bedrohung eingeleitet, obwohl ich gar keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzes begangen habe. Aktenzeichen 86 Js ..../13.

Die Begründung wegen meiner Veröffentlichungen im Internet halte ich für nicht rechtens. Es gibt das Demonstrationsrecht und die Pressefreiheit.

Da mir normale rechtsstaatliche Mittel so lange verweigert wurden, ist es nicht völlig falsch, wenn ich von nationalsozialistischen Tendenzen spreche. Warum, habe ich begründet.

Aufgrund des fehlerhaften Schreibens der Rechtsanwältin zzzz........ habe ich
Strafanzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Freiburg erstattet, die von der Staatsanwaltschaft Lörrach abgelehnt wurde. Aktenzeichen: ... Js ..../13, dann 82 Js ...../13.

Nach meiner abgelehnten Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe am 8.11.2013, Aktenzeichen 5 Zs ..../13, war als Rechtsmittel binnen eines Monats nur ein bestimmter Schriftsatz durch einen Rechtsanwalt zugelassen. Diese Frist wurde nicht eingehalten, weil der Sachverhalt bisher nicht ausermittelt wurde und insoweit ist es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft vor Ort, diesen Mangel zu beheben.

Weil der Petitionsausschuss meine Widersprüche gegen die Bearbeitung meiner Petition abgelehnt hat und die Online-Veröffentlichung meiner abgeänderten Petition beibehalten hat, habe ich Anfang Januar 2014 Strafanzeige und Strafantrag u.a. wegen Verleumdung gegen den Petitionsausschuss gestellt.

Dazu läuft zur Zeit ein Ermittlungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens erwarte ich, dass der Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts durch ein Verhör von Nachbarin-X nach meinen Vorgaben durchgeführt wird.

Im Rahmen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens können der betroffenen Person ihre volle Geschäftsfähigkeit und damit ihre Verfügung über ihr Eigentum aberkannt werden. Faktisch ist die Person dann entmündigt.

Experten schätzen, dass jede 3. sogenannten Betreuung in der Bundesrepublik nicht erforderlich ist.
Anregungen von Betreuungen sind bis heute formlos, was ich für sehr ungerecht halte, weil gerichtliche Betreuungsverfahren mit ärztlichen Zwangsvorführungen verbunden sind. Psychiatrische Gutachten sind umstritten.

Seit über 4 Jahren lebe ich daher in Angst vor erneuter Verleumdung.
Diese Angst ist berechtigt, denn in dem Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich haben Nachbar-X und Nachbarin-X erneut behauptet, dass ich seit Jahren auffällig bin ohne konkrete Beispiele zu nennen.

Das ist wieder eine Falschaussage, gegendie ich hiermit vorgehe und dazu Aktivitäten von der Staatsanwaltschaft erwarte.
Im Verfahren spielt auch eine Rolle, wie gut sich der Verfasser des Polizeiberichts B. und meine Nachbarn-X sich kennen.
2013 wollte ich ihn einmal kurz sehen. Das ist vom Polizeirevier Weil am Rhein abgelehnt worden. Ich beantrage daher, dass ich ihn einmal kurz sehen darf, um festzustellen, ob ich ihn schon bei meinen Nachbarn gesehen habe.
Allerdings bekomme ich von den Besuchern meiner Nachbarn nur wenig mit, so dass dieser Vorschlag mich nicht unbedingt weiter bringt.

Dass sie sich irgendwie kennen, ergibt sich aus einem Schreiben von Nachbar-X und wie, sollte unbedingt geprüft und begründet werden.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser


Geändert am:   21.01.2024

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