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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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2179,37 Euro ohne Verwaltungskosten

 


Im folgenden ein Ausschnitt dazu aus der Seite "Aktuelles"

4.

Unprofessionelle Klage beim Verwaltungsgericht bekam eine Art "Lager-Aktenzeichen"

 

Ich bin zur Zeit Prozessbevollmächtigte für mich für die Klagen gegen die Polizei und den Landkreis Lörrach.
Schon im Oktober 2014 habe ich beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht, in der ich allerdings sämtliche staatliche Institutionen aufgeführt habe, die in meinem Fall mich ungerecht behandelt haben.
Grund: Ursache für meine Rechtsprobleme sind der Polizeibericht und die meiner Meinung nach mehrfache Amtspflichtverletzung des Landratsamt Lörrach. Alles habe ich mit Belegen eingereicht.
Das war so "unprofessionell" und umfangreich, dass das Verwaltungsgericht mir empfohlen hat, sie nicht durchzuführen.
Ich habe dann erfahren, dass so etwas nicht einmal gelesen wird.
Es wurde mir angeboten sie zurückzunehmen, dazu habe ich ein Schreiben mit Gegenargumenten verfasst.
Meine "Klage" bekam dann so eine Art "Lager-Aktenzeichen".
Ziel dieser Klage war u.a. zu beweisen, dass die Nachbarn-X ausreichend Gründe hatten, mich bei der Polizei anzuschwärzen, weil ich in einem Schreiben an das Landratsamt auf das möglicherweise unzulässige Gewerbe hinwies.

5.

Eingaben bzw. Klagen beim Verwaltungsgericht
Bisherige Kosten: 2179,37 Euro

 

Nachdem meine Klagen beim Amts- und Landgericht gescheitert waren, entschloss sich mein bisheriger Anwalt, beim Verwaltungsgericht zu klagen, zunächst nur gegen den Landkreis Lörrach.

Meine Bitte, auch die Polizei zu verklagen, hat er zunächst abgelehnt und es schließlich doch getan.

Für diese beiden Klagen hat er meine unprofessionelle Klage vom Verwaltungsgericht zurückbekommen.
In der Folgezeit gab es verschiedenen Eingaben von ihm, von denen er einige einreichte, ohne, dass ich sie vorher lesen konnte.
Zweimal habe ich ihm geschrieben, dass ich alle Schreiben vorher lesen möchte, bevor er sie wegschickt.

Eine Eingabe sollte er wieder zurücknehmen und sie zusammen mit mir bearbeiten. Dazu habe ich ihm Vollmachtsentzug zur Wahl gestellt.
Er hat es nicht getan und mir erwidert, dass ich ohne Anwalt beim Verwaltungsgericht möglicherweise für prozessunfähig erklärt werde.

Als er mir kürzlich ein Entwurfsschreiben und eine neue Vollmacht dafür zuschickte, habe ich das Schreiben abgeändert und es ihm mit der unterschriebenen Vollmacht gebracht.
Als er dann wieder eine andere Eingabe mit der neuen Vollmacht beim Verwaltungsgericht gemacht hat, habe ich ihm per Fax die Vollmacht beim Verwaltungsgericht entzogen und die Vollmacht für die übrigen Eingaben ruhen lassen.

Seit vergangenem Samstag weiß ich, dass ich zwei Schreiben dazu binnen zwei Wochen abgeben kann und dass ein Verhandlungstermin am 14. Januar 2014 festgelegt wurde.


Geändert am:   09.07.2019

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